Beschlussvorlage - 2019/BV/4494

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschluss der Bürgerschaft Nr. 2017/AN/2810 vom 14.06.2017 zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 07.W.154 für das Gebiet „An der Jägerbäk“ wird aufgehoben.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2017/AN/2810  Änderung Bebauungsplan Nr. 07.W.154 für das Wohngebiet "An der Jägerbäk"

 

Sachverhalt:

Die Bürgerschaft hat folgenden Beschluss Nr. 2017/AN/2810 gefasst:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den B-Plan Nr. 07.W.154 für das Wohngebiet „An der Jägerbäk“ folgendermaßen zu ändern: Die  als Mischgebiet ausgewiesene Fläche MI 2 als Fläche „Allgemeines Wohngebiet“ (Geschosswohnungsbau) auszuweisen. Eine entsprechende Wandlung der Fläche MI 1 ist zu prüfen.

 

Voraussetzung zur Einleitung eines förmlichen Änderungsverfahrens war die Erstellung eines Lärmgutachtens für die betroffene Fläche, die von einer festgesetzten Mischgebietsfläche in eine Wohnbaufläche geändert werden sollte.

Das erstellte Lärmgutachten hat nachgewiesen, dass an dieser Stelle kein allgemeines Wohngebiet zulässig ist.

 

 

Zwischenzeitlich erfolgte ein Eigentümerwechsel auf dieser Fläche. Der neue Eigentümer hat eine Nutzung gefunden, die einem Mischgebiet entspricht.

 

Somit ist aus beiden genannten Gründen keine Notwendigkeit einer Änderung des Bebauungsplanes mehr gegeben und der Beschluss ist aufzuheben.
 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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09.04.2019 - Ortsbeirat Reutershagen (8) - ungeändert beschlossen

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23.04.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.04.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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25.04.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.05.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen