Anfrage eines Mitglieds der Bürgerschaft - 2019/AM/4420

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Bei der Aufgabe von Kleingartenanlagen kommt es zur Räumung derselben zu unterschiedlichen Jahreszeiten. In diesem Zusammenhang bitte ich um Beantwortung der folgenden Fragen:

 

1. Wie wird die Einhaltung des Bundesnaturschutzgesetzes, konkret von § 44, abgesichert?

 

2. Sind bei den jüngsten Räumungen Tierschutzmaßnahmen erfolgt (z.B. Igel-Schutz)?

 

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