Änderungsantrag - 2019/BV/4424-01 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird um folgenden Satz ergänzt:

Der Preis für die Monatskarte ermäßigt im Abonnement zum ermäßigten Preis (Sozialtarif) soll zukünftig nicht über dem für Verkehr/Mobilität im Regelsatz des Arbeitslosengeldes 2 angesetzten Wert (2019: 35,33 Euro) liegen.

 

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Begründung:

Der Staat sollte im Umgang mit seinen Bürgerinnen und Bürgern konsistent sein. In diesem Fall heißt das, beim Sozialticket nicht mehr Geld zu verlangen, als im aktuellen ALG2-Regelsatz für Mobilität/Verkehr vorgesehen ist. Das verstärkt sich auch dadurch, dass dieses Ticket laut dieser Beschlussvorlage auch für Empfänger/innen von Arbeitslosengeld 2 vorgesehen ist.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Innerhalb des Prognosefehlers.

 

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

20.03.2019 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - abgelehnt

Erweitern

03.04.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen