Beschlussvorlage - 2019/BV/4490

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen  Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 04.W.177 „Ehemalige Poliklinik Lütten Klein“ wurden mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2. Auf Grund des § 10 des BauGB i. V. m. § 13a BauGB beschließt die Bürgerschaft den Bebauungsplan Nr. 04.W.177 ”Ehemalige Poliklinik Lütten Klein”, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung (Anlage 2).

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V

§ 3 Abs. 2 BauGB, § 10 Abs. 1 BauGB

bereits gefasste Beschlüsse:

2015/BV/0648  Beschluss über die Aufstellung, den Entwurf und Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 04.W.177 für das Wohngebiet "Ehemalige Poliklinik Lütten Klein"

 

Sachverhalt:

 

Der durch den jahrelangen Leerstand der ehemaligen Poliklinik in Lütten Klein entstandene städtebauliche Missstand soll mittels planerischer Neuordnung beseitigt und die Flächen sinnvoll nachgenutzt werden. Die Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen für den Wohnungsbau im Zentrum des Stadtteiles Lütten Klein soll die Innenentwicklung gemäß § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) fördern.

 

Aufgrund der großen Nachfrage nach modernem Wohnraum wird ein allgemeines Wohngebiet mit 5- bis maximal 7-geschossiger Bebauung (punktuell) in Orientierung an der durch die angrenzenden Gebäude geprägten Bebauung angestrebt. Dabei sollen ca. 170 Wohneinheiten und eine Gewerbeeinheit mit den dazugehörigen Stellplätzen in einer Tiefgarage realisiert werden.

 

Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 04.W.177 “Ehemalige Poliklinik Lütten Klein“ wurde am 25.03.2015 gefasst.

Aufgrund der Lage innerhalb des Stadtgebietes und der baulichen Vorprägung um das Plangebiet handelt es sich im Sinne einer Wiedernutzbarmachung und Nachverdichtung von Flächen um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung. Daher findet das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB Anwendung. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB gelten Eingriffe, die auf Grund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. Eine Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich sowie naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen wurden daher nicht erforderlich. Die Belange des Natur- und Artenschutzes wurden durch entsprechende Gutachten ermittelt. Der Grünordnungsplan greift diese Belange auf und regelt deren Berücksichtigung im Bebauungsplan. Hierbei wurde vor allen Dingen die Einbindung des Wohngebiets in das Konzept zur geplanten Revitalisierung des Dragunsgrabens gewährleistet.

Der Flächennutzungsplan der Hansestadt Rostock stellt die betroffenen Grundstücke teilweise als gemischte Baufläche M 4.1 und teilweise als naturnahe Grünflächen GFL 4.1 dar. Damit wäre der Bebauungsplan mit der geplanten Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Im beschleunigten Verfahren kann gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Stadtgebiets wird durch die Planung nicht beeinträchtigt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes hat in der Zeit vom 27.04.2015 bis zum 29.05.2015 öffentlich ausgelegen und war zeitgleich im Internet einsehbar. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht. Parallel erfolgte vom 27.04.2015 bis zum 29.05.2015 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihrer Zuständigkeit von der Planung berührt werden. Es wurden Stellungnahmen abgegeben, die lediglich zu redaktionellen Anpassungen führten.

Zwischenzeitlich erfolgte auch der Abriss der Ruine, sodass daraus resultierend weitere redaktionelle Anpassungen sowie geringfügige Änderungen am ausgelegten Planungsstand erforderlich geworden sind. Auch sie berühren die Grundzüge der Planung nicht. Dazu ist eine erneute Beteiligung der von den Änderungen Betroffenen in beschränkter Form gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erfolgt.

 

Das Abwägungsergebnis (Abwägungsvorschlag der Verwaltung) liegt als Anlage 1 bei.

 

Der eine Fläche von 3,5 ha überplanende Bebauungsplan soll nun als Satzung beschlossen werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Zwischen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der Stadtwerke Rostock AG und dem Vorhabenträger wurde eine Kostendrittelung bezüglich einer Tieferlegung der derzeit oberirdisch das Plangebiet im Westen tangierenden und den Zufahrtsbereich des Plangebietes zur St.-Petersburger Straße kreuzenden Fernwärmeheizleitung abgestimmt. Dies soll vertraglich geregelt werden.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.04.2019 - Ortsbeirat Lütten Klein (5) - ungeändert beschlossen

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23.04.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.04.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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09.05.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.05.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen