Dringlichkeitsantrag - 2019/DA/4552

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:      - zurückgezogen am 29.04.2019

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, sich noch einmal bei allen Beteiligten, insbesondere der Verkehrsgesellschaft MV mbH, mit Nachdruck für einen Start des kostenlosen Schülertickets zum Schuljahresbeginn 2019/2020, unter Berücksichtigung der notwendigen Vorlauf- und Bearbeitungsfristen in der Stadtverwaltung und dem VVW, einzusetzen.

 

2. Ist ein Start des kostenlosen Tickets zum Schuljahresbeginn 2019/2020 nicht möglich, werden die Kosten für den Kauf eines Schülertickets ab August 2019 durch die Hanse- und Universitätsstadt vollständig erstattet. Diese Regelung gilt bis zur Einführung des kostenlosen Tickets. Sie gilt für alle Käuferinnen und Käufer eines Schülertickets, die gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 6. März 2019 die Berechtigung für ein kostenloses Schülerticket hätten.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis 1. August 2019 ein entsprechendes Verfahren zur Erstattung festzulegen. Die im Bürgerschaftsbeschluss zur Vorlage 2018/BV/4292 festgesetzten Haushaltsmittel sind bis zum Start des kostenlosen Schülertickets für die Erstattungskosten zu verwenden.

 

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bereits gefasste Beschlüsse: 2018/BV/4292

 

 

Sachverhalt:

 

Der Antrag ist dringlich, weil die Informationen zu einer möglichen Nichteinhaltung des Starttermins zum Schuljahresbeginn 2019/2020 erst nach Antragsschluss in ausreichendem Umfang vorlagen und eine Behandlung auf der darauf folgenden Bürgerschaftssitzung am 15. Mai 2019 eine pünktliche Realisierung der hier vorgeschlagenen Maßnahmen unverhältnismäßig erschweren würde.

 

Die Einführung des kostenlosen Schülertickets hat innerhalb Rostocks und auch über die Grenzen der Stadt für ein überaus positives Echo gesorgt. Die Hanse- und Universitätsstadt wurde hier - mit Recht - als ein bundesweiter Vorreiter betrachtet. Obwohl bestimmte Genehmigungsvorbehalte durchaus kommuniziert wurden, ist der Start zum Schuljahresbeginn 2019/2020 allgemein angenommen worden. Die entscheidende Grundlage für das kostenlose Schülerticket ist die Bereitschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, getragen von allen Fraktionen, diese Maßnahme aus eigener Kraft zu finanzieren. Dies ist bereits 2019 möglich und gewünscht. Es wäre darum ein fatales Signal, wenn sich die Einführung aufgrund der Blockade durch die Verkehrsgesellschaft MV mbH nicht rechtzeitig umsetzen ließe. Darum sollte ein zeitlich begrenztes Alternativverfahren beschlossen werden, sofern der Start des kostenlosen Tickets nicht zum Schuljahresbeginn erfolgen kann.
Da die finanziellen Mittel bereitstehen, kann die Stadt daher den Beschluss vom 6. März 2019 noch erweitern und über den bereits beschlossenen Zuschuss von fünf Euro für das Schülerticket hinaus sogar eine vollständige Erstattung ermöglichen. Nachteil dieses Verfahrens ist ein Zusatzaufwand für das Erstattungsverfahren. Der Vorteil besteht aber darin, dass an der Tarifstruktur keine Veränderung nötig wäre, so dass die übrigen Beteiligten des Verkehrsverbundes hier nicht zustimmen müssten. Die ebenfalls diskutierte Variante, nur Straßenbahn und Bus kostenlos anzubieten, wäre hingegen ein Eingriff in die Tarifstruktur und erforderte die Zustimmung aller Beteiligten.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zu den Kosten wird auf die Berechnungen in der Vorlage 2018/BV/4292 verwiesen. Die Berechnung ist grundsätzlich mit Unsicherheiten verbunden, weil die Nutzerzahlen nicht genau vorherzusehen sind. Der für 2019 vorgesehene Betrag in Höhe von 1.144.700 EUR würde eine Steigerung der Nutzerzahlen um rund 30 Prozent abdecken. Hinzu kommen zusätzliche Verwaltungsaufwendungen. Zu beachten ist, dass die Kosten für ein Ticket über dem Ansatz der Durchschnittskosten für eine Schülerin bzw. für einen Schüler 2018/BV/4292 liegen. Dem gegenüber kann das zusätzliche Erfordernis, eine Erstattung zu beantragen, die Nachfragesteigerung unter Umständen geringer ausfallen lassen. Es ist außerdem nicht zu erwarten, dass 100% der Nutzerinnen und Nutzer die Erstattung beanspruchen.

 

 

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Beschlüsse

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03.04.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

Der Änderungsantrag Nr. 2019/DA/4552-01 (ÄA) von Daniel Peters (für die CDU-Fraktion) wurde zurückgezogen.

 

- bis zur Sitzung der Bürgerschaft am 15. Mai 2019 zurückgestellt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Erweiterung der Tagesordnung)