Stellungnahme - 2019/AM/4385-01 (SN)

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1. Wie viele derzeitige und in Planung befindliche Stellen für Vögte gibt es in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock? Welche Bezeichnung tragen diese Vögte?

 

Derzeit gibt es fünf Vögte in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, welche in den Organisationseinheiten

 

  • dem Stadtamt (1 x Cityvogt)
  • dem Hafen- und Seemannsamt (1 x Hafenvogt)

und

  • dem EB Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde,
    davon jeweils

ein Strandvogt im Seebad Warnemünde/Diedrichshagen

und

ein Strandvogt im Bereich Hohe Düne/Markgrafenheide

und

1 Stromvogt für den Alten Strom
 

zugeordnet sind.

 

2. In welchen Ämtern sind diese Vögte

- seit wann,

- mit welcher Arbeitszeit beschäftigt und

- mit welchen konkreten Aufgaben und Befugnissen sowie an welchen Einsatzort betraut?

 

 

2.1. Die  Strandvögte liegen seit 1999 in der Verantwortung des Eigenbetriebes Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde (OE 87).

 

Die Strandvögte sind im Zeitraum vom 1. Mai bis Mitte September eines jeden Jahres täglich (Montag bis Sonntag einschließlich Feiertagen) an den Stränden im Einsatz.

Diese Tätigkeit erfolgt auch in Abhängigkeit der Witterung im Zeitraum von 7:00 bis 19:00 Uhr.

 

Aufgabenfelder der Strandvögte:

 

+ tägliche Aufsichts- und Kontrolltätigkeiten im Strandbereich gemäß den

   geltenden Bestimmungen, wie beispielsweise der „Satzung über die Ordnung im

      Badestrandgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“

+ Zusammenarbeit mit Fachdiensten sowie anderen legitimierten

   Sicherheitsorganen und Bewirtschaftern im Strandbereich zur Durchsetzung von

      Ordnung und Sicherheit

+ Fachkompetente Beratung und Auskunftserteilung an die Strandbesucher als

   Vermittler zwischen Tourismuszentrale und den Gästen

+ Kontakt und Ansprechperson für Strandbewirtschafter, Wasserrettung und

      Veranstalter

+ Aufnahme von Ordnungswidrigkeiten und Beweismaterial

+ Mitwirkung, Absicherung, Kontrolle und Durchsetzung von Festlegungen bei

      Veranstaltungen

 

Der Stromvogt ist vom 1. Mai bis 31. Oktober eines jeden Jahres im Einsatz.

Seine Tätigkeit beschränkt sich auf Samstag und Sonntag für jeweils 1 Stunde.

 

Aufgabenfelder des Stromvogtes:

 

+ Einsatz am Samstag und Sonntag mit wechselnden Kontrollzeiten (bei

   Veranstaltungen werden die Kontrollgänge bei Bedarf angepasst bzw.

   aufgestockt)  

   am Alten Strom

+ Durchsetzung der Sondernutzungssatzung der Hanse- und Universitätsstadt  

   Rostock

+ Kontrolle von genehmigten Sondernutzungen einschließlich Dokumentation

 

Für die Strandvögte und den Stromvogt gelten die sogenannten „Jedermannsrechte“.

Diese erlauben es dem Strom- und den Strandvögten derzeit nicht, Ordnungswidrigkeiten direkt zu ahnden oder persönliche Daten aufzunehmen.

 

 

2.2. Die Stelle für den Cityvogt ist seit dem 17. September 2018 eingerichtet, das Besetzungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

 

Die Hauptaufgaben des Cityvogtes bestehen in den täglichen Inspektionen im Ortsamtsbereich Mitte zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. hinsichtlich

-          des Aufenthalts und des Verhaltens

-          der gewerblichen Betätigung von Personen

-          des Feststellens und schriftlichen Erfassens von Ordnungswidrigkeiten

-          Beweissicherung, Aufbereiten der Verwaltungsvorgänge und ggf. Übergabe als Ordnungswidrigkeitsanzeige an die Bußgeldstelle

-          Beraten und Aufklären der Verursacher und Verantwortlichen

-          Praktizierung des Weisungsrechts

-          Kontrolle der Einhaltung der satzungsgemäßen Vorgaben und deren gesetzlicher Grundlagen, welche dem Allgemeinwohl dienen, wie u.a. Abfallsatzung, Straßenreinigungssatzung, HundehalterVO, Grünflächensatzung und Stadtverordnung über die Baumnaturdenkmale

 


2.3. Der Hafenvogt ist seit dem Frühjahr 2016 im Stadthafen aktiv.

Seine Hauptaufgaben bestehen in täglichen Inspektionen im Stadthafen zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, z.B. hinsichtlich

-          des Aufenthalts und des Verhaltens,

-          des Einsatzes von Sport- und Spielgeräten,

-          der gewerblichen Betätigung, der Reklame und des ambulanten Handels

-          des Feststellens und schriftlichen Erfassens von Ordnungswidrigkeiten im Hafenbereich

-          Beweissicherung

-          Beratung und Aufklärung der Verursacher und Verantwortlichen.

 

 

3. Ist kurz und mittelfristig eine personelle Aufstockung von Stellen und erweiterten Aufgaben und Befugnissen für Vögte in Rostock vorgesehen?

Wenn ja, wie sehen diese Planungen aus?

 

Seitens der Stadtverwaltung ist eine personelle Aufstockung nicht geplant.

 

 

4. Wie bewertet die Stadtverwaltung die Zuordnung aller Vögte beim Kommunalen Ordnungsdienst (KOD)?

 

Der Cityvogt ist dem KOD zugeordnet.

 

Die Stadtverwaltung prüft aktuell die Notwendigkeit, den Strom- bzw. Strandvogt mit hoheitlichen Rechten auszustatten, um die Durchgriffsrechte entsprechend zu erhöhen. Diese ermöglichen beispielsweise, Ordnungs- und Bußgelder zu verhängen, persönliche Daten zu erfassen sowie Platzverweise auszusprechen.

 

Welche Vor- und Nachteile würden sich daraus ergeben?

 

Die Abwägung der Vor- und Nachteile wird in der Verwaltung aktuell geprüft.

 

5. Wie hoch sind die konkreten Aufwendungen für den städtischen Haushalt für die Jahre 2019 bis 2021?

 

Der Hafenvogt wird aktuell mit Bruttopersonalkosten von 44.976 Euro/ Jahr vergütet.

 

Der Cityvogt wird aktuell mit Bruttopersonalkosten von  55.356 Euro/ Jahr vergütet.

 

Die Aufwendungen im Haushalt der OE 87 betragen für alle 3 Vögte ca. 50.000 € im Jahr.

Seit 2014 erfolgt die Besetzung durch Vergabe an einen privaten Sicherheitsdienst, da eine saisonale Besetzung aufgrund der veränderten Situation auf dem Arbeitsmarkt nicht mehr möglich war.

 

Mit Blick auf die Höhe der Personalkosten sind die Sachkosten, bis auf die jeweilige Erstausstattung, zu vernachlässigen.

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