Änderungsantrag - 2019/AN/4316-03 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zur Bürgerschaftssitzung im April 2019 eine Beschlussvorlage vorzulegen, aus der Möglichkeiten zur Ausstattung des Strandvogts mit Durchgriffsrechten bei Ordnungswidrigkeiten und sonstigen Verstößen gegen die Strandsatzung aufgezeigt werden.

 

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Sachverhalt:

Der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus hält das Anliegen des Ortsbeirats Warnemünde für richtig und notwendig, zum Zwecke der Durchsetzung der Strandsatzung den Strandvogt mit mehr Durchgriffsbefugnissen auszustatten. Da derzeit zwischen Tourismuszentrale, Stadtamt und Hauptamt zur konkreten Ausgestaltung noch Abstimmungsgespräche stattfinden, sollte noch keine Festlegung auf die Übertragung der Funktion auf den Allgemeinen Ordnungsdienst oder dem Kommunalen Ordnungsdienst erfolgen, sondern das Ergebnis der Gespräche abgewartet werden.

 

 

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Anke Knitter

Ausschussvorsitzende

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Beschlüsse

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06.03.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen