Beschlussvorlage - 2019/BV/4569

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme Erneuerung Petersdorfer Straße in Höhe von 30.000 EUR wird erteilt.

Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201900724 in Höhe von 30.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch: Minderauszahlungen in Produkt 54101 Gemeindestraßen: Maßnahme 6654101201400816 Stützwand Goetheplatz Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 30.000 EUR.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 50 Abs. (1) KV M-V§   6 Abs. (4) Nr.2, Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

               0

0

offene Aufträge (AU)

 

             0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

+

                   0

0

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

30.000

Gesamtauszahlungen

=

 

30.000

 


  1. Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201900724

Erneuerung Petersdorfer Straße

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit:

 

Die Hansestadt Rostock plant die Erneuerung der Petersdorfer Straße. Die vorhandene Verkehrsfläche wurde ursprünglich als Baustraße zur Erschließung des Wohngebietes Toitenwinkel errichtet und entspricht nicht den heutigen Ansprüchen an eine funktional regelkonforme und sichere Verkehrsanlage.

Die Fahrbahn besteht noch aus alten Pflastersteinen oder Betonplatten, die sich auf Grund des Alters der Straße und der hohen Verkehrsbelastung gegeneinander verschoben haben. Des Weiteren ist die Entwässerung der Straße mangelbehaftet und eingeschränkt. Auch straßenbegleitende Geh- und Radwege fehlen an dieser Verkehrsanlage. Insgesamt betrachtet weist die Verkehrsanlage funktionale und vor allem substantielle Mängel auf, die durch eine grundhafte Sanierung und Erneuerung zwingend und vor allem zeitnah zu beheben sind.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

 

Aufgrund der in der Vergangenheit nur in begrenztem Maße verfügbaren Investitionsmittel und die Priorisierung zugunsten anderer ebenfalls wichtiger Infrastrukturvorhaben konnte diese Maßnahme bisher noch nicht eingeordnet werden. Der alters- und nutzungsbedingte Substanzverlust entwickelt sich jedoch unverzüglich weiter, sodass nunmehr dringender

Handlungsbedarf gegeben ist. Auf Grund der städtebaulichen Entwicklung innerhalb der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sollen die angrenzenden Gebiete der Petersdorfer Straße zukünftig neu und vor allem bedarfsgerecht erschlossen werden. Um dem zukünftigen Verkehrsaufkommen gerecht werden zu können ist die Erneuerung und der Ausbau der Petersdorfer Straße zwingend notwendig.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

 

 nein

 

2.Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

    durch Minderauszahlungen in Höhe von 30.000 EUR

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201400816

Stützwand Goetheplatz

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

Begründung der Minderauszahlungen

 

Es war ursprünglich zum Zeitpunkt der HH- Planung 2018-2019 in 02/2017 vorgesehen, die Baumaßnahme Stützwand St 12 parallel mit der Maßnahme der DB AG zum Ersatzneubau der Bahnbrücke Goetheplatz durchzuführen. Die Maßnahme der DB AG verschiebt sich jedoch um einige Jahre. Die Maßnahmen an der Stützwand St 12 können jedoch erst parallel bzw. nach dem Ersatzneubau der Bahnbrücke Goetheplatz erfolgen. Somit verschiebt sich auch der Bau der Stützwand Goetheplatz, so dass aus den zur Verfügung stehenden Mittel 30 TEUR bereit- gestellt werden können.

 

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

              0

280.000,00

offene Aufträge (AU)

 

0

0

bereitgestellt

./.

0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

./.

                 0

0

Mehrerträge/Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

 

 

280.000,00

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

30.000,00

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000. 09612000

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201900724

Erneuerung Petersdorfer Straße

Investitionsposition

2

 

 

 

Bezug zum Haushaltssicherungskonzept: nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamter-mächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

2.254803

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

34.444.019

21.591.242

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-31.777.019

-19.336.439

     

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.05.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

07.05.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen