Beschlussvorlage - 2019/BV/4354

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Nachtragshaushaltssatzung 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Fördergebiet Toitenwinkel wird gemäß Anlage 1 für das Haushaltsjahr 2019 mit Nachtragshaushaltsplan und Anlagen durch die Bürgerschaft beschlossen.

Reduzieren

Beschlussvorschriften:

§ 22 Abs. 3 Nr. 8, § 45, § 64 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V

 

bereits gefasste Beschlüsse:

- Nr. 2017/BV/3338, Nr. 2018/BV/3452 vom 11.04.2018

 

Sachverhalt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock erstellte für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 einen Doppelhaushalt für das Städtebauliche Sondervermögen Fördergebiet Toitenwinkel.

 

Rechtsgrundlage für die Erstellung einer Nachtragshaushaltssatzung ist der § 48 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg – Vorpommern in Verbindung mit  der Hauptsatzung der Hanse- und Universitätsstadt  Rostock.

 

Der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung ist erforderlich, weil die bisher nicht veranschlagten Auszahlungen für die investive Maßnahme „Bürgerpark – Toitenwinkel“ in 2019 eingeordnet werden sollen. Bisher war dieses Vorhaben im Städtebaulichen Sondervermögen Fördergebiet Rostock – Toitenwinkel “Soziale Integration im Quartier“ geplant. Mit Zuwendungsbescheid des LFI M-V vom 26.09.2018 wurden jedoch Mittel aus einer anderen Förderung, dem Programm Zukunft Stadtgrün – Stadtgrün/2018 für diese Maßnahme bewilligt. Sie ist haushaltsrechtlich dem Fördergebiet Toitenwinkel zuzuordnen.

Reduzieren

Finanzielle Auswirkungen:

 

Grundsätzliches:

 

In dem Nachtragshaushaltsplan und den Anlagen des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Fördergebiet Toitenwinkel sind für das Haushaltsjahr 2019 die finanziellen Änderungen enthalten.

 

Die Finanzierung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Fördergebiet Toitenwinkel erfolgt über Städtebauförderungsmitteln von Bund/Land/Gemeinde, zusätzliche Eigenmittel der Gemeinde, Umverteilungen zwischen den Städtebaulichen Sondervermögen sowie Beteiligung Dritter.

 

Die Eigenmittel der Gemeinde zur Finanzierung des Städtebaulichen Sondervermögens der Hanse- und Universitätsstadt Rostock – Fördergebiet Toitenwinkel sind:

 

-          im Kernhaushalt der Hanse- und Universitätsstadt Rostock unter dem Produkt 51106 – Durchführung städtebaulicher Maßnahmen als Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an Sondervermögen mit Sonderrechnung und als Auszahlungen für Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände sowie

-          im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes „Kommunale Objektbewirtschaftung und –entwicklung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock“

 

geplant.

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.02.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

19.02.2019 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

28.02.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

Erweitern

06.03.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen