Beschlussvorlage - 2019/BV/4440

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur außerplanmäßigen Auszahlung im Finanzhaushalt in 2019 für die Maßnahme grundhafter Ausbau Industriestraße Nord in Höhe von 450.000 EUR

wird erteilt. Die außerplanmäßige Auszahlung für die Maßnahme 6654101201802512 - grundhafter Ausbau Industriestraße Nord in Höhe von 450.000 EUR Produkt: 54101 Gemeindestraßen, Produktkonto: 78532000.09612000 wird gedeckt durch Minderauszahlungen in Produkt 54101: Maßnahme 6654101201501708 - Produktkonto: 78532000.09612000 in Höhe von 450.000 EUR.

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Beschlussvorschriften:

§§ 50 (1) und 22 (5) KV M-V i. V. mit § 6 (4) Hauptsatzung

 

Sachverhalt:

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

                  0

0

offene Aufträge (AU)

 

 0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

+

                      0

0

neu beantragte Haushaltsüberschreitung

+

 

450.000,00

Gesamtauszahlungen

=

 

450.000,00

 

 

überplanmäßigaußerplanmäßig

 

Teilhaushalt: 66

- in EUR -

Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik

Bezeichnung

Gesamtermächtigung

Verfügbar

zu bewilligender Mehrbedarf

31

Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

2.667.000

2.306.473

     

38

Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

32.402.074

22.994.412

 

39

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (31 - 38)

-29.735.074

-20.687.939

     

 

 

  1. Mehrauszahlungen Produkt: 54101Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201802512

Grundhafter Ausbau Industriestraße Nord

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen zur

 

a) Unabweisbarkeit

Die Hansestadt Rostock plant den grundhaften Ausbau der Industriestraße zwischen der Hausnummer 12 Industriestraße und der Kreuzung Gewerbestraße -Industriestraße.

In diesem Bereich besteht die Fahrbahn noch aus alten Betonplatten, die sich auf Grund des Alters der Straße und der hohen Verkehrsbelastung gegeneinander verschoben haben. Des Weiteren ist die Entwässerung der Straße nicht mehr gegeben. Hierdurch sind Unfallgefahrenquellen entstanden, die dringend beseitigt werden müssen. Es besteht dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der Behebung des Gefährdungspotenzials.

 

b) Unvorhersehbarkeit:

Auf Grund des Umbaus der Bushaltestelle in der Industriestraße und der damit verbundenen Änderung der verkehrlichen Situation vor Ort ist eine Anpassung bzw. ein Umbau der Fahrbahn in der Industriestraße zwingend notwendig.

Der Bau der Bushaltestelle und der dazugehörigen Straße war bereits für das Jahr 2018 geplant. Die Industriestraße sollte hierbei aus dem laufenden Aufwand finanziert werden. Aufgrund der im Jahr 2018 im Aufwandsbereich nicht genügend vorhandenen finanziellen Mittel, wurde die Baumaßnahme in das Jahr 2019 geschoben. Gemäß der Richtlinien der Doppik ist nun der Bau der Industriestraße ab dem Jahr 2019 investiv im Haushalt dazustellen.

 

c) Überschreitung des Teilhaushaltes lt. Punkt 8.1.7

nein

 

  1. Nachweis der DeckungProdukt: 54101 Bezeichnung: Gemeindestraßen

 

durch Minderauszahlungen in Höhe von 450.000 EUR

 

 

 

Nummer

Bezeichnung

Investitionsmaßnahme

6654101201501708

Neubau der Verlängerung Mecklenburger Allee bis Elmenhorst

Investitionsposition

2

     

Finanzauszahlungskonto

78532000.09612000

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

 

 

 

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Begründung der Minderauszahlungen

 

Das Vorhaben wurde Ende 2016 in den HOAI-Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.

Die Vorplanung (Abschnitt zwischen Kalverradd und OU Elmenhorst) liegt vor und wird weiter bearbeitet.

Offen ist noch immer der für diesen Straßenabschnitt notwendige Grunderwerb, da sich die Verhandlungen zwischen dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt und einer Eigentümergemeinschaft bzgl. der Konditionen schwierig gestalten.

Noch im Oktober 2018 ist das Amt für Verkehrsanlagen davon ausgegangen, dass eine Fertigstellung des Vorhabens im 2./3. Quartal 2021 möglich ist, da sich die Parteien zu den Konditionen geeinigt hatten.

Auf Grund der im November 2018 erfolgten Veröffentlichung in der Tagespresse zum Grunderwerb der HRO im Bereich Biestow und den dort aufgerufenen Preise ist die Eigentümergemeinschaft von den bisher verhandelten Konditionen zurückgetreten, so dass hier ggf. nachverhandelt oder ein Enteignungsverfahren eingeleitet werden muss. Beide Verfahrenswege führen voraussichtlich zu nicht genau bestimmbaren zeitlichen Verzögerungen.

 

 

 

Berechnung Gesamtauszahlungen:

 

 

EH in EUR

FH in EUR

Haushaltsansatz

 

                  0

1.700.000,00

offene Aufträge (AU)

 

0

183.931,03

bereitgestellt

./.

0

0

Anordnungen (AO u. vorm.AO)

./.

                      0

0

Mehrerträge/Mehreinzahlungen

+

 

0

noch zur Verfügung stehende Mittel für o.g. Haushaltsjahr

 

 

1.516.068,97

als Deckungsquelle eingesetzt

 

 

450.000,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Nummer

Bezeichnung

Teilhaushalt

66

Amt für Verkehrsanlagen

Produkt

54101

Gemeindestraße

 

 

 

Produktkonto:

54101

78532000. 09612000

 

 

 

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Herstellungskosten) Infrastrukturvermögen

Investitionsnummer

6654101201802512

grundhafter Ausbau Industriestraße Nord

Investitionsposition

2

 

 

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Beschlüsse

Erweitern

21.03.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

03.04.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen