Beschlussvorlage - 2019/BV/4392

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Die eingegangenen Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.W.159 “Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ hat die Bürgerschaft mit dem in der Anlage 1 dargestellten Ergebnis geprüft.

 

2Aufgrund des § 10 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) beschließt die Bürgerschaft die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 11.W.159 „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof “begrenzt:

 

im Norden:durch das Grundstück Bleicherstraße 34/34a,

im Osten:durch die Bleicherstraße,


im Süden:durch die Straße „Beim Elektrizitätswerk“,

im Westen:durch einen Fußweg östlich des Pflegeheims Wutschke,

 

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 2), als Satzung.

 

3. Die Begründung (Anlage 3) wird gebilligt.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 2 KV M-V, § 2 Abs. 1 BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2018/BV/3911 -  Beschluss über die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.W.159 "Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof"

 

Sachverhalt:

Der Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 11.W.159 “Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ wurde am 05.09.2018 gefasst

 

Auf Grund der Lage der Fläche im Innenbereich und der geringen Flächengröße, wurde das Planverfahren als B-Plan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt.

 

Das Plangebiet (Fläche der Änderung) hat eine Größe von ca. 2.900 m².

 

Das wesentliche Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplans (B-Plan) besteht in der Umwandlung einer bisher als Mischgebiet festgesetzten Fläche (MI 1) in ein allgemeines Wohngebiet.

 

Der seit dem 16.05.2012 rechtskräftige B-Plan „Ehemaliger Friedrich-Franz-Bahnhof“ wurde in den vergangenen Jahren fast vollständig umgesetzt. Lediglich im nördlichen Bereich, am Übergang zur östlichen Altstadt, konnte eine ursprünglich angestrebte Unterbringung von Einzelhandel und Gewerbe nicht im gewünschten Umfang realisiert werden. Es fehlt erkennbar an einer entsprechenden Nachfrage. Andererseits existiert ein sehr hoher Bedarf an Wohnungen an diesem Standort.

 

Aus diesen Gründen wird das bisherige Mischgebiet MI 1, zwischen der Bleicherstraße und der Pflegeresidenz Wutschke, mit dieser Planänderung in ein allgemeines Wohngebiet umgewandelt. Damit wird auf der bisher unbebauten nördlichen Teilfläche des Mischgebietes ebenfalls eine Wohnnutzung ermöglicht.

 

Da aus stadtplanerischer Sicht eine funktionale Belebung im nördlichen Bereich des Gebietes weiterhin als Ziel gesehen wird, wird im Geltungsbereich für das Erdgeschoss des unbebauten Grundstücks eine Wohnnutzung ausgeschlossen. Zusätzlich wird hier die überbaubare Grundstücksfläche für das Erdgeschoss so erweitert, dass z.B. ein Cafè oder ein kleiner Laden möglich sind.

 

Die entlang des westlich angrenzenden Fußweges bereits hergestellte Grünfläche mit Bäumen, wird über ein Erhaltungsgebot dauerhaft gesichert.

 

Das grundsätzliche städtebauliche Konzept des ursprünglichen B-Plans bleibt erhalten. Die Baulinien und überbaubaren Grundstücksflächen (mit Ausnahme des Erdgeschosses und geringer Erweiterungen) sowie die zulässige Höhe der baulichen Anlagen werden nicht geändert.

 


Die Festsetzungen zum Schallschutz wurden an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. Gesunde Wohnverhältnisse sind über die entsprechenden Festsetzungen weiterhin gegeben.

 

Der Entwurf des B-Planes hat in der Zeit vom 15.10.2018 bis zum 23.11.2018 öffentlich ausgelegen und war zeitgleich im Internet einsehbar. Durch die Öffentlichkeit wurden keine Hinweise oder Anregungen vorgebracht.

 

Parallel erfolgte vom 11.10.2018 bis zum 23.11.2018 die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die in ihrer Zuständigkeit von der Planung berührt werden. Es wurden Stellungnahmen abgegeben, die lediglich zu redaktionelle Anpassungen führten. Das Abwägungsergebnis (Abwägungsvorschlag der Verwaltung) liegt als Anlage 1 bei.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

- keine   
(Übernahme der Planungskosten durch den Eigentümer des Grundstücks Bleicherstraße 33)

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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Beschlüsse

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19.02.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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20.02.2019 - Ortsbeirat Stadtmitte (14) - ungeändert beschlossen

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27.02.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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28.02.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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06.03.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen