Antrag - 2019/AN/4316

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, den Strandvogt für Warnemünde aus dem Zuständigkeitsbereich der Tourismuszentrale zu nehmen und – ebenso wie den City-Vogt – beim Kommunalen Ordnungsdienst anzusiedeln. Die Planstelle ist entsprechend einzurichten.

 

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Sachverhalt:

 

Die früher in Warnemünde bewährte und geachtete Institution des Strandvogtes ist vor einigen Jahren der Tourismuszentrale zugeordnet worden. Dies war in der Erwartung erfolgt, dass die Funktion des Strandvogtes durch einen mit zumindest bedingt hoheitlichen Aufgaben betrauten Mitarbeiter besetzt wird und darüber hinaus durch eine längerfristige Tätigkeit eine für das Amt des Strandvogtes unabdingbare Bekanntheit und Kontinuität sichergestellt wird. Diese Erwartungen sind nicht erfüllt worden.

 

Die Funktion des Strandvogtes ist durch die Tourismuszentrale an ein privates Unternehmen vergeben worden mit der Folge, dass dem Strandvogt lediglich Jedermanns-Rechte zustehen. Hoheitliche Befugnisse hat er nicht. Das bedeutet, dass er die Einhaltung von Satzungen und anderen gesetzlichen Regelungen nicht in dem gebotenen Maße durchsetzen kann. Auch die erforderliche Kontinuität fehlt und kann nicht sichergestellt werden.

 

Darüber hinaus hat die Tourismuszentrale auch dem Strandvogt eine direkte Kontaktaufnahme mit dem Ortsbeirat untersagt. Dies behindert auch die Arbeit des Ortsbeirates.

 


Eine Anbindung  des Strandvogtes an den Kommunalen Ordnungsdienst würde die massiv aufgetretenen Probleme beseitigen und darüber hinaus eine einheitliche Praxis in allen Stadt- und Ortsteilen sicherstellen.

 

Der zuständige Senator und der Kommunale Ordnungsdienst befürworten diese beantragte Zuständigkeitsverlagerung.

 

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Beschlüsse

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23.01.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - vertagt

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, den Strandvogt für Warnemünde aus dem Zuständigkeitsbereich der Tourismuszentrale zu nehmen und - ebenso wie den City-Vogt - beim Kommunalen Ordnungsdienst anzusiedeln. Die Planstelle ist entsprechend einzurichten.

 

 

Abstimmungsergebnis zur Vertagung des Antrages 2019/AN/4316:

einstimmig

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24.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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30.01.2019 - Bürgerschaft - vertagt

 

 

- vertagt, damit der Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus auch den Eigenbetrieb „Tourismuszentrale Rostock & Warnemünde“ zur Angelegenheit hören kann
(siehe TOP 2, Änderungen der Tagesordnung, Geschäftsordnungsanträge)

 

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27.02.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - zur Kenntnis gegeben

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06.03.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgerschaft beschließt, den Strandvogt für Warnemünde aus dem Zuständigkeitsbereich der Tourismuszentrale zu nehmen und - ebenso wie den City-Vogt - beim Kommunalen Ordnungsdienst anzusiedeln. Die Planstelle ist entsprechend einzurichten.

 

 

Durch die Zustimmung zum Änderungsantrag Nr. 2019/AN/4316-03 (ÄA) (s. TOP 8.2.2)
entfällt die Abstimmung zum Antrag.

 

 

Beschluss Nr. 2019/AN/4316:

 

Möglichkeiten zur Ausstattung des Strandvogts mit Durchgriffsrechten
bei Ordnungswidrigkeiten und sonstigen Verstößen gegen die Strandsatzung

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, der Bürgerschaft bis zur Bürgerschaftssitzung im April 2019 eine Beschlussvorlage vorzulegen, aus der Möglichkeiten zur Ausstattung des Strandvogts mit Durchgriffsrechten bei Ordnungswidrigkeiten und sonstigen Verstößen gegen die Strandsatzung aufgezeigt werden.