Stellungnahme - 2019/AM/4482-01 (SN)

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  1. Hat sich das Möwenfütterungsverbot für Warnemünde als wirksames Mittel erwiesen?

 

Es ist bekannt, dass im Stadtgebiet von Rostock in den letzten Jahren vermehrt Möwen brüten. Es handelt sich dabei meist ausschließlich um Silbermöwen (Larus argentatus).

Diese Art ist ein häufiger Vertreter von Möwen im Küstenbereich, deren Bestände in den vergangenen Jahren stark zugenommen haben. Die starke Vermehrung dieser Möwenart ist auch auf das reichliche Nahrungsangebot durch Abfälle zurückzuführen. (Fischereiabfälle im Hafen, Müllkippen, Kläranlagen und Futterplätze für andere Wasservögel).

Das Möwenfütterungsverbot wurde erstmals 2009 in Kraft gesetzt. Durch gezielte Maßnahmen, der Verknappung des Futterangebotes (Geschlossene Abfallbehälter) und im Zusammenwirken mit den ortsansässigen Hoteliers  und Pensionsbetreibern werden die Gäste des Seebades Warnemünde mit entsprechenden Flyern auf dieses Verbot hingewiesen.

Zusätzlich dazu verteilt die Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde an die Händler Aufkleber die an den Ständen angebracht werden können und nochmals auf das Fütterungsverbot hinweisen, hier insbesondere auf das ausgeprägte, arttypische Kleptoparasitismusverhalten der Möwen.

 

  1. Wie viele Ordnungswidrigkeiten wurden seit 2014 geahndet?

 

Seit 2016 wurden insgesamt 3 Ordnungswidrigkeiten hinsichtlich des Möwenfütterungsverbotes in der Hansestadt Rostock verfolgt und geahndet.

Die Ahndungen von Ordnungswidrigkeiten sind insofern nur bedingt verfolgbar, da diese Tiere eben eher durch ihre ausgeprägten, arttypischen Verhalten sich zu allererst von Abfällen ernähren. Ahndungen von Fütterungsverboten zeichnen sich als sehr schwierig ab, da die Beleghaftigkeit der gezielten Verfehlung als äußerst schwierig einzuschätzen ist. Schon Fütterungen anderer Tiere führen zum Anlocken von Möwen. Die Entsorgung von Essensresten in Abfallbehälter, oder auch das bloße Herunterfallen von verzehrbaren Lebensmitteln locken die Möwen an, stellen aber eben keine verbotswidrigen Tatbestände dar.

 

  1. Überlegt die Stadtverwaltung, neben den bisherigen, auch anderen Stellen außer im Ostseebad Warnemünde Schilder aufzustellen, die auffordern, Fütterungen zu unterlassen? Wenn ja, an welchen Stellen sollten diese aufgestellt werden?

 

In Abstimmung mit der Tourismuszentrale wurde in Vorbereitung der Saison gerade die Beschilderung auf Aktualität überprüft und einer Erneuerung unterzogen. Diesbezüglich finden regelmäßig Abstimmungen mit den Kontrollkräften vor Ort statt. Im Rahmen der Abwägungsprozesse zwischen Wirkung und Effizienz ist es nicht immer zielführend weitere Schilder aufzustellen. Stattdessen ist die Hanse- und Universitätsstadt stets bemüht gezielte Aufklärung, auch durch Ansprechen von Bürgerinnen und Bürgern, Gästen und Besuchern zu erzielen. Einerseits soll das Verständnis  durch Respekt vor den Tieren und ihren speziellen Bedürfnissen und Verhaltensweisen bestärkt werden, aber auch ein Neben- und Miteinander von Mensch und Tier möglich sein.

 

  1. Gibt es Anweisungen, Kontrollen zum Möwenfütterungsverbot durchzuführen? Wenn ja, an wen und in welcher Regelmäßigkeit?

 

Der Kommunale Ordnungsdienst der Hanse- und Universitätsstadt Rostock führt regelmäßig Kontrollen im Seebad Warnemünde durch. Die Kontrollgänge erfolgen nach einem abgestimmten Dienstplan.

 

 

  1. Gibt es Überlegungen, eine Kontrollhoheit auf den Strandvogt und den Stromvogt zu übertragen?

 

Nein, diese Überlegungen gibt es nicht.

 

  1. Wer entscheidet über die Höhe der Bußgelder?

 

Über die Höhe der Bußgelder entscheidet die zentrale Bußgeldstelle der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Das Füttern von Möwen bzw. das Auslegen von Futter- und Lebensmitteln, die erfahrungsgemäß von Möwen aufgenommen werden, stellt gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 1 der Stadtverordnung der Hansestadt Rostock zum Möwenfütterungsverbot eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. Jeder Sachverhalt wird als Einzelfall individuell betrachtet und bewertet. Grundlage für die Höhe der Geldbuße ist die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit.

 

  1. Wie viele Gelder sind über die Erhebung der Bußgelder in die Stadtkasse geflossen?

 

Durch die Ahndung der 3 Ordnungswidrigkeiten sind insgesamt 150,00 Euro in die Stadtkasse geflossen.

 

  1. Gibt es einen besonderen Verwendungszweck für die vereinnahmten Bußgelder?

 

Nein.

 

  1. Warum wird das Möwenfütterungsverbot nicht auf die angrenzenden Stadtteile ausgeweitet?

Zwar unterliegt die Silbermöwe dem Jagdrecht und hat vom 16. August bis 31.März Jagdzeit, kann aber aus verständlichen Gründen nicht mit der Schusswaffe bejagt werden.

Die baulichen Bedingungen des Umfeldes und die damit verbundenen Gefahren lassen sowieso ein Schießen nicht zu.

Die Jagd mit Fallen, auch das zerstören von Nestern oder Absammeln der Eier sind durch die Bestimmungen des Naturschutz- und Jagdgesetzes verboten.

 

Ein Verbot erfüllt sich nicht in der Summe der Strafen, sondern mit der Wirkung der Beachtung und der möglichen Kontrollmechanismen bei Beschwerden. Negative Einflüsse  von Möwen in dergestalt, als dass ökonomische oder gesundheitliche Schäden im gesamten Stadtgebiet auszumachen sind, ist ordnungsbehördlich nicht festzustellen.

 

  1. Ist bekannt, ob nach 2014 die Wohnungsgesellschaften ihren Mieterinnen und Mietern das Füttern der Möwen, z.B. durch „Balkonfütterungen“ verboten haben?

 

Rückfragen bei den Wohnungsgesellschaften haben ergeben, dass beispielhaft bei dem größten Wohnungsvermieter in Rostock (WIRO) in der Hausordnung die Bitte „Füttern Sie keine frei lebenden Tiere, z.B. Tauben und Möwen“ mit aufgenommen wurde.

Auf den Dächern angebrachte Abweisvorrichtungen (ähnlich der für Tauben) könnten zwar im Einzelfall ein Verhindern des Brutgeschehens hervorrufen, sind aber flächendeckend notwendig um das Problem wenigstens für die Wohngebiete zu lösen.

Die Eigentümer der Häuser können aber nicht verpflichtet werden, solche Schutzvorrichtungen anzubringen.

Eine Bejagung der Möwen außerhalb des Ortsbereiches würde auch nicht zum Erfolg führen, da dann eventuell frei werdende Rast- und Brutplätze sofort von anderen Tieren wieder besetzt werden.

 

 

 

 

 

 

Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski

Senator für Finanzen, Verwaltung und Ordnung

 

 

 

 

Anlage/n:

Hausordnung der WIRO Wohnen in Rostock

 

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Anlagen

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