Beschlussvorlage - 2019/BV/4383
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen im Teilhaushalt 15, Zentrale Steuerung, im Produkt 51107 - Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH im Ergebnis- und Finanzhaushalt 2019 im Rahmen der Umsetzung der BUGA-Vorbereitungen in Höhe von 368.900,00 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 30.01.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Kämmereiamt; Büro des Oberbürgermeisters
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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14.02.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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19.02.2019
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Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss erteilt die Zustimmung für überplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen in Höhe von 368.900,00 EUR im Teilhaushalt 15 im
Produkt 51107 – Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH, Konten 56290010 / 76290010 Sonstige Aufwendungen / Auszahlungen für die Inanspruchnahme für Dienstleistungen durch Dritte.
Die Deckung erfolgt in Höhe von 368.900,00 EUR durch die Produktkonten 11111.56290074 bzw. 1111.76290074 – Sonstige Aufwendungen bzw. Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten – BUGA aus dem Teilhaushalt 03.
Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 4 Kommunalverfassung M-V i. V. mit § 6 Abs. 4 Hauptsatzung
bereits gefasste Beschlüsse:
2017/BV/3329 vom 31.01.2018
2018/BV/3684 vom 16.05.2018
2018/BV/4152 vom 14.11.2018
2018/BV/4141 vom 20.11.2018
Sachverhalt:
Die zu bewilligenden Mittel werden benötigt, um die jährliche Vergütung aus dem kürzlich geschlossenen Vertrag mit der Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) zur Projektsteuerung und Projektverwaltung für die Bundesgartenschau 2025 abzusichern.
Um Verzögerungen bei den BUGA-Vorbereitungen im insgesamt sehr engen Zeitfenster auszuschließen, war die vertragliche Legitimation der RGS als Projektsteuerin und Treuhänderin für die BUGA 2025 unerlässlich. Nur so ist es der RGS nun möglich, ohne Umwege über die Stadtverwaltung und damit ohne zusätzliche zeitliche Verzögerungen alle notwendigen Arbeiten im Zusammenhang mit den Vorbereitungen für die BUGA 2015 vorzunehmen, entsprechende Aufträge auszulösen und in die Akquise von Personal zu starten, welches für die zusätzlich übernommenen Aufgaben im Rahmen des BUGA-Projektes zwingend erforderlich ist. Darüber hinaus ist durch den Vertragsschluss nun auch die Einrichtung des vorgesehenen Treuhandkontos möglich, welches zur fristgerechten Begleichung von Rechnungen für die BUGA-Vorbereitungen notwendig ist.
Bei dem geschlossenen Vertrag handelt es sich um einen zusätzlichen Auftrag an die RGS gemäß §§ 1 Abs. 6 und 6 sowie Anlage 4 des Trägervertrages mit der RGS, der im März 2018 zur Neuregelung und Vereinheitlichung bestehender Einzelverträge mit der RGS gemäß Beschluss der Bürgerschaft vom 31.01.2018 (2017/BV/3329) geschlossen wurde. Weitere Informationen zum Vertrag sowie der Vertrag selbst sind Bestandteil der monatlichen Berichterstattung zur BUGA für den Berichtszeitraum Januar 2019 (2019/IV/4382).
Aus dem zusätzlichen Vertrag zwischen Stadt und RGS ergibt sich eine finanzielle Verpflichtung der Stadt gegenüber der RGS in Höhe von 310.000,00 EUR netto / 368.900,00 EUR brutto.
Da zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Jahr 2019 noch nicht bekannt war, ob die Stadt den Zuschlag für die Austragung der Bundesgartenschau erhalten würde, konnten entsprechende Mehrbedarfe nicht geplant werden. Sie sind deshalb auf dem Wege einer überplanmäßigen Bewilligung bereitzustellen.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 15 – Zentrale Steuerung
Ergebnishaushalt
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (10) i. V. m. § 2 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamt-ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
11 | Summe der ordentlichen Erträge | 41.316.200 | 40.743.733 |
|
21 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 31.404.300 | 29.719.039 | 368.900 |
22 | Ordentliches Ergebnis (11 - 21) | 9.911.900 | 11.024.693 |
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Finanzhaushalt
- in EUR -
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamt-ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
10 | Summe der ordentlichen Einzahlungen | 40.320.200 | 39.741.403 |
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18 | Summe der ordentlichen Auszahlungen | 33.904.300 | 32.210.186 | 368.900 |
19 | Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (10 - 18) | 6.415.900 | 7.531.217 |
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- Mehraufwendungen/-auszahlungen Produkt: 51107Bezeichnung: Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, -entwicklung und Wohnungsbau mbH
Produktsachkonto |
Bezeichnung | über-/außerplanmäßig zu bewilligender Betrag (EUR) | |
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| Ergebnishaushalt Aufwand | Finanzhaushalt Auszahlung |
51107.56290010 | Sonstige Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - Aufwendungen für Dienstleistungen durch Dritte | 368.900 |
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51107.76290010 | Auszahlungen für Dienstleistungen für Dritte |
| 368.900 |
Summe |
| 368.900. | 368.900 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen
unabweisbar:
Die Mehraufwendungen /-auszahlungen sind zur finanziellen Absicherung des mit der RGS abgeschlossenen Vertrages über die Projektsteuerung und Treuhandverwaltung für die BUGA erforderlich. Der Vertrag stellt die Legitimation der RGS zur Auslösung der für die BUGA vorgesehenen Aufträge und weiteren Arbeiten dar und bildet die Grundlage zur Bereitstellung des zur Finanzierung der BUGA-Teilvorhaben notwendigen Treuhandvermögens. Ohne den Vertrag werden zusätzliche Prozesse zur Abstimmung und Legitimation z. B. bei der Auslösung der weiteren Aufträge notwendig, die den ohnehin engen Zeitplan der BUGA-Vorbereitungen belasten und seine Einhaltung gefährden.
unvorhersehbar:
Der Zuschlag für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock zur Austragung der Bundesgartenschau 2025 erfolgte am 10.09.2018, einem Zeitpunkt zu dem die Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2018/2019 bereits abgeschlossen war. Eine planmäßige Einordnung der Ausgaben für die Projektsteuerung im BUGA-Vorhaben war deshalb nicht möglich.
zur Überschreitung des Teilhaushaltes (Punkt 8.1.7)
Vor dem Hintergrund, dass zum Zeitpunkt der Haushaltplanung nicht bekannt war, dass Rostock den Zuschlag für die BUGA 2025 erhalten wird, konnten die nun zur Absicherung der zusätzlichen Aufgabe der BUGA-Projektsteuerung benötigten Mittel nicht regulär im TH 15 im RGS Produkt 51107 geplant werden und stehen daher nicht zur Verfügung.
Nach derzeitigem Kenntnisstand wird eine Deckung der genannten Mehraufwendungen/-auszahlungen innerhalb des Teilhaushaltes 15 auch im Verlauf des Haushaltjahres durch Mehrerträge/-einzahlungen oder Minderaufwendungen/-auszahlungen aus anderen Bereichen nicht möglich sein.
2. Nachweis der Deckung
Teilhaushalt: 03Produkt: 11111Bezeichnung: Verwaltungsleitung
Produkt-sachkonto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt EUR | Finanzhaushalt EUR | ||
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| Mehrertrag | Minderaufwendungen | Mehreinzahlungen | Minder-auszahlungen |
56290074/ | Sonstige Aufwendungen / Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten - BUGA |
| 368.900 |
| 368.900 |
Summe |
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| 368.900 |
| 368.900 |
Begründung der Deckung
Auf den zur Deckung vorgesehenen Konten „Sonstige Aufwendungen/Auszahlungen für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten – Bundesgartenschau“ – 56290074/76290074 im Produkt 11111 Verwaltungsleitung wurden gemäß Beschluss vom 14.11.2018 (2018/BV/4152) 500.000,00 EUR zweckgebunden für das unverzügliche Vorantreiben der BUGA-Vorbereitungen und – auf Grund der fortgeschrittenen Zeit im Kalenderjahr – übertragbar auf das Jahr 2019 bewilligt. Auf Grund des späten Zeitpunktes des Austragungszuschlags und in der Folge der Bewilligungen im Kalenderjahr 2018 wurden die bereitgestellten Gelder nicht in Gänze aufgebraucht und können daher nach ihrer Übertragung in 2019 nun zur Deckung herangezogen werden.
Roland Methling
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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432,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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926,8 kB
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