Informationsvorlage - 2019/IV/4446

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschriften:

 

§ 71 (4) Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

 

Sachverhalt:

Der Finanzausschuss der Bürgerschaft hat am 19.10.2017 festgelegt, dass dem Ausschuss durch die Stadtverwaltung vierteljährlich zur wirtschaftlichen Lage der Volkstheater Rostock GmbH berichtet werden soll.

Bezug nehmend auf diese Festlegung wird in der Anlage die Berichterstattung der VTR GmbH zum 4. Quartal 2019 übergeben.

Der Plan-Ist-Vergleich basiert auf der Fortschreibung des Wirtschaftsplanes 2018, der von der Geschäftsführung am 06.07.2018 aufgestellt und von der Gesellschafterversammlung am 23.07.2018 beschlossen wurde. 

 

Das kumulierte Ergebnis erreicht per 31.12.2018 einen Wert von - 47 TEUR. Planziel war ein ausgeglichenes Ergebnis. Ursache der Abweichung sind die gegenüber dem Planansatz kleinere Betriebsleistung (- 2.514 TEUR) und ein um 2.467 TEUR geringerer Betriebsaufwand.

 

Die im Vergleich zum Planansatz geringere Betriebsleistung entsteht insbesondere durch die höheren Umsatzerlöse (+ 81 TEUR), die Zuschusszahlungen (- 386 TEUR), die nicht realisierten aktivierten Eigenleistungen (-1.140 TEUR) und die geringeren sonstigen betrieblichen Erträge (-1.069 TEUR).

Die mit der Plan-Ist-Abweichung dargestellten geringeren Zuschusszahlungen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (-356 TEUR) sind bedingt durch die geplante, jedoch erst im Rahmen der Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgende Auflösung der Rückstellungen, die im Zusammenhang mit der Zielvereinbarung aus den von der Stadt gezahlten Zuschüssen der Vorjahre gebildet wurden. 

Der geringe Betriebsaufwand ist bei Plan–Ist–Vergleich insbesondere auf die Ergebnisse bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen (+ 212 TEUR), den sonstigen betrieblichen Aufwendungen (- 1.230 TEUR), dem Personalaufwand (- 237 TEUR) und den Abschreibungen

(- 1.212 TEUR) zurückzuführen.

 

Das im V-IST zum 31.12.2018 in Höhe von 1 TEUR erwartete Jahresergebnis berücksichtigt die Auflösung der Rückstellung zur Optimierung der Umstrukturierung in Höhe von 440 TEUR, die aus nicht benötigten Vorjahreszuschüssen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock auf Grundlage der Zielvereinbarung gebildet wurde. Durch den Haushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist folglich im Jahr 2018 nicht der in der Hochrechnung des Unternehmens angegebene Zuschuss (8.840 TEUR) an die VTR ausgezahlt sondern nur der gemäß Planansatz zur Verfügung stehende Zuschussbetrag in Höhe von 8.400 TEUR.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.03.2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben