Änderungsantrag - 2018/AN/4045-08 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Die Bürgerschaft beschließt folgende Grundsätze für Personalentscheidungen:

 

1. Unbefristet im Stellenplan eingerichtete Stellen sind grundsätzlich unbefristet zu besetzen.


2. Befristet im Stellenplan eingerichtete Stellen oder unterjährig neu gebildete befristete Stellen sind grundsätzlich mit Sachgrund befristet zu besetzen; die Verwaltung soll versuchen, auch in diesen Fällen unbefristet zu besetzen.


3. Sachgrundlose Befristungen sind dem Hauptausschuss mit den regelmäßigen Informationsvorlagen zu Stellenbesetzungsverfahren mitzuteilen (bis zur Entgeltgruppe E12 TvöD); ab Entgeltgruppe 13 TVöD bedürfen sie der Zustimmung des Hauptausschusses.

4. Einmal jährlich wird im Personalausschuss die Stellenbesetzungspraxis für befristete Stellen und Einstellungen gemeinsam ausgewertet.

 

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Sachverhalt:

Der Oberbürgermeister hat zum Beschluss des Ursprungsantrags Widerspruch eingelegt. Kritisiert wird insbesondere die Regelung, nach der Ausnahmen durch den Hauptausschuss beschlossen werden können. Eingeräumt wird hingegen, dass die Bürgerschaft über die Grundsätze der Personalpolitik bestimmen darf. Unabhängig von der Frage, ob der Widerspruch in der Sache nachvollzogen werden kann, stellt der alternative Beschlussvorschlag des Oberbürgermeisters einen geeigneten Kompromiss dar.

 

 

gez.Uwe Flachsmeyer gez. Eva-Maria Krögergez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

für die Fraktion für die Fraktionfür die Fraktion der SPD

B90/GRÜNE DIE LINKE.

 

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Beschlüsse

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30.01.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen