Beschlussvorlage - 2019/BV/4526
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der ehrenamtlichen Schiedsperson für die Schiedsstelle Mitte der Hanse- und Universitätsstadt Rostock für die Amtsperiode 01.02.2016 - 31.01.2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 25.03.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Hauptamt, Abt. Personal und Recht
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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03.04.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes M-V (SchStG M-V) zuletzt geändert durch Zweites Gesetz zur Änderung des Landes-Schiedsstellengesetzes vom 01. Juli 2010 (GVOBl. M-V Nr. 11, S. 329)
bereits gefasste Beschlüsse:
2015/BV/1089 vom 09.09.2015
Sachverhalt:
Mit Beschluss Nr. 2015/BV/1089 hat die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock am 09.09.2015 Frau Wiebke Cornelius als Schiedsperson für die Schiedsstelle Mitte für die Amtsperiode 01.02.2016 – 31.01.2021 gewählt. Frau Cornelius hat aus beruflichen Gründen (Aufnahme einer neuen Tätigkeit) um Abberufung von der ehrenamtlichen Tätigkeit der Schiedsperson gebeten. Durch das Amtsgericht Rostock wurde dem Abberufungsersuchen von Frau Cornelius stattgegeben.
Somit ist die vakante Position der Schiedsperson in der Schiedsstelle Mitte nunmehr neu zu besetzen. Aufgrund einer vorliegenden Interessenbekundung für die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedspersonen von Frau Anika Naumann wurde am 07.03.2019 ein Gespräch mit der Interessentin geführt. Im Ergebnis dieses Gesprächs wurde festgestellt, dass Frau Naumann die Anforderungen gemäß § 4 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes (SchStG M-V) vom 01. Juli 2010 (GBl. Nr. 61 S. 1527, BGBl. II 1990 S. 1153) erfüllt und die Fähigkeiten zur Ausübung der Schiedsamtstätigkeit besitzt.
Bevor Frau Naumann der Gemeindevertretung zur Wahl vorgeschlagen wurde, erfolgte durch das Amtsgericht Rostock eine Prüfung der Bewerberin nach § 4 Abs. 1 Ziff. 1 – 3 SchStG M-V hinsichtlich gegebenenfalls vorliegender Ausschlussgründe. Mit Schreiben vom 15.03.2019 teilte der Direktor des Amtsgerichtes Rostock mit, dass keine Ausschlussgründe vorliegen.
Folgende Besetzung der Schiedsstelle Mitte wird nunmehr vorgeschlagen:
SchiedspersonFrau Anika Naumann
stellvertretende SchiedspersonHerr Kai Dienemann