Stellungnahme - 2018/AN/4260-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Die Platzfläche Am Brink war bis ca. 2006 öffentlich gewidmeter Parkplatz. Mit der Umgestaltung des Doberaner Platzes i. V. m. dem Städtebaulichen Rahmenplan zur Verdeutlichung der Sanierungsziele der Hansestadt Rostock erfuhr auch die Platzfläche eine geänderte Nutzung. Ziel war es, diese zu begrünen und zu bepflanzen. Demnach wurde die Fläche mit Verfügung vom 18.10.2006 eingezogen.

 

Seit der Umgestaltung impliziert die Platzfläche verschiedene Nutzungen, mit Bäumen und Spielgeräten, die Platzfläche an sich wird von der benachbarten Gastronomie/Bäckerei im Sommer als Außenbewirtschaftung bzw. im Winter gastronomisch als sog. "Weihnachtsdorf" genutzt. Diese Flächennutzung wird über einen Mietvertrag privatrechtlich vergeben. Zuständig für die Vermietung ist das Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt.

 

Der Nutzungscharakter rein objektiv unterscheidet sich nicht von gewidmeten Flächen dieser Art.

 

Regelmäßig seit ca. 2012 wird der Oberbürgermeister durch den OBR KTV beauftragt die Widmung der Fläche zu veranlassen.

 

Hierzu sind abschließend einige Belange zu prüfen, nämlich u. a. die Ursächlichkeit der unterschiedlichen Bewirtschaftung der Platzfläche durch verschiedene Ämter der Hansestadt Rostock, die Unterscheidung der privatrechtlichen Vermietung - öffentlich-rechtliche Sondernutzung (hinsichtlich Einnahmen-Aufwand/ Reinigungsaufwand und gestalterische Vorgaben), was war stadtgestalterisch mit Verfolgung des Städtebaulichen Rahmenplans von 1991/1998 und dem Verkehrskonzept für den Doberaner Platz gewollt,  warum wurde die Fläche 2006 eingezogen.

Es sind Abstimmungen mit dem Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft, dem Kataster-, Vermessungs- und Liegenschaftsamt, dem Stadtamt, dem Amt für Verkehrsanlagen und dem Amt für Stadtgrün, Naturschutz und Landschaftspflege zu führen. Grundsätzlich ist eine Widmung nicht ausgeschlossen, diese ist allerdings nur sinnvoll, wenn die Beweggründe analysiert werden, um nicht in 2 Jahren die Fläche erneut einzuziehen.

 

Das Amt für Verkehrsanlagen nimmt den Prüfantrag an und beabsichtigt in diesem Zusammenhang die Klärung mit den genannten Ämtern abschließend bis Ende April dieses Jahres.

 

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in Vertretung

 

 

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Beschlüsse

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17.01.2019 - Liegenschafts- und Vergabeausschuss

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24.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben