Informationsvorlage - 2019/IV/4513
Grunddaten
- Betreff:
-
Terminverlängerung zum Bürgerschaftsbeschluss Nr. 2018/AN/4082 zur blühenden und bienenfreundlichen Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.03.2019
- Vorlageart:
- Informationsvorlage
- Federführend:
- Amt für Stadtgrün, Naturschutz u. Landschaftspflege
- Fed. Senator/in:
- S 4, Holger Matthäus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Kenntnisnahme
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03.04.2019
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bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2018/AN/4082 vom 14.11.2018
Sachverhalt:
Der hier gegenständliche Bürgerschaftsbeschluss 2018/AN/4082 vom 14.11.2018 beinhaltet die Vorgabe, dass das zu erarbeitende Konzept zur bienenfreundlichen Stadt einschließlich der fachlichen Umsetzung, Positionierung und Finanzierung der Bürgerschaft spätestens zu ihrer Sitzung am 03.04.2019 zum Beschluss vorzulegen ist.
Die o.g. Frist kann aufgrund der unten genannten Gründe und Erläuterungen nicht gehalten werden. Die Verwaltung wird dieses Konzept erst zur Bürgerschaftssitzung im September 2020 zur Beschlussfassung vorlegen können.
Begründung für die Terminverschiebung und Erläuterungen:
Diese enge, aus Gründen der thematischen Brisanz nachvollziehbare Terminerfüllungsfrist von ca. 4,5 Monaten kann in Anbetracht des erheblichen fachlichen, organisatorischen, personellen, technischen und finanziellen Planungs-, Abstimmungs- und Vorbereitungsaufwandes nicht gehalten werden. Es handelt sich um einen Beschluss mit Erforderlichkeit zu weitgehend flächendeckenden Betrachtungen des Stadtgebietes unter speziellen, den Beschluss betreffenden Blickwinkeln des unmittelbaren und mittelbaren Insektenschutzes im engeren und weiteren Sinne. Im Prinzip sind im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes große Teile des Grünflächensystems einer neuen Betrachtungsweise auch unter Nachhaltigkeitsaspekten in mehrerlei Hinsichten zu unterziehen. In möglicherweise nicht unerheblichen Teilen muss die Grünflächenpflege technologisch und personell im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel neu gedacht werden.
Dazu gehören unter anderem die derzeitig im Umstellungsprozess befindlichen Parameter der Grünflächen-Datenhaltung, –pflege und -unterhaltung. Dies betrifft insbesondere die Pflegeeinheiten (Grünflächenbestandteile mit konkreter Nutzung und Zielqualität) und die Pflegeklassen (Intensität bestimmter Arbeitsgänge) mit dem Ziel der kurzfristigen Erstellung eines Pflegeeinheitenkataloges nach bundesweit üblicher Nomenklatur.
Im Rahmen dieser Umstellung sollen die Beschlussziele inhaltlich und fachlich berücksichtigt werden, dies mit zweckdienlicher Eignungsprüfung der bundesweiten Pflegestandards für Freianlagen (u.a. Musterleistungsverzeichnis-Pflege und Instandhaltungsarbeiten der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) einschließlich Überlegungen zu einer inhalts-und regionalspezifischen Anpassung. Des Weiteren führt kein Weg an Überlegungen zu wesentlichen Umstellungen der Mähtechnik (essentielle Umstellung auf insektenfreundliche Messerbalkenmähwerke) vorbei.
Das zu erarbeitende Konzept wird neben den im Beschlusstext festgesetzten Vorgaben (BUGA-Programmpunkt, Einbeziehung Wissenschaftler/Fachleute, Einwerbung Fördermittel von Bund und Land) und der Prüfung und Berücksichtigung der in der Beschlussvorlage genannten Maßnahmen folgende, derzeit schon erkennbare Inhalte aufweisen:
- Begriffsdefinitionen
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Organisatorischer Ablauf der Beschlussumsetzung
- Finanzielle und personelle Absicherung
- Umsetzungsstrategien und Flächenkulissen
- Bezug zu anderen Leitlinien, Planungen und Konzepten der Stadt
- Aktivitäten der Stadtverwaltung und erreichte Ergebnisse
- Auftretende Probleme und Schwierigkeiten.
Die Flächenausweisungen für die konkreten Maßnahmen sollen im derzeit in Aufstellung befindlichen Umwelt- und Freiraumkonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (UFK) implementiert werden, dessen Fertigstellung im Jahr 2020 terminiert ist.
Des Weiteren wird derzeit geprüft, inwieweit sich nach Durchführung eines planerischen und praktisch ausgeführten Pilotprojektes die Entwicklung von stadtteilbezogenen Aktionsplänen vorteilhaft auf die Realisierung des Beschlusses im breiteren Rahmen auswirkt.