Änderungsantrag - 2018/BV/4292-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
 

Punkt 3. wird ersetzt durch:

Das kostenlose Schülerticket wird für drei Schuljahre (01.08.2019 – 31.07.2020, 01.08.2020 – 31.07.2021 und 01.08.2021 – 31.07.2022) auf Probe eingeführt. Zur Validierung soll der Bürgerschaft zum März 2022 ein Ergebnis vorgelegt werden.

Sofern Punkt Nr. 4 zum Tragen kommen muss, entfällt das Schuljahr 01.08.2019 – 31.07.2020.

 

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Sachverhalt:

Erst im Jahr 2021 erfolgt eine Verkehrserhebung, aus der sich die notwendigen Daten ergeben, um über eine Fortführung des Schülertickets entscheiden zu können.

 

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Finanzielle Auswirkungen:
Der Finanzplan aus der Beschlussvorlage 2018/BV/4292 muss für das Schuljahr 2021/2022 fortgeschrieben werden.

 

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Beschlüsse

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06.03.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben