Beschlussvorlage - 2019/BV/4497

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1.    Ein Teil der im wirksamen Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitäts-

       stadt Rostock der Grünfläche KGA.8.4 mit der Zweckbestimmung „ Kleingärten“

       soll geändert werden.

       Diese Fläche soll künftig als Teil der Wohnbaufläche W.9.13, deren Erschlie-

       ßung sie dient, ausgewiesen werden. Die Änderungsfläche ist ca. 0,7 ha groß.

 

 

2.    Der Entwurf der 16. Änderung (Anlage 1) und die Begründung dazu (Anlage 2)

       werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und zur Auslegung bestimmt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 7 KV M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

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Sachverhalt:

Derzeit wird für eine Teilfläche der im Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.2009 ausgewiesenen Wohnbaufläche W.9.3. der Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ aufgestellt. Dies entspricht vollumfänglich dem Entwicklungsgebot aus dem Flächennutzungsplan.

Untersuchungen zur Verkehrserschließung im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans haben ergeben, dass darüber hinaus die Inanspruchnahme einer kleinen Teilfläche der Grünfläche KGA 8.4 für die Erschließung des Gebietes erforderlich ist. Diese wurde nicht im Flächennutzungsplan   dargestellt. Im Erläuterungsbericht des FNP  wurde zwar bereits ausgeführt, dass die Erschließung des Wohngebietes nur über die Satower Straße erfolgen soll; die genaue Lage kann aber erst folgerichtiger Weise durch weitergehende Untersuchungen im Rahmen des Bebauungsplans ermittelt werden. Diese verkehrliche Inanspruchnahme eines kleinen Teils der Kleingartenanlage ist als kleinräumige Konkretisierung der städtebaulichen Grundkonzeption des FNP zu verstehen und dient ihrer inhaltlichen Fortentwicklung. Daher ist eine Änderung nicht erforderlich. Eine Berichtigung hätte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen können.

Jedoch wurde mit der Darstellung der Grünfläche KGA 8.4 das planerische Ziel der grundsätzlichen Sicherung von Dauerkleingärten an diesem Standort im Flächennutzungsplan ausgedrückt. Davon wird jetzt für einen kleinen Teil der Grünfläche abgewichen. Die Inanspruchnahme von maximal 20 der insgesamt 124 Gärten der Grünfläche KGA 8.4. ist daher noch nicht in der „Umnutzungskonzeption 2008“ enthalten. Mit dieser Änderung wird das erste Mal seit 2006 von dieser Konzeption abgewichen.

Auch wenn die Flächengröße der Nutzungsänderung für die Darstellungsebene des Flächennutzungsplans der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eigentlich nicht relevant ist und die städtebauliche Grundkonzeption nur kleinräumig konkretisiert wird , soll nach der Methode des sicheren rechtlichen Weges aufgrund der notwendigen Anpassung der „Umnutzungskonzeption 2008“  auch eine Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen.

 

Der Flächennutzungsplan in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.12.2009 wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ entsprechend geändert.

Die 16. Änderung umfasst eine 0,7 ha große Teilfläche der 8,8 ha großen Grünfläche KGA 8.4 mit der Zweckbestimmung „Kleingärten“ an der Satower Straße. Künftig soll die Änderungsfläche als Teil der Wohnbaufläche W.9.13 dargestellt werden, deren Erschließung sie dient. Dabei umfasst der Geltungsbereich neben der eigentlichen notwendigen Straßenverkehrsfläche auch die aus Immissionsschutzgründen notwendigen Abstandsflächen zu den Kleingärten.

Aufgrund Größe und Inhalt der Änderung sind die Grundzüge der Planung des Flächennutzungsplans nicht berührt und es werden keine Vorhaben vorbereitet, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen. Die im Zuge der Parallelaufstellung des Bebauungsplans Nr. 09.W.190 „Wohngebiet Kiefernweg“ ermittelten Umweltauswirkungen haben gezeigt, dass mögliche Beeinträchtigungen der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b genannten Schutzgüter ausgeschlossen werden können. Somit sind die Voraussetzungen für ein vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB gegeben.

Ein Umweltbericht wird nicht erstellt. Da es sich um ein Parallelverfahren handelt, können aber entsprechend § 2 Abs. 4 BauGB die Ergebnisse der Umweltprüfung des Bebauungsplans gleichzeitig für den Flächennutzungsplan genutzt werden. Relevante Belange dieses Umweltberichts werden in die Begründung des Flächennutzungsplans übernommen.

 

Der vorliegende Entwurf der 16. Änderung und die Begründung dazu werden zur Auslegung bestimmt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.04.2019 - Ortsbeirat Gartenstadt/ Stadtweide (10) - abgelehnt

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10.04.2019 - Ortsbeirat Biestow (13) - ungeändert beschlossen

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23.04.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.04.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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25.04.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - abgelehnt

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15.05.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen