Informationsvorlage - 2019/IV/4507

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Beratungsfolge

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bereits gefasste Beschlüsse:Nr. 2018/AN/3823 vom 05.09.2018

 

 

Sachverhalt:

 

Aufgrund der vielen tödlichen Unfälle zwischen abbiegenden LKW und Fußgängern / Radfahrern werden der Antrag und seine inhaltlichen Forderungen seitens der Stadtverwaltung unterstützt.

 

Gestützt auf einer Studie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus 2016, schätzt die Unfallforschung der Versicherer (UDV), dass etwa ein Drittel der jährlich im Straßenverkehr getöteten Radfahrenden Opfer von Abbiegeunfällen werden. Dabei habe die Auswertung gezeigt, dass die Schuld selten die Radfahrenden tragen. Die meisten Unfälle passieren an Ampelkreuzungen – während die Radfahrenden Grün haben.

 

Elektronische Abbiegeassistenten für Lkw und Busse sollen zukünftig europaweit für mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer sorgen. Das steht in dem Entwurf für die neue „General Safety Regulation“, der am 17.5.2018 von der EU-Kommission vorgestellt wurde.

Der Bundesrat hat per 8. Juni 2018  die Bunderegierung aufgefordert, Druck zu machen auf die EU in Hinblick auf eine kurzfristige Umsetzung der Richtlinie und durch entsprechende nationale Instrumentarien (Versicherungsrabatte, Zuschüsse für Nachrüstung etc.).

 

Eine nationale Verpflichtung zum Einbau von zulassungsrelevanten Bauteilen in Fahrzeuge verbietet derzeit das Europarecht. Erst ab 2022 sollen nach einem Verordnungsvorschlag der EU-Kommission vom Mai 2018 elektronische Abbiegeassistenten in Lkw und Bussen Pflicht werden – zunächst jedoch nur in neuen Lkw.

Der Bundesverkehrsminister setzt auf flankierende Maßnahmen. Im Juli 2018 gab er den Startschuss zur Aktion „Abbiegeassistent“, um die Einführung zu beschleunigen. Bis 2019 sollen die Nutzfahrzeuge (Nfz) der nachgeordneten Behörden mit Abbiegeassistenten ausgerüstet werden. Unternehmen und öffentliche Einrichtungen sind aufgerufen, ihre Fuhrparks schon jetzt mit Abbiegeassistenzsystemen auszustatten.


So haben die Frankfurter Entsorgungsbetriebe (FES) bereits 20 Prozent der großen Müllsammelfahrzeuge mit einem elektronischen Abbiegeassistenten ausgerüstet.

 

Infos zum Förderprogramm des BMVI/ BAG Abbiegeassistenzsysteme "AAS" unter: https://www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/AAS/aas_node.html ). Laut Informationen des Deutschen Verkehrssicherheitsrates DVR sind die BMVi- Mittel für die Nachrüstung von Abbiegeassistenten in 2019 bereits voll ausgeschöpft (bereits nach 4 Tagen waren die 5 Mio € überzeichnet).

 

Weitere allgemeine Infos unter: https://topeins.dguv.de/sicher-gesund-fuehren/schluss-mit-dem-toten-winkel

 

Nach Analyse der Unfallkommission gab es zwischen 2011 und 2018 in Rostock 11 Unfälle mit dem sog. „Toten Winkel“ als Unfallursache, wobei es keine Unfallschwerpunkte gibt. Durch die 11 Unfälle gab es 4 schwerverletzte und 9 leichtverletzte Verkehrsteilnehmer (Opfer: mehrheitlich Radfahrende). Am 6.3.2019 ist ein Radfahrer in Lütten Klein lebensbedrohlich bei einem Abbiegeunfall verletzt worden und daraufhin verstorben.

Die Unfallkommission der HRO hat sich am 19.2.20219 dazu positioniert, dass bei städtischen Nutzfahrzeugen Abbiege – und Notbremsassistenzsysteme eingesetzt und nachgerüstet werden.

Hier wurde auch die Lösung von stationären Abbiegeassistenten erörtert. Diese werden an Licht- oder Ampelmasten an Kreuzungen fest installiert und blinken, wenn sich ein Radfahrer nähert und warnen so optisch den Kraftfahrer. Laut Recherche gibt es derzeit keine im öffentlichen Verkehr zugelassenen stationären Abbiegeassistenten.

Die Unfallkommission kann auf solche Unfalltypen und mögliche Unfallschwerpunkte (wenn sie denn auftreten) reagieren, indem z.B. Abbiegephasen getrennt werden (bspw. wurde am Holbeinplatz unlängst eine solchen „Phasentrennung“ vorgenommen – Abbiegeunfälle sind dadurch faktisch ausgeschlossen).

 

Priorität sollten bei der Nachrüstung nicht die leichten LKW haben (3,5-7,5 t, darunter fallen Multicar, kleine Pritschenwagen, Sprinter etc.), sondern die großen LKW, denn durch diese entsteht die größere Unfallgefahr.

 

Alle Unternehmen mit städtischer Beteiligung und die Stadtverwaltung selbst besitzen nach aktueller Erhebung 145 LKW:

 

LKW (>7,5 t) in städtischen Unternehmen der HRO (Stand:8/2018, teilw. aktualisiert 3/2019)

 

 

 

Unternehmen

 

Anzahl

Nordwasser

 

9

Stadtwerke Rostock

 

3

RSAG

LKW

6

 

Busse

73

Stadtentsorgung Rostock

 

46

Stadtverwaltung

 

8

WIRO

 

0

Südstadtklinikum

 

0

rostock port

 

0

 

SUMME

145

 


Alle Unternehmen mit städtischer Beteiligung, welche eine relevante Nutzfahrzeugflotte betreiben (dazu gehören nicht die WIRO, rostock port und das Südstadtklinikum) wurden angefragt, wie ihre Strategie zur Aus- und Nachrüstung mit Abbiege- und Bremsassistenzsystemen aussieht. Die Resultate findet man in ANLAGE 1.

 

Grundsätzlich werden demnach bei den städtischen Unternehmen bei der Neubeschaffung von Nfz Abbiege- und Bremsassistenzsystemen mit ausgeschrieben. Bei der Nachrüstung gibt es Unternehmen wie die Stadtentsorgung, die bereits in großem Umfang Nfz nachgerüstet haben. Andere Unternehmen verweisen auf technische Probleme und zu wenig zugelassene Produkte auf dem Markt.

 

Rücksprachen mit anderen Städten wie Hamburg und Frankfurt/a.M. haben ergeben, dass diese auch nicht explizit weiter sind (hier werden entsprechende Strategien und Senats-Beschlüsse vorbereitet).

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.03.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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03.04.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben