Informationsvorlage - 2019/IV/4356

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist seit Jahrzehnten attraktiver Universitätsstandort für in- und ausländische Studenten.

Anfang der 90er Jahre gründete sich in den Wohnheimen der Universität bzw. dem Studentenwerk eine kleine muslimische Gemeinde aus ausländischen Studenten, die sich regelmäßig zu Freitagsgebeten trafen. In den Folgejahren wuchs die Gemeinde immer weiter. Neben Studenten nahmen auch ausländische Bürger an den Gebeten teil, so dass der Platz im 20 m² großen Gebetsraum nicht mehr ausreichte.

In diesem Zusammenhang kam im Jahre 1998 die Anfrage an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, ob diese über geeignete Räumlichkeiten verfügt, die durch die muslimische Gemeinde genutzt werden können.  Im Konkreten war der „Eigenbetrieb Kommunale Objektbewirtschaftung und -entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“ (KOE) beauftragt, entsprechende Liegenschaften nach Eignung zu überprüfen.

Der KOE führte mit der muslimischen Gemeinde mehrere Besichtigungen durch, u.a. in der Erich-Schlesinger-Straße 21 in der Rostocker Südstadt. Dort stand eine Baracke mit einem ca. 130 m² Raum mit entsprechenden Nebenflächen zur Verfügung. Die Baracke befand sich schon damals in einem baulich schlechten Zustand, mangels anderer Alternativen entschloss sich die Gemeinde dennoch, die Räumlichkeiten anzumieten, um den Mitgliedern insbesondere für das Freitagsgebet ausreichend Platz zur Verfügung stellen zu können.

Im Zusammenhang mit dem Mietvertragsabschluss gründete sich aus der muslimischen Gemeinde der „Islamische Bund in Rostock e.V.“.

Zum damaligen Zeitpunkt war bereits dem KOE und dem Verein klar, dass es sich bei der Anmietung der Baracke nur um eine Übergangsvariante handelt, bis der Verein selber ein Grundstück findet, um es zu erwerben und dort eine Moschee zu errichten. Hintergrund war nicht nur der bauliche Zustand des Gebäudes, sondern auch der stetig steigende Zulauf an Gemeindemitgliedern.

In den Folgejahren intensivierte der Verein seine Suche nach einem geeigneten Grundstück.


Ende des Jahres 2009/Anfang 2010 fand gemeinsam mit der Hochschule Wismar, dem Islamischen Bund e.V. und der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein studentischer Ideenwettbewerb statt. Ziel des Ideenwettbewerbs war es, die Diskussionen der Beteiligten über den Ort und das Erscheinungsbild einer Moschee zu fördern, Ideen für die künftigen Funktions-, Nutzungs- und Gestaltungsmöglichkeiten zu erarbeiten und im Ergebnis auch die Bemühungen des Vereins, Finanzmittel für einen Neubau einzuwerben, zu unterstützen. Unabhängig vom medialen Erfolg dieses Wettbewerbs und der dortigen Anregungen für einen Neubau fand der Verein keinen passenden Standort für einen Neubau.

Im Herbst 2015 spitzte sich die Lage auf Grund der Flüchtlingskrise zu. Der Zulauf in der Rostocker Moschee in der Südstadt war dermaßen hoch, dass die Gemeindemitglieder zu den Freitagsgebeten bei Wind und Wetter zu Hunderten vor der Moschee verharren mussten. Es wurden provisorisch Überdachungen errichtet.

Auf Grund der gestiegenen Anzahl von Gemeindemitgliedern lag seitens des Vereins nicht mehr ausschließlich der Fokus auf dem Neubau einer Moschee möglichst zentral in Rostock, sondern auch in der Suche nach Außenstellen im Nordosten und -westen von Rostock.

 

Im Jahre 2017 wollte der Verein ein ehemaliges Cafe in Evershagen erwerben. Seitens des politischen Raumes gab es ein positives Votum hierzu, dennoch gab es auch seitens einiger Bürger massiven Widerstand. Am Ende konnte sich der Verein mit dem Eigentümer nicht abschließend über einen Verkauf einigen.

Der Bebauungsplan „Wohn- und Sondergebiet am Südring“, auf welchem sich u.a. die Moschee derzeitig befindet, soll in diesem, spätestens im nächsten Jahr, in Kraft treten und umgesetzt werden. In diesem Zusammenhang wird das Mietverhältnis für die Räumlichkeiten der Moschee beendet.

Vor diesem Hintergrund wurde zum Ende des Jahres 2017/Anfang 2018 die Suche nach einem geeigneten Grundstück innerhalb der einzelnen Fachämter der Stadt intensiviert. Im Ergebnis dieser Standortsuche hat die Hansestadt Rostock die Rostocker Gesellschaft für Stadterneuerung, Stadtentwicklung und Wohnungsbau mbH (RGS) damit beauftragt, einen Standort am Holbeinplatz für die Errichtung einer Moschee im Rahmen einer Studie zu untersuchen. 

Der Islamische Bund e.V. benötigt ein Grundstück von ca. 2.000 m² bis 2.500 m². In dem Gebäude sollen zwei Gebetssäle für ca. 400 Personen mit entsprechenden Nebenflächen entstehen (Nettogrundfläche vom Gebäude ca. 1.100 m²).

Im Ergebnis der Studie ist der Standort am Holbeinplatz (siehe anliegender Lageplan) entsprechend des Anforderungsprofils für die Errichtung einer Moschee geeignet. Dieses hat man im November 2018 dem Verein mitgeteilt, welcher daraufhin einen Kaufantrag beim Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt gestellt hat.

Vor dem Hintergrund der Geschichte der muslimischen Gemeinde in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, der jahrelangen Suche nach einem geeigneten Grundstück und der anstehenden Beendigung des Mietvertrages in der Erich-Schlesinger-Straße 21 wird durch die Verwaltung für die Aprilsitzung 2019 der Bürgerschaft/dem Hauptausschuss eine Vorlage zum Verkauf des Grundstücks im Rahmen der Vergabe eines Erbbaurechtes mit entsprechendem Ausschreibungsverzicht vorgelegt.

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben