Beschlussvorlage - 2019/BV/4408

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt die Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung), (Anlage1),

die erste Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, (Anlage 2),

die zweite Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, (Anlage 3) und

die dritte Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, (Anlage 4).

 

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Beschlussvorschriften:

 

§§ 5 Abs. 1, 22 Abs. 2 und 3 Ziff. 6 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

- Nr. 0370/00 – BV - Straßenbaubeitragssatzung

- Nr. 0563/04 – BV - Erste Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung

- Nr. 2010/BV/1577 - Zweite Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung

- Nr. 2018/BV/4287 – Dritte Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung

 

 

Finanzielle Auswirkungen:keine

 

 

 

Sachverhalt:

 

Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 14.07.2000 die Satzung der Hansestadt Rostock über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung), Beschlussvorlage 0370/00, beschlossen.

 

Mit Beschluss vom 03.11.2004, Beschlussvorlage 0563/04, wurden durch die Bürgerschaft die erste Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock sowie mit Beschluss vom 01.12.2010, Beschlussvorlage 2010/BV/1577, die zweite Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock erlassen.

 

In der Sitzung am 30.01.2019 hat die Bürgerschaft den Beschluss über den Erlass der dritten Satzung zur Änderung der Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock gefasst.

 

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in drei Verwaltungsstreitverfahren, in welchen das Gericht über die Rechtmäßigkeit der durch die Kläger angefochtenen und auf Seiten der Stadt erlassenen Bescheide über die Festsetzung von Straßenbaubeiträgen zu entscheiden hatte, die Auffassung vertreten, dass die diesen Bescheiden zugrunde liegende Straßenbaubeitragssatzung der Hansestadt Rostock vom 24.07.2000 in der Fassung der zweiten Änderungssatzung vom 14.12.2010 wegen eines Bekanntmachungsfehlers nichtig, mithin unwirksam, sei.

 

Das Gericht stützt sich zur Begründung seiner Entscheidung darauf, dass die zuletzt im Januar 2007 im Städtischen Anzeiger erfolgte Bekanntmachung der o. a. Straßenbaubeitragssatzung nicht das gesetzliche Bekanntmachungserfordernis des § 5 Abs. 1 Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) erfülle. Das Gericht vertritt hierzu die Ansicht, dass es gemäß    § 5 Abs. 1 Nr. 4 und 5 KV-DVO erforderlich sei, dass das amtliche Bekanntmachungsblatt die Bezugsmöglichkeiten angeben sowie einzeln und im Abonnement zu beziehen sein müsse. Diesen gesetzlichen Voraussetzungen genüge der Städtische Anzeiger nicht. Im Ergebnis seiner Entscheidungen hat das Gericht daher dem Begehren der Kläger auf Aufhebung der Straßenbaubeitragsbescheide stattgegeben.

 

Da die Verwaltung hierzu eine gegenteilige Rechtsauffassung vertritt und die Annahme einer Unwirksamkeit der Straßenbaubeitragssatzung nicht teilt, beabsichtigt die Verwaltung, gegen die auf Seiten des Verwaltungsgerichtes Schwerin am 14.01.2019 ergangenen Entscheidungen das Rechtsmittel der Berufung einzulegen.

 


Angesichts der Tatsache, dass der Ausgang des Berufungsverfahrens durch die Verwaltung nicht beurteilt und damit die Entscheidung des Berufungsgerichtes auch nicht vorweggenommen werden kann, soll der streitige und vermeintliche Bekanntmachungsfehler in Bezug auf die seinerzeit beschlossenen Satzungen rein vorsorglich geheilt werden. Voraussetzung für eine rechtssichere Heilung ist, dass die o. a. Satzungen vor ihrer erneuten Veröffentlichung noch einmal von der Bürgerschaft beschlossen werden.

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.03.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen