Beschlussvorlage - 2019/BV/4433

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Voranfrage): Neubau eines Einzelhandelsmarktes, Rostock, Hinrichsdorfer Str. 7b, Az.: 03535-18 wird erteilt.

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Beschlussvorschriften: § 7 Abs. 5 Hauptsatzung der Hansestadt Rostock

 

 

 

Sachverhalt:

 

- Bau- und Planungsausschuss empfiehlt Zustimmung
   zu den Fragen 1 – 4 und Ablehnung zu der Frage 5
   (Nutzung einer Spielhalle)
- Ortsbeirat Toitenwinkel empfiehlt Zustimmung
  zu den Fragen 1 – 4 und Ablehnung zu der Frage 5
   (Nutzung einer Spielhalle)


Gemäß § 7 (5) Hauptsatzung entscheidet der
Hauptausschuss, wenn kein Einvernehmen zu
erzielen war.
 


-  § 7 Abs. 5 der Hauptsatzung der Hansestadt Rostock erfordert für Bauvorhaben ab

500.000 EUR Rohbausumme die Entscheidung des Oberbürgermeisters über das 

„Einvernehmen der Gemeinde“ im Einvernehmen mit dem  Bau- und Planungsausschuss

 

-  Bauplanungsrechtlich besteht Genehmigungsfähigkeit

 

 

 

 

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Roland Methling 

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Anlagen

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Beschlüsse

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21.03.2019 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Voranfrage): Neubau eines Einzelhandelsmarktes, Rostock, Hinrichsdorfer Str. 7b, Az.: 03535-18 wird erteilt.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

10

 

 

 

Dagegen:

0

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

0

 

Abgelehnt

 

 

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26.03.2019 - Bau- und Planungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Das Einvernehmen der Gemeinde für das Bauvorhaben (Voranfrage): Neubau eines Einzelhandelsmarktes, Rostock, Hinrichsdorfer Str. 7b, Az.: 03535-18 wird erteilt.

 

Abstimmung:Abstimmungsergebnis:

 

Punktuelle Abstimmung:

Fragen 1-4

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

-

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

 

 

Frage 5

Dafür:

-

 

 

 

Dagegen:

7

 

Angenommen

 

Enthaltungen:

1

 

Abgelehnt

X

 

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07.05.2019 - Hauptausschuss - vertagt


Die Hauptausschussmitglieder diskutieren zur Zulässigkeit der Streichung
von Frage 5 aus der Bauvoranfrage, in der es um die Nutzung einer Spielhalle geht.


Frau Wilke nimmt Stellung zur Angelegenheit.

Herr Methling sagt die schriftliche Beantwortung zu nachfolgenden Fragen, die sich aus der Diskussion heraus ergeben haben, zu:

 

Besteht die Verpflichtung dem Einvernehmen ungeändert zuzustimmen oder gibt es
Ermessen dahingehend, die Frage 5 aus der Bauvoranfrage zu streichen? Besteht im Fall
der Streichung weiterhin planungsrechtlicher Anspruch auf das Gesamtbauvorhaben für
den Bauherren?

 

Frau Dr. Bachmann stellt daraufhin den Geschäftsordnungsantrag auf Vertagung der
Beschlussvorlage Nr. 2019/BV/4433.

Es folgt eine Gegenrede durch Herrn Peters.

 

Abstimmungsergebnis zur Vertagung der Beschlussvorlage Nr. 2019/BV/4433:

 

 

Abstimmung:  Abstimmungsergebnis:

 

Dafür:

7

 

 

 

Dagegen:

4

 

Angenommen

X

Enthaltungen:

-

 

Abgelehnt

 

 

 

 

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18.06.2019 - Hauptausschuss - zurückgezogen