Änderungsantrag - 2019/DA/4552-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:- zurückgezogen am 03.04.2019

 

Im Beschlussvorschlag wird in Punkt 2 im ersten Satz das Wort „vollständig“ gestrichen.

 

Der Satz „Diese Regelung gilt bis zur Einführung des kostenlosen Tickets“ wird gestrichen und durch folgenden Satz ersetzt: „Diese Kostenerstattung wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 zeitlich begrenzt.“

 

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Sachverhalt:

Der Beschlussvorschlag lautet im Punkt 2 nun wie folgt:
„Ist ein Start des kostenlosen Tickets zum Schuljahresbeginn 2019/2020 nicht möglich, werden die Kosten für den Kauf eines Schülertickets ab August 2019 durch die Hanse- und Universitätsstadt erstattet. Diese Kostenerstattung wird bis zum Ende des Schuljahres 2020/2021 zeitlich begrenzt.
Sie gilt für alle Käuferinnen und Käufer eines Schülertickets, die gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 6. März 2019 die Berechtigung für ein kostenloses Schülerticket hätten.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis 1. August 2019 ein entsprechendes Verfahren zur Erstattung festzulegen. Die im Bürgerschaftsbeschluss zur Vorlage 2018/BV/4292 festgesetzten Haushaltsmittel sind bis zum Start des kostenlosen Schülertickets für die Erstattungskosten zu vewenden.“

 

 

Wir gehen davon aus, dass sich alle zuständigen Verhandlungspartner zeitnah zu einer einheitlichen übergreifenden Lösung verständigen werden, sodass das kostenfreie Schülerticket spätestens zum Ende des Schuljahres 2020/2021 eingeführt werden kann.

 

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