Stellungnahme - 2019/AN/4300-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei den parallel erfolgenden Landschafts-, Freiraum-, Flächennutzungs- und BUGA-Planungen die Bedarfe des Rostocker Kleingartenwesens zu berücksichtigen.
  2. Der Kleingartenverband (Verband der Gartenfreunde Rostock e.V.) ist frühzeitig in die unter 1 genannten Planungen einzubinden.
  3. Im Falle einer beabsichtigten Überplanung derzeit als Kleingärten genutzter Flächen isteine einzelflächen- und quartierbezogene einvernehmliche Lösung anzustreben.
  4. Das Ergebnis der Lösungssuche ist der Bürgerschaft als gesonderte Anlage zur jeweiligenBeschlussvorlage (Kleingartenentwicklungskonzept 2020, Umwelt- & Freiraumkonzept2020, BUGA-Leitentscheidung 2020, Auslegung Flächennutzungsplan) mitzuteilen.Über die Nichteinigung bei einzelnen Kleingartenanlagen ist ebenfalls zu informieren.
  5. Die Unterstützung des Kleingartenverbandes im Rahmen eines Kleingartenfonds ist zuprüfen und das Prüfergebnis der Bürgerschaft bis zum Mai 2019 vorzulegen.

 

Stellungnahme:

 

zu Punkt 1-4 des Beschlussvorschlages:

Der Verband der Gartenfreunde e. V. Hansestadt Rostock (VdGF) als größter Interessensvertreter der Rostocker Kleingärtner ist seit seiner Gründung kompetenter Ansprech- und Verhandlungspartner für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Er wird

 

 

 

frühzeitig in das Verfahren der kommunalen Planungen einbezogen, wenn Kleingärten von diesen Planungen betroffen sind.

 

Konkret im Rahmen der Erarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes „Grüne Welle-Stadtgarten Rostock“ arbeiten Vertreter des VdGF aktiv in der Lenkungsgruppe mit. In enger Absprache mit dem VdGF, den einzelnen Vereinsvorständen und Pächtern wurden

z. B. nach einer öffentlichen Auftaktveranstaltung zu Beginn des Projektes im Juni 2017 – 14 „Gartentischgespräche“ in Kleingartenanlagen über die Gesamtstadt verteilt im Herbst 2017 durchgeführt. Ziel dieses Beteiligungsformates war, die Pächterinnen und Pächter direkt zu erreichen und in den Prozess einzubinden.

 

Gemeinsam wurden in konstruktiven Gesprächen Ideen und Leitlinien für die nachhaltige Entwicklung des Kleingartenwesens in unserer Stadt erarbeitet.

Parallel dazu betrachtet das Konzept jede einzelne Kleingartenanlage stadtbereichsbezogen und dokumentiert die Ergebnisse aus Geländebegehung, Fragebögen und den Informationen der Pächterinnen und Pächter. Die Bewertung aller Kleingartenanlagen erfolgt jeweils im Hinblick auf ihre Bedeutung für:

  • die verschiedenen stadträumlichen Einheiten (Versorgungsgrad mit Kleingärten bzw. Grünräumen; Nähe zu Geschosswohnungsbauten, etc.),
  • das Grün-und Freiraumsystem von Rostock (Lage im Freiraumsystem, potenzielle Passierbarkeit der Kleingartenanlage, etc.),
  • Umweltbelange (Boden, Klima, Lärm, etc.) sowie
  • die Pächterinnen und Pächter (Anbindung ÖPNV, Vereinshaus, Stellplätze, etc.) .

Die Bewertung vermittelt Erkenntnisse zur Quantität und Qualität der vorhandenen Infrastruktur, der Rolle im Freiraumverbund und der ökologischen Funktion der einzelnen Kleingartenanlagen. Mit jedem Verein wird in diesem Rahmen über seine potenzielle Entwicklung gesprochen.

 

Im Konzept wird der generelle künftige Bedarf an Kleingärten im Stadtgebiet ermittelt und wie und wo dieser Bedarf abgedeckt werden sollte. (z.B. Verdichtung  , Neuausweisung, Verlagerungen von Anlagen …).

 

Die Erarbeitung des Umwelt- und Freiraumkonzeptes erfolgt im Kontext zum laufenden  Modellprojekt „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ (Forschungsprogramm ExWoSt). Die Ergebnisse des Kleingartenentwicklungskonzeptes fließen in das Umwelt- und Freiraumkonzept (UFK) ein. Dieses soll 2020 als Abwägungsgrundlage für die Erarbeitung des Flächennutzungsplans durch die Bürgerschaft beschlossen werden.

 

Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird es dann für Kleingartenflächen, die aufgrund der Abwägung aller zu beachtenden Belange verändert oder in Anspruch genommen werden müssen, eine Umnutzungskonzeption als Fortsetzung  der bestehenden „Umnutzungskonzeption für die nicht im Flächennutzungsplan dargestellten Kleingärten“ geben.

In dieser Konzeption werden als Konkretisierung des Flächennutzungsplans auf jede Anlage herunter gebrochen einzelflächenbezogene Lösungen zur Umsetzung dargestellt werden, u.a. auch die zeitliche Inanspruchnahme.

 

Die Vereinsvorstände betroffener Kleingartenvereine wurden und werden auch weiterhin frühzeitig in die parallel laufenden Planungen einbezogen. Betroffene Kleingärtner haben darüber hinaus stets die Möglichkeit, sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung aktiv einzubringen.

* red. geändert 03.1 am 22.01.2019

 

Mit der Projektsteuerung für die Vorbereitung und Umsetzung der investiven Vorhaben der BUGA 2025 ist die RGS beauftragt. Im Rahmen der BUGA-Planungen fanden hier bereits gemeinsam mit dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege konkrete Gespräche mit dem VdGF sowie mit dem Vorstand der im BUGA-Gebiet gelegenen Kleingartenanlage „Fährhufe“ statt. Der Arbeitsprozess hat erst begonnen und wird in der kommenden Zeit bis zur BUGA fortgesetzt werden. Auf Basis der Gespräche sowie der städtebaulichen Ziele für das Gebiet werden die Aufgabenstellungen für die notwendigen Wettbewerbsverfahren vorbereitet. Bedarfe können in diesem Rahmen berücksichtigt werden.

Das Finden einvernehmlicher Lösungen bei beabsichtigten Überplanungen der als Kleingärten genutzten Flächen ist ein grundsätzlicher Handlungsansatz im Rahmen der Vorbereitung der BUGA-Vorhaben.

 

 

zu Punkt 5 des Beschlussvorschlages:

 

Das Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege befürwortet die finanzielle Unterstützung von Vereinen und Verbänden im Sinne einer zukunftsfähigen Entwicklung des Kleingartenwesens in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Ein Antrag dazu wurde bereits am 29.11.2018 im Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung im Beisein des Vorsitzenden des Verbandes der Gartenfreunde e. V. , Herrn Seifert, beraten. Einigkeit bestand darin, dass ein zweckgebundener Fonds z. B. für die Wiederbelebung, Strukturierung und Erweiterung von Kleingartenanlagen genutzt werden könne.

(siehe auch unsere Stellungnahme zum Bürgerschaftsantrag Nr. 2018/AN/4131)

Im Rahmen des Kleingartenentwicklungskonzeptes "Grüne Welle - Stadtgarten Rostock", welches sich momentan noch in der Bearbeitung befindet, wird die Einrichtung eines sogenannten „Kleingartenfonds“ geprüft.

Mit Beschluss der Bürgerschaft vom 05.12.2018 wurde deshalb eine Entscheidung vertagt, bis das Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle - Stadtgarten Rostock“ vorliegt. Im Rahmen eines Prüfauftrages sollen dem Ausschuss die Ergebnisse mit dem Konzept vorgelegt werden.

Eine Prüfung bis zum Mai 2019, ohne vorliegende Ergebnisse des Kleingarten-entwicklungskonzeptes, ist nicht zielführend.

 

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Holger Matthäus

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Beschlüsse

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24.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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30.01.2019 - Bürgerschaft - vertagt

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03.04.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben