Beschlussvorlage - 2019/BV/4352

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Annahme der Zuwendung an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 110.000,000 gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

 

Das Hospiz am Klinikum Südstadt Rostock hat in 2018 einen Patientengarten errichtet. Hierfür hat der Förderverein Hospizinitiative e.V. dem Hospiz am 30.11.2018 EUR 110.000,00 überwiesen.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hanse- und Universitätsstadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 


Die Zuwendung wird durch das Klinikum Südstadt Rostock unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von EUR 110.000,000.

 

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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06.03.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen