Beschlussvorlage - 2019/BV/4397

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt das Einzelhandelsentwicklungskonzept für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Anlage).

 

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 2 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

Nr. 0828/08-BV – 2. Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Hansestadt Rostock

 

 

Sachverhalt:

 

Veränderungen in der Rostocker Einzelhandelslandschaft, der allgemein stetig voranschreitende Strukturwandel und zahlreiche Anfragen zu Einzelhandelsansiedlungen sowie Veränderungsabsichten bestehender Betriebe, insbesondere im Bereich des Lebensmitteleinzelhandels, wurden zum Anlass genommen, eine Fortschreibung des Konzeptes, welches 2009 durch die Bürgerschaft beschlossen wurde, zu initiieren.


 

 

Bereits Ende 2015 erfolgte die Ausschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes. Anfang 2016 wurde das Büro Junker+Kruse mit der Erarbeitung beauftragt. Dieses Gutachten soll als städtebauliches Konzept als Bewertungs- und Abwägungsgrundlage für erforderliche Bauleitverfahren dienen.

Die Rechtsprechung hebt hervor, dass zur Steuerung des großflächigen Einzelhandels im Rahmen der Bauleitplanung ein Einzelhandelskonzept für die Gesamtstadt dienlich ist. Dieses muss vor allem, aufbauend auf einer aktuellen Analyse des Bestandes und der Nachfragesituation, die Ziele zur zukünftigen Entwicklung des Einzelhandels, die zentralen Versorgungsbereiche und die ergänzenden Standorte (insbesondere zur Nahversorgung) definieren. Der hierzu erforderliche Instrumentenkasten umfasst u.a. die Einordnung und Abgrenzung zentraler Versorgungsbereiche sowie die Herstellung und Formulierung einer ortstypischen Sortimentsliste. Ein besonderer Schwerpunkt liegt im Bereich einer Untersuchung der Nahversorgungsstruktur in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Weiteres Ziel des neuen Konzeptes ist, dass für alle möglichen Nahversorgungsstandorte (Karte 24 grüne Symbole) keine Verträglichkeitsgutachten mehr benötigt werden und damit auch die planungsrechtliche Zulässigkeit für Vorhaben mit mehr als 800 m² VKF gegeben sein wird. Das Konzept bietet den Einzelhandelsunternehmen eine Planungssicherheit für die nächsten Jahre. Im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes werden diverse Flächen für Wohnungsbau geprüft und in diesem Zusammenhang wird es dann eine Anpassung/Fortschreibung des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes geben müssen.

 

Neben der umfassenden Analyse des Bestandes wurde jeder einzelne zentrale Versorgungsbereich begutachtet und auf Eignungskriterien rechtlich geprüft. Steckbriefe für jeden Standort sowie die Rostocker Sortimentsliste wurden erarbeitet. Ein wichtiger Bestandteil des neuen Konzeptes ist das Nahversorgungskonzept. Hierzu fanden im Vorfeld mit einzelnen Vertretern bzw. Expansionsleitern der unterschiedlichen Betreiber von Lebensmittelmärkten Gespräche statt, um Bedarfe – wenn möglich - berücksichtigen zu können.

Im Jahr 2018 wurden dann erneut Gespräche mit den Nahversorgern sowie auch mit den Experten (IHK zu Rostock, Rostock Business, Handelsverband Nord e.V., City-Kreis Rostock e.V. sowie Abteilung Landesentwicklung im Energieministerium) geführt. Die Abwägung der Stellungnahmen sowie die Abstimmungstermine haben mehr Zeit in Anspruch genommen als geplant, jedoch hatte immer die Qualität des Konzeptes Priorität. Zusätzlich wurde eine Kurzfassung des Konzeptes erarbeitet, da der Endbericht mit allen Anlagen über 500 Seiten umfasst.

 

 

Der Endbericht des Konzeptes liegt als Anlage bei. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird der Anhang E (Steckbriefe der strukturprägenden Lebensmittelmärkte) nicht beigefügt, dieser kann bei Interesse im Fachamt eingesehen werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

-keine

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.04.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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25.04.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.05.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt, um Konsens mit der IHK zu Rostock und den Wirtschaftsverbänden/–institutionen zu erzielen
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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03.07.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

- vertagt
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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28.08.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

- erneut vertagt, da nach geführten Gesprächen von der IHK zu Rostock und den Wirtschafts­verbänden/institutionen immer noch keine Stellungnahmen vorliegen und um dem neuen Oberbürgermeister noch Zeit hinsichtlich dieser Thematik zu geben
(siehe TOP 3, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)