Antrag - 2019/AN/4543

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beauftragt den Oberbürgermeister dafür Sorge zu tragen, dass eine Kündigung von Kleingartenflächen gegenüber dem Kleingartenverband Rostock (Verband der Gartenfreunde Rostock e.V.) entsprechend BKleingG erst nach Aufstellung eines        B-Plans erfolgt.

 

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Sachverhalt:

 

Bei dem Beschlussvorschlag handelt es sich um einen Klarstellungsbeschluss gegenüber den seit Monaten beunruhigten Kleingärtnern.

Eine derzeit im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit der Zweckbindung „Kleingarten“ dargestellte Fläche kann nicht ohne Änderung des Flächennutzungsplans umgenutzt werden. Auch eine Neuausweisung im Flächennutzungsplan reicht dazu nicht aus. Zur Umnutzung als Baufläche und die darauf folgende Kündigung von Kleingärten ist die Aufstellung eines Bebauungsplans erforderlich.

Zur Änderung des Flächennutzungsplans und Aufstellung von Bebauungsplänen sowie zum Satzungsbeschluss eines Bebauungsplanes ist ein Beschluss der Bürgerschaft erforderlich. Zuvor sind der Kleingartenverband, die Ortsbeiräte und die Betroffenen zu beteiligen.   

 

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Finanzielle Auswirkungen:  keine

 

 

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Beschlüsse

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03.04.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen