Antrag - 2019/AN/4495

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Kreuzung Kopernikusstraße/ Trotzenburger Weg/ Tschaikowskistraße (nahe Neptun-Schwimmhalle) die verkehrsplanerischen Möglichkeiten zur Verbesserung des Verkehrsflusses, zur Erhöhung der Verkehrssicherheit und zur Reduzierung von Emissionen wie Lärm und Luftschadstoffen zu prüfen.

Dazu sollen die verschiedenen möglichen Kreuzungsformen planerisch aufgetragen und die jeweils erwarteten Auswirkungen, auch auf den ÖPNV und den Baumbestand, ermittelt werden.

Es soll schließlich diejenige Kreuzungsform herausgearbeitet werden, die bei Abwägung der diversen Kriterien die Leistungsfähigkeit der Kreuzung verbessert sowie die Lärmbelastung und die Emission von Luftschadstoffen, inkl. Feinstaub durch Gummiabrieb durch häufiges Abbremsen und Wiederanfahren, an diesem Verkehrsknotenpunkt reduziert und die umliegenden Ortsbeiratsbereiche entlastet.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 42 KV M-V;  § 4 Abs. 4 Satzung für die OBR

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

 

Sachverhalt:

Durch den in den letzten Jahren enorm angewachsenen PKW- und LKW-Verkehr ist die Kreuzung besonders zu den Hauptverkehrszeiten stark belastet.

Es bilden sich vor allem in der Kopernikusstraße stadtein- wie stadtauswärts lange Staus, z.T. bis zur Schillingallee/ Dethardingstraße und in der Gegenrichtung bis zum Asternweg.

Von diesen Staus ist auch der öffentliche Nahverkehr (aktuell die Buslinien 25, 28, 39,  121) betroffen, so dass es zu entsprechenden Verspätungen kommt.

Polizei und Rettungsfahrzeuge (die Notaufnahme der Universitätsklinik befindet sich in der Schillingallee, die Bundespolizei an der Kopernikusstraße) sind ebenfalls betroffen.

Als stauverstärkend wirkt neben dem reinen Verkehrsaufkommen vor allem die

Ampelkreuzung Kopernikusstraße / Trotzenburger Weg/ Tschaikowskistraße.

Durch das ständige Abbremsen und Wiederanfahren der Wagen kommt es zu erheblicher Lärmbelästigung der Anwohner sowie zu unnötig hohen Emissionen bei Feinstaub, CO2, NOx und Gummiabrieb.

Zusätzlich kommt es in verstärktem Maße zu sog. Schleich- und Umgehungsverkehr in den angrenzenden Wohnvierteln, weil viele Fahrer die Ampelkreuzung umgehen und die Wartezeiten an den Ampeln vermeiden möchten.

Dieser Schleich- und Umgehungsverkehr erfolgt oft bei überhöhter Geschwindigkeit durch die zwar oft engen und einspurigen, aber in beide Fahrtrichtungen befahrbaren Straßen in der Gartenstadt, wodurch die Anwohner nicht nur belästigt, sondern besonders Fußgänger und Radfahrer gefährdet werden.

An der Ecke Rosenweg / Im Garten befindet sich z.B. ein Kindergarten. Hier besteht beim Bringen und Abholen der Kinder erhöhte Unfallgefahr.

Für die Zukunft muss durch die Erweiterungen der Hanse-Kaserne an der Kopernikusstraße (Entstehung eines neues Operationszentrums für das Marinekommando mit ca. 500 zusätzlichen Dienstposten), dem Ausbau des Südstadtklinikums sowie der Universität Rostock mit einem noch höheren Verkehrsaufkommen speziell in diesem Umfeld gerechnet werden.

Auch bei Großveranstaltungen im Ostsee-Stadion sind die Straßen um das Stadion häufig verstopft.

Zusätzlich betrifft ein Großteil des täglichen, von Süden und Westen in die Stadt einfahrenden sowie aus der Stadt wieder hinausfahrenden Pendlerverkehrs die Ortsteile Reutershagen, Gartenstadt / Stadtweide und das Hansaviertel.

Um den Verkehrsfluss, die Verkehrssicherheit und die Emissionen von Lärm sowie

Luftschadstoffen zu reduzieren, wäre der Ersatz der Ampelkreuzung durch einen

Kreisverkehr aus Sicht der betroffenen Ortsbeiräte eine geeignete Maßnahme.

Im Zusammenhang mit dem „Lärmaktionsplan“ der Hansestadt Rostock wird ein

Kreisverkehr an dieser Stelle ausdrücklich empfohlen und sollte als eine der möglichen Kreuzungsformen mit untersucht werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Die Untersuchung sollte u. E. durch die Mitarbeiter im zuständigen Fachamt erfolgen.

 

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Beschlüsse

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26.03.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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28.03.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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03.04.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen