Stellungnahme - 2019/AN/4355-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Das Ziel, Müll und Einwegplastik im öffentlichen Raum zu vermeiden, wird grundsätzlich begrüßt und bedarf der Mitwirkung der gesamten Stadtgesellschaft.

Zur Umsetzung der Bestimmungen aus der Abfallsatzung der Hanse und Universitätsstadt Rostock fordert deshalb der § 2 Abs. 2 die städtischen Einrichtungen zur Abfallvermeidung und bei Veranstaltungen auf öffentlichen Plätzen und Märkten zur vorrangigen Verwendung von wiederverwendbaren bzw. kompostierbaren Verpackungen und Behältnissen auf. (Vorbildrolle der öffentlichen Hand).

Diese Bestimmungen haben allerdings mangels einer Ermächtigungsgrundlage durch ein Gesetz den Charakter einer Empfehlung/ Orientierung und stellen zurzeit ausdrücklich auf die Vorbildwirkung der Hanse und Universitätsstadt Rostock und ihrer Beteiligungsgesellschaften bzw. ihrer Einrichtungen ab. Ein Beschluss zu diesem Antrag wäre ein zusätzliches Bekenntnis der öffentlichen Hand im Sinne der Abfallsatzung.

 

Da bislang rechtliche Vorgaben fehlen, stellt ein Verstoß gegen den § 2 Abs.2 keinen Ordnungswidrigkeitstatbestand dar und kann nicht mit einem Bußgeld geahndet werden.

Auch aus der übergeordneten Gesetzeslage (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Landesabfallgesetz MV, Verpackungsgesetz) lassen sich keine Ermächtigungsgrundlagen für ein Verbot für das Inverkehrbringen von Einwegverpackungen und Einweggeschirr herleiten.

Im Urteil des BVerwG vom 23.04.1997 / 11C4/96 wurde ein kommunales Einwegverbot gerichtlich abgewiesen.

Mit Blick auf geplante EU Verbotsentscheidungen zum Plastikeinsatz könnte sich diese Rechtslage ändern.

 

Derzeit schließt die nach dem Landesabfallgesetz als Pflichtaufgabe der Verwaltung über Abfallgebühren finanzierte Abfallberatung der Bürger (Privathaushalte) eine Abfallberatung von Gewerbetreibenden und Veranstaltern von Großveranstaltungen im privatrechtlichen Raum aus. Eine weiterführende Abfallberatung durch die Stadtverwaltung wäre somit als freiwillige Aufgabe einzuordnen.

 

Auf Veranlassung des zuständigen Senators für Bau und Umwelt wird seit ca. 2 Jahren bei städtischen Einrichtungen und Gesellschaften vermehrt für Projekte zur Umsetzung der Bestimmungen des § 2 Abs.2 der Abfallsatzung, durch Festlegungen zwischen Veranstaltern und Gewerbetreibenden geworben.

Zum Beispiel führt die Großmarkt GmbH zusammen mit der SR GmbH das Projekt „Wir für Bio“, mit dem Ziel durch, Kunststoffeinwegtaschen durch kompostierbare Papiertüten zu ersetzen.

Als Ergebnis der positiven Projekterfahrungen und nach einer Vielzahl von Gesprächen und Beratungsrunden kann man feststellen, dass die Zahl der Rostocker Einrichtungen, die sich zu der Durchsetzung abfallarmer Veranstaltungskonzepte bekennen, zunimmt.

 

So verzichtet in der Saison 2018 ein großer Teil der Rostocker Strandbewirtschaftung (12 von 17) weitgehend und freiwillig auf Einwegverpackungen aus konventionellem Kunststoff im Rahmen eines Projekts der „Tourismuszentrale Rostock Warnemünde“. Dieses Projekt wird 2019 mit Unterstützung der Verwaltung fortgesetzt und ab 2020 verbindlich über Bewirtschaftungsverträge geregelt.

Die Rostocker Großmarkt GmbH und die Kommunale Veranstaltungsservice GmbH haben, wie andere kleinere Veranstalter bereits auch, das Verbot Einwegbehälter aus konventionellem Kunststoff und den Vorrang von Mehrweggeschirr, in Ihre Nutzungsverträge (2019) mit aufgenommen.

Damit wird bereits ein Großteil der Rostocker Veranstaltungen im öffentlichen Raum durch die neuen Maßnahmen erfasst.

 

Zeitgleich läuft ein Versuch zum Einsatz von biologisch abbaubarem Geschirr mit wissenschaftlicher Begleitung durch das Leibnitz Institut für Ostseeforschung Warnemünde.

 

Die Einführung eines einheitlichen, allgemeinen verbindlichen Pfandsystems für Mehrwegbecher, wird in Verantwortung des mit der Organisation und Durchführung beauftragten Hanse Sail Büros derzeitig geprüft.

In aktuellen Gesprächen unter Federführung des Senators für Bau und Umwelt zu dieser Thematik forderte das Hanse Sail Büro eine entsprechende Mittelbereitstellung für den damit in Verbindung stehenden finanziellen und personellen Mehraufwand zur Absicherung eines abfallarmen Veranstaltungskonzeptes.

 

Die Verwaltung weist auf die geplante Änderung von europarechtlichen Vorgaben hin. Es ist bereits eine neue EU Verordnung zum Verbot von Einwegplastik ab 2021 angekündigt.

Erst nach der Übertragung einer rechtskräftigen EU Verordnung in gültiges Landesrecht verfügt die Verwaltung über die Ermächtigungsgrundlagen den diesbezüglichen Vollzug zu organisieren und zu überwachen.

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

 

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Beschlüsse

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21.02.2019 - Finanzausschuss - zur Kenntnis gegeben

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27.02.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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28.02.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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06.03.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben