Stellungnahme - 2018/AN/4035-03 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Das Projekt “100 Bänke für Rostock“  ist ein Vorhaben, in das die gesamte Stadt einbezogen wird. Ziel ist es, Rostock zu einer liebens- und lebenswerten grünen Stadt zu entwickeln. Bürger und Touristen möchten dieses Grün an vielen Orten erleben. Somit werden Möglichkeiten geschaffen, die sich zum Verweilen außerhalb von Innenräumen einladen, um die Natur auch in der Stadt wahrzunehmen und zu genießen.

 

Es sind Orte zum Verweilen und der Kommunikation für alle Generationen. Durch veränderte Mobilität der Menschen ergeben sich auch neue Anforderungen an Wegebeziehungen und Verbindungen zwischen strategischen Punkten. Außerdem ist es der Wunsch, den demografischen Wandel in der Stadt zu berücksichtigen.

Für viele Menschen ist es schwierig, lange Wege ohne Zwischenhalt oder Aufenthaltsmöglichkeit zu überwinden. Deshalb sollten Vorschläge für das gesamte Stadtgebiet erarbeitet werden.

 

In den vergangenen Jahren nahm auch die Zahl der Hitzetage in der Stadt zu. Wichtig für die Menschen sind daher bei gesundheitlichen Problemen Sitzmöglichkeiten, insbesondere in schattiger Lage.  Es ist notwendig, ein Konzept aus den Vorschlägen der Ortsbeiräte und dem Seniorenbeirat  zu entwickeln. Dazu sind Vorschläge zusammenzutragen und gemeinsam zu diskutieren, die in einen gemeinsamen Vorschlag münden.

 

Unter Berücksichtigung vorhandener Planungen und Konzepte, z.B. Spielplatzkonzept, Umwelt und Freiraumkonzept, Parkanlagen evtl. mit Denkmalpflegerische Zielsetzung, ist der Vorschlag unter Beachtung der Eigentumsverhältnisse der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu entwickeln.

 

In der Stadt werden unterschiedliche Banktypen eingebaut, die dem jeweiligen Standort angepasst werden. Generell werden die Bänke auf eine Pflasterfläche gestellt. Dies ist bei der Planung zu berücksichtigen. (Technische Vorgaben der Stadt)

Die Verwaltung befürwortet ausdrücklich das Projekt „100 Bänke für Rostock“

Die Umsetzung des Projekts soll in den Haushalt 2020/2021 integriert werden. Die finanziellen Auswirkungen (Anschaffungs- und Unterhaltungskosten) sind in den Teilhaushalt 67 als zusätzliche Mittel aufzunehmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Holger Matthäus

Senator für Bau und Umwelt

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Beschlüsse

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03.04.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben