Änderungsantrag - 2019/BV/4391-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag ist nach „... Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ wie folgt zu ergänzen:

 

„...als Abwägungsbeitrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes. Das Entwicklungskonzept entfaltet seine verbindliche Außenwirkung erst mit den Darstellungen im neuen Flächennutzungsplan nach erfolgter Gesamtabwägung.“

 

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Sachverhalt:

 

Im Ergebnis der Diskussion in den beratenden Ausschüssen der Bürgerschaft ist eine Klarstellung zur Stellung des Gewerbeflächenentwicklungskonzeptes als Fachkonzept sinnvoll. Diese Notwendigkeit resultiert insbesondere aus gutachterlichen Vorschlägen zur räumlichen Festlegung von Gewerbe- und Industriegebieten u.a. im Bereich bestehender Kleingartenanlagen.

Mit der Ergänzung des Beschlussvorschlags wird sichergestellt, dass die Standortvorschläge des Gutachtens noch keine Verbindlichkeit nach außen (u.a. für Kündigungen von Kleingartenanlagen) entfalten und lediglich als Fachbeitrag für die ganzheitliche Abwägung des in Aufstellung befindlichen Flächennutzungsplans dienen.

 

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Finanzielle Auswirkungen: keine

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Beschlüsse

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03.04.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen