Beschlussvorlage - 2019/BV/4569
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung im TH 66 im Finanzhaushalt 2019 für die Maßnahme 6654101201900724 - Erneuerung Petersdorfer Straße in Höhe von 30.000 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 15.04.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Verkehrsanlagen
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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02.05.2019
| |||
●
Erledigt
|
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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07.05.2019
|
Beschlussvorschlag:
Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme Erneuerung Petersdorfer Straße in Höhe von 30.000 EUR wird erteilt.
Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201900724 in Höhe von 30.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch: Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201400816 – Stützwand Goetheplatz Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 30.000 EUR.
Beschlussvorschriften:
§ 50 Abs. (1) KV M-V, § 6 Abs. (4) Nr.2, Hauptsatzung
Sachverhalt:
Berechnung Gesamtauszahlungen: |
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 0 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | + | 0 | 0 |
neu beantragte Haushaltsüberschreitung | + |
| 30.000 |
Gesamtauszahlungen | = |
| 30.000 |
- Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201900724 | Erneuerung Petersdorfer Straße |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur
a) Unabweisbarkeit:
Die Hansestadt Rostock plant die Erneuerung der Petersdorfer Straße. Die vorhandene Verkehrsfläche wurde ursprünglich als Baustraße zur Erschließung des Wohngebietes Toitenwinkel errichtet und entspricht nicht den heutigen Ansprüchen an eine funktional regelkonforme und sichere Verkehrsanlage.
Die Fahrbahn besteht noch aus alten Pflastersteinen oder Betonplatten, die sich auf Grund des Alters der Straße und der hohen Verkehrsbelastung gegeneinander verschoben haben. Des Weiteren ist die Entwässerung der Straße mangelbehaftet und eingeschränkt. Auch straßenbegleitende Geh- und Radwege fehlen an dieser Verkehrsanlage. Insgesamt betrachtet weist die Verkehrsanlage funktionale und vor allem substantielle Mängel auf, die durch eine grundhafte Sanierung und Erneuerung zwingend und vor allem zeitnah zu beheben sind.
b) Unvorhersehbarkeit:
Aufgrund der in der Vergangenheit nur in begrenztem Maße verfügbaren Investitionsmittel und die Priorisierung zugunsten anderer ebenfalls wichtiger Infrastrukturvorhaben konnte diese Maßnahme bisher noch nicht eingeordnet werden. Der alters- und nutzungsbedingte Substanzverlust entwickelt sich jedoch unverzüglich weiter, sodass nunmehr dringender
Handlungsbedarf gegeben ist. Auf Grund der städtebaulichen Entwicklung innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollen die angrenzenden Gebiete der Petersdorfer Straße zukünftig neu und vor allem bedarfsgerecht erschlossen werden. Um dem zukünftigen Verkehrsaufkommen gerecht werden zu können ist die Erneuerung und der Ausbau der Petersdorfer Straße zwingend notwendig.
c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7
nein
2.Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen
durch Minderauszahlungen in Höhe von 30.000 EUR
| Nummer | Bezeichnung |
Investitionsmaßnahme | 6654101201400816 | Stützwand Goetheplatz |
Investitionsposition | 2 |
|
Finanzauszahlungskonto | 78532000.09612000 | Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Begründung der Minderauszahlungen
Es war ursprünglich zum Zeitpunkt der HH- Planung 2018-2019 in 02/2017 vorgesehen, die Baumaßnahme Stützwand St 12 parallel mit der Maßnahme der DB AG zum Ersatzneubau der Bahnbrücke Goetheplatz durchzuführen. Die Maßnahme der DB AG verschiebt sich jedoch um einige Jahre. Die Maßnahmen an der Stützwand St 12 können jedoch erst parallel bzw. nach dem Ersatzneubau der Bahnbrücke Goetheplatz erfolgen. Somit verschiebt sich auch der Bau der Stützwand Goetheplatz, so dass aus den zur Verfügung stehenden Mittel 30 TEUR bereit- gestellt werden können.
Berechnung Gesamtauszahlungen:
|
| EH in EUR | FH in EUR |
Haushaltsansatz |
| 0 | 280.000,00 |
offene Aufträge (AU) |
| 0 | 0 |
bereitgestellt | ./. | 0 | 0 |
Anordnungen (AO u. vorm.AO) | ./. | 0 | 0 |
Mehrerträge/Mehreinzahlungen | + |
| 0 |
noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr |
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| 280.000,00 |
als Deckungsquelle eingesetzt |
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| 30.000,00 |
Finanzielle Auswirkungen:
| Nummer | Bezeichnung |
Teilhaushalt | 66 | Amt für Verkehrsanlagen |
Produkt | 54101 | Gemeindestraße |
|
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Produktkonto:
54101 | 78532000. 09612000
| Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen |
Investitionsnummer | 6654101201900724 | Erneuerung Petersdorfer Straße |
Investitionsposition | 2 |
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Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein
☐ überplanmäßig☒außerplanmäßig
Teilhaushalt: 66
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamter-mächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
31 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.667.000 | 2.254803 |
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38 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 34.444.019 | 21.591.242 |
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39 | Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38) | -31.777.019 | -19.336.439 |
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Roland Methling