Stellungnahme - 2019/AN/4456-04 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Mit Änderungsantrag 2019/AN/4456-03 (ÄA) wird beabsichtigt die im Antrag der CDU-Fraktion aufgeführten Punkte a bis d ersatzlos zu streichen. Mit vorgenanntem Änderungsantrag sollen diese durch neu formulierte Punkte a bis c ersetzt werden.

 

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Bereits der Beschlussvorschlag (ohne die Punkte a) bis d)) des Antrages der CDU-Fraktion 2019/AN/4456 geht davon aus, dass die Standorte in Rostock-Bramow und im Rostocker Überseehafen zur Entscheidung anstehen. Er lautet wie folgt:

„Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Bürgerschaft eine neue Beschlussvorlage zur Entscheidung eines Standortes Rostock-Bramow oder Rostock-Überseehafen mit einem entsprechenden Anlagentyps einer Klärschlamm-Verwertungsanlage in Rostock zur Entscheidung vorzulegen. Diese Beschlussvorlage soll die Ergebnisse der folgenden Punkte berücksichtigen:…“

 

Laut Standortanalyse der Gesellschaft für Umweltberatung (GfBU) ist jedoch der Standort in Bramow der Vorzugsstandort. Der Standort im Überseehafen ist keine Option für die KKMV. Er belegt hinter Rostock-Bramow, Schwerin und Grevesmühlen lediglich Platz 4 in der Standortanalyse.

 

zu a):

Die Standortanalyse basiert auf einer Kosten-Nutzen-Analyse. Der Standort Überseehafen kommt hauptsächlich aus folgenden Gründen nicht für den Bau der Klärschlammverwertungsanlage in Betracht:

 

 

Wärmeabnahme

  • eine direkte Wärmeabnahme ist am konkreten Standort im Überseehafen nicht gegeben
  • deshalb: Vernichten der Wärme unter Einsatz von Energie erforderlich
  • alternativ: Neubau einer Fernwärmetrasse über ca. 1,8  km erforderlich
  • Mehrkosten in Höhe von 2 Mio. EUR sind zu erwarten

 

Brüdenentsorgung (Abwasser aus der Trocknung vor Ort)

  • anfallende Brüden aus der Vortrocknung der Schlämme können nicht über das Abwassernetz entsorgt werden
  • Brüden müssen mit LKW zur Kläranlage Rostock gefahren werden; ca. 1.000 LKW-Transporte im Jahr (4 Transporte pro Werktag)
  • fehlendes Kühlmedium am Standort Überseehafen, um Brüden aus der Trocknung vor dem Transport abzukühlen (50m³/ Tag Kühlwasser erforderlich; wäre am Standort der Kläranlage Rostock aus dem Ablauf verfügbar)

 

Transportentfernung

  • Die Schlämme der Kläranlage Rostock (ca. 20.000 t/a) müssten per LKW zur Verwertungsanlage transportiert werden. Das ergibt 950 zusätzliche LKW-Transporte.
  • Durch den Schlamm- und den Brüdentransport würde das Transportaufkommen in Rostock um insgesamt ca. 50 % ansteigen.

Synergieeffekte

Die Klärschlammverwertungsanlage ist als Ausbaustufe einer Kläranlage zu verstehen.

  • Synergieeffekte aus dem täglichen Betrieb zwischen Personal, Material und Energie können nur am Standort einer Kläranlage erfolgreich genutzt werden. Redundanzen können vermieden werden.
  • Gleiches gilt für die Weiterentwicklung von Energiekonzepten (Austausch von Niedertemperaturwärme mit der Kläranlage), um den Gedanken der Nachhaltigkeit weiter voran zu treiben.

zu b):

Bezüglich der Forderung, für 2 Standorte jeweils Strategische Umweltprüfungen (SUP) zu erstellen, ist anzumerken, dass eine SUP immer Standort bezogen ist und somit zwingend mit einer Anlagenplanung verbunden sein muss. So sind Emissionsberechnungen nur möglich, wenn für diesen Fall auch 2 Detailplanungen der Anlagen an den verschiedenen Standorten zur Beurteilung vorliegen. Den dafür notwendigen finanziellen Aufwand kann die KKMV nur einmalig nach einer finalen Standortentscheidung aufbringen. Der zeitliche Verzug durch die Forderung nach 2 SUP’s beträgt mindestens 1 Jahr.

 

Zu c):

Das Unternehmenskonzept (S. 36) sieht vorerst eine Deponierung der anfallenden Asche und sonstiger Reststoffe vor. Damit entspricht die KKMV der geltenden Abfallklärschlammverordnung. Nach derzeitigem Kenntnisstand kann die Asche direkt als Düngemittel verwendet werden und erfüllt somit alle Anforderungen eines Phosphorrecyclings. Sollte sich dies nicht bestätigen, muss die KKMV ein alternatives Verfahren zum Phosphorrecycling nutzen. Derzeit gibt es noch kein Verfahren, welches sich technisch und wirtschaftlich umsetzen lässt. Die KKMV beobachtet diesbezüglich weiterhin den Markt.

 

 

 

 

 

 

 

Fazit:

Aus den o.g. Gründen steht der Überseehafen Rostock nicht auf Platz 2 der Standortanalyse. Ausnahmslos alle Monoklärschlammverwertungsanlagen in Deutschland befinden sich auf oder direkt neben großen Kläranlagen.

 

Für die anstehende Entscheidung der Bürgerschaft geht es um den Vorzugsstandort an der Kläranlage in Rostock. Die Beschlussvorlage 2018/BV/4179 wurde nicht aufgrund der Forderung der Genehmigungsbehörde eingebracht, sondern zur Legitimation der Vertreter der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in der Verbandsversammlung des Warnow-Wasser- und Abwasserverbandes, dem Standort in Rostock-Bramow vorbehaltlich des Ergebnisses eines Verfahrens nach BImSchG, zuzustimmen.

 

Jede weitere zeitliche Verzögerung bringt die Gesellschafter der KKMV wegen der enorm steigenden Kosten und der tatsächlich fehlenden Verbrennungskapazitäten in einen Entsorgungsnotstand. Damit wirft jede Verzögerung unser kommunales Projekt zugunsten der privaten Akteure weiter nach hinten.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

 

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Beschlüsse

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06.03.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben