Beschlussvorlage - 2018/BV/4292
Grunddaten
- Betreff:
-
Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) sowie der Genehmigung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 in Höhe von 1.144.700 EUR
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 08.02.2019
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Zentrale Steuerung
- Beteiligt:
- Kämmereiamt
- Fed. Senator/in:
- OB, Roland Methling
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport
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Vorberatung
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20.02.2019
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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21.02.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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06.03.2019
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Beschlussvorschlag:
1. Die Zustimmung zur Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen sowie Schülerinnen und Schüler einer beruflichen Schule mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) wird erteilt.
2. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 im Produktkonto 24101 „Schülerbeförderung“ 54159000/74159000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich in Höhe von 1.144.700 EUR wird erteilt. Die Mehraufwendungen werden aus dem TH 90 Produktkonto 61103 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ 41110000/61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von 1.032.600 EUR und aus dem TH 53 Produktkonto 41101 „Krankenhäuser - Investitionskostenbeitrag“ 54500000/74500000 Sonstige Transferaufwendungen in Höhe von 112.100 EUR gedeckt.
3. Das kostenlose Schülerticket wird für zwei Schuljahre (01.08.2019 – 31.07.2020 und 01.08.2020 – 31.07.2021) auf Probe eingeführt. Zur Validierung soll der Bürgerschaft zum März 2021 ein Ergebnis vorgelegt werden.
Sofern Punkt Nr. 4 zum Tragen kommen muss, verschieben sich die zuvor genannten Terminierungen um ein Jahr nach hinten.
4. Sofern bis 30.04.2019 die zur Umsetzung dieses Beschlusswillens erforderlichen Genehmigungen (Gesellschafter VVW, Aufsichtsräte der Verkehrsunternehmen und drei Ministerien des Landes M-V) nicht vorliegen, wird das kostenlose Schülerticket zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umgesetzt und für das Schuljahr 2019/2020 weiterhin die Rabattierung von 5,00 Euro je Schülerticket vorgenommen.
Beschlussvorschriften:
§ 22 KV M-V
bereits gefasste Beschlüsse: 2018/AN/4006
Sachverhalt:
Mit Beschluss vom 17.10.2018 (2018/AN/4006) wurde der Oberbürgermeister beauftragt, der Bürgerschaft eine Beschlussvorlage vorzulegen, die die Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum Inhalt hat.
Gegenwärtig sind in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock 17.009 Schülerinnen und Schüler kommunaler Schulen sowie 3.806 Schülerinnen und Schüler an frei getragenen Schulen mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock gemeldet, von denen schon heute 7.507 das VVW-Schülerticket selbstfinanziert besitzen.
Die derzeitige Nutzerstatistik weist einen - auf die Gesamtzahl der Antragsberechtigten bezogenen - Anteil der Schülerinnen und Schüler, die das Schülerticket kaufen, von 11 % in der Klassenstufe 1 ansteigend bis über 60 % in der Oberstufe aus. Bei einer
kostenfreien Schülerbeförderung wird eine signifikant steigende Inanspruchnahme von künftig ca. 45 % der Schülerinnen und Schüler in der Klassenstufe 1 bis 75 % der Schülerinnen und Schüler in der Oberstufe ermittelt und unterstellt. Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt, die eine Schule im Landkreis Rostock besuchen, sind nicht vakant. Daraus ergibt sich für das Schuljahr 2019/2020 ein seitens des VVW erwarteter Erlösausgleich in Summe von 4.193.200 € für Mindereinnahmen u.a. durch bisherige Nutzer von Einzelfahr- und Tageskarten sowie für erforderliche zusätzliche Fahrzeuge.
Zur Umsetzung wird seitens der RSAG sowie der Verwaltung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock folgendes Verfahren vorgeschlagen:
Die Verwaltung prüft nach Zuarbeit durch die Schulen im Einwohnermeldeverfahren die tatsächlich bezugsberechtigten Schülerinnen und Schüler (Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock) und ordert für diesen Personenkreis die Tickets im Block bei der RSAG. Zum Schuljahresbeginn erfolgt die Ausgabe über die Schulsekretariate. Die Rechnungsstellung der RSAG erfolgt an die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Die Teilkosten, die aus der 5. Änderung des Schulgesetzes konnex zugeordnet werden können, werden durch die Stadt gegenüber dem Land abgerechnet. Hierbei wird von einer Refinanzierung durch das Land in Höhe von 364.200 EUR pro Jahr Sachkosten ausgegangen. Zur Vorgangsbearbeitung sowie zur Prüfung und Erarbeitung der Abrechnung der konnexen Kosten ist es erforderlich, bei der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zusätzlich eine Sachbearbeiterstelle einzurichten, deren jährliche Personalkosten von 51.500 EUR die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ebenfalls aufgrund der Konnexität gegenüber dem Land in Rechnung zu stellen sind.
Mit Änderungsantrag Nr. 2018/BV/3338-67 (ÄA) zum Haushalt 2018/2019 wurde eine Kostenerstattung für jedes Schülerticket von Schülerinnen und Schülern der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die nicht in den Genuss der konnex finanzierten Schulwegkostenfreiheit kommen, von monatlich 5,- EUR ab September 2018 bis auf weiteres, mindestens aber für zwei Jahre beschlossen. Die hierfür im Haushalt
berücksichtigte Summe beläuft sich im Haushaltsjahr 2019 auf 500 TEUR pro Jahr. Diese Kosten sind bereits veranschlagt und somit ergibt sich für die Maßnahme der Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein resultierender zusätzlicher Gesamtaufwand von 3,329 Mio. EUR.
Unabhängig von der Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock verbleiben pflichtige Schülerbeförderungsleistungen, die auch mit der Einführung eines kostenlosen Schülertickets nicht zwangsläufig abgelöst werden können.
Dies betrifft u.a. gem. SchulG M-V § 113 (4) Pkt. 2 die Beförderung von Schülerinnen und Schüler, die wegen einer vorübergehenden oder dauerhaften Behinderung befördert werden müssen bzw. gem. SchulG M-V § 110 (2) Pkt. 8 die notwendige Beförderung von Schülerinnen und Schülern auf Unterrichtswegen – hier insbesondere die gruppenweise Beförderung zum Schwimmunterricht.
Die Einführung des kostenlosen Schülertickets zum Schuljahresbeginn 2019/2020 setzt voraus, dass die dafür erforderlichen Genehmigungen bis zum 30.04.2019 vorliegen. Neben den erforderlichen Gremienbeschlüssen der Verkehrsunternehmen sind hier auch zu dem aus den Nutzerprognosen sich ergebenden Durchschnittspreis je Schüler und Monatsticket von 17,02 Euro Genehmigungen von drei Landesministerien des Landes M-V (Finanzministerium, Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur sowie Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung) noch einzuholen.
Damit der VVW die Vorbereitungen für das Schuljahr 2019/2020 hinsichtlich eines Schülertickets beginnen kann, muss bis zum 30.04.2019 geklärt sein, welches Schülerticket zur Anwendung kommt bzw. kommen kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 im Produktkonto 24101 „Schülerbeförderung“ 54159000/74159000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich in Höhe von 1.144.700 EUR. Die Deckung erfolgt aus dem TH 90 Produktkonto 61103 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ 41110000/61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land in Höhe von 1.032.600 EUR und aus dem TH 53 Produktkonto 41101 „Krankenhäuser - Investitionskostenbeitrag“ 54500000/74500000 Sonstige Transferaufwendungen in Höhe von 112.100 EUR.
Die Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen in Höhe von 1.144.700 EUR ergeben sich wie folgt:
Produktkonto | Bezeichnung | Ansatz 2019 alt | Ansatz 2019 nach Einführung kostenloses Schülerticket | Differenz |
24101.44242000/64242000 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land | 907.500,00 | 415.700,00 | -491.800,00 |
| Deckungskreis Personalaufwendungen/-auszahlungen | 0,00 | 21.500,00 | 21.500,00 |
24101.52410000/72410000 | Schülerbeförderungskosten | 2.582.500,00 | 1.675.000,00 | -907.500,00 |
24101.54159000/74159000 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich | 500.000,00 | 2.038.900,00 | 1.538.900,00 |
| Zuschussbedarf | 2.175.000,00 | 3.319.700,00 | 1.144.700,00 |
Durch die sich derzeit in Bearbeitung befindende neue Schuleinzugsbereichssatzung wird die Hanse- und Universitätsstadt in zwei Einzugsbereiche aufgeteilt (Ost und West). Dementsprechend geringer fallen die Erstattungen des Landes aus. Folglich verringert sich der geplante Ansatz des Ertrags-/Einzahlungskontos 44242000/64242000 „Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land“
Die Auszahlungen für das kostenlose Schülerticket können nicht als Schülerbeförderungskosten deklariert werden, da diese nur Kosten nach § 113 Schulgesetz und somit pflichtige Aufgaben darstellen. Der geplante Ansatz auf dem Produktkonto 24101.52410000/72410000 „Schülerbeförderungskosten“ verringert sich entsprechend.
Das kostenlose Schülerticket kann nur als Zuschuss abgebildet werden. Demzufolge erhöht sich der Ansatz des Produktkontos 24101.54159000/74159000 „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich“.
Da die aufgeführten Produktkonten als untereinander deckungsfähig gelten, genügt es den Mehrbedarf in dem Produktkonto 24101.54159000/74159000 „Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich“ darzustellen.
Auswirkungen auf die Haushaltsplanung 2020/2021:
Produktkonto | Bezeichnung | Finanzplan 2020/2021 alt | Ansatz 2020 ff. nach Einführung kostenloses Schülerticket | Differenz |
24101.44242000/64242000 | Kostenerstattungen und Kostenumlagen vom Land | 907.500,00 | 415.700,00 | -491.800,00 |
| Deckungskreis Personalaufwendungen/auszahlungen |
| 51.500,00 | 51.500,00 |
24101.52410000/72410000 | Schülerbeförderungskosten | 2.582.500,00 | 1.675.000,00 | -907.500,00 |
24101.54159000/74159000 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich | 0,00 | 4.193.200,00 | 4.193.200,00 |
| Zuschussbedarf | 1.675.000,00 | 5.504.000,00 | 3.829.000,00 |
Diese Auswirkungen sind in der Haushaltsplanung des Doppelhaushaltes 2020/21 einzuordnen.
Haushalterische Darstellung:
Teilhaushalt: 40
Ergebnishaushalt
Nr. gemäß § 4 (10) i. V. m. § 2 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamt-ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
11 | Summe der ordentlichen Erträge | 8.533.800,00 | 8.423.127,00 |
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21 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | 45.095.200,00 | 40.333.912,00 | 1.144.700,00 |
22 | Ordentliches Ergebnis (11 - 21) | -36.561.400,00 | -31.910.785,00 |
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Finanzhaushalt
Nr. gemäß § 4 (12) i. V. m. § 3 (1) GemHVO-Doppik | Bezeichnung | Gesamt-ermächtigung | Verfügbar | zu bewilligender Mehrbedarf |
10 | Summe der ordentlichen Einzahlungen | 7.993.800,00 | 7.403.356,00 |
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18 | Summe der ordentlichen Auszahlungen | 45.095.200,00 | 39.795.869,00 | 1.144.700,00 |
19 | Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen (10 - 18) | -37.101.400,00 | -32.392.513,00 |
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1. Mehraufwendungen/-auszahlungen Produkt: 24101 Bezeichnung: Schülerbeförderung
Produktsachkonto |
Bezeichnung | über-/außerplanmäßig zu bewilligender Betrag (EUR) | |
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| Ergebnishaushalt Aufwand | Finanzhaushalt Auszahlung |
24101.54159000/74159000 | Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich | 1.144.700,00 | 1.144.700,00 |
Summe |
| 1.144.700,00 | 1.144.700,00 |
Begründung der vorgesehenen Mehraufwendungen/-auszahlungen
unabweisbar: Der Beschluss 2018/AN/4006 ist umzusetzen.
unvorhersehbar: Zum Zeitpunkt der Aufstellung des Doppelhaushalts 2018/2019 war die politische Willensbildung zur Einführung eines kostenlosen Schülertickets nicht gegeben.
Überschreitung des Teilhaushaltes: Zu Beginn eines Haushaltsjahres kann nicht eingeschätzt werden, ob die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel des TH 40 in voller Höhe in Anspruch genommen werden müssen. Ein Mehrbedarf dieser Größenordnung kann im Haushaltsjahr 2019 nicht aus dem TH 40 gedeckt werden.
2. Nachweis der Deckung
Teilhaushalt: 90Produkt: 61103Bezeichnung: allgemeine Zuweisungen und Umlagen
Produkt-sachkonto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt EUR | Finanzhaushalt EUR | ||
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| Mehrertrag | Minderaufwendungen | Mehreinzahlungen | Minder-auszahlungen |
61103. 41110000/ 61110000 | Schlüsselzuweisungen vom Land | 1.032.600 |
| 1.032.600 |
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Summe |
| 1.032.600 |
| 1.032.600 |
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Begründung der Deckung
Grundlage für die voraussichtlichen höheren Zuweisungen sind die Orientierungsdaten zum kommunalen Finanzausgleich für die Haushaltsplanung 2019 vom 30. Oktober 2018.
Die Berechnungen zu diesem Erlass basieren auf den Planungsdaten des Landes M-V zum Doppelhaushalt 2018/2019 und beruhen auf den Erkenntnissen der Herbststeuer-schätzung vom Oktober 2018 und erfolgen unter Zugrundelegung der bekannten Schlüsselzahlen für den Zeitraum 2018-2020.
Teilhaushalt: 53Produkt: 41101Bezeichnung: allgemeine Zuweisungen und Umlagen
Produkt-sachkonto | Bezeichnung | Ergebnishaushalt EUR | Finanzhaushalt EUR | ||
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| Mehrertrag | Minderaufwendungen | Mehreinzahlungen | Minder-auszahlungen |
41101. 54500000/ 74500000 | Sonstige Transferaufwendungen |
| 112.100 |
| 112.100 |
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Summe |
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| 112.100 |
| 112.100 |
Begründung der Deckung
Mit Bescheid vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V wird für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock jährlich der Finanzierungsbeitrag zur Kranken-hausförderung entsprechend des Landeskrankenhausgesetztes § 24 Abs. 1 Satz festge-setzt. Berechnungsgrundlage sind die im Landeshaushaltsplan 2018/2019 veranschlagten Zuweisungen von Landkreisen und kreisfreien Städten sowie deren Anzahl an Ein-wohnern des vorvorangegangenen Jahres.
Die voraussichtlichen Transferleistungen liegen nach aktuellen Berechnungen unter dem veranschlagten Haushaltsansatz 2019, so dass die Minderaufwendungen/-auszahlungen zur Deckung o. g. Maßnahme eingesetzt werden können.
Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept: Nein
Roland Methling
06.03.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen
Beschlussvorschlag:
1. Die Zustimmung zur Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen sowie Schülerinnen und Schüler einer beruflichen Schule mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) wird erteilt.
2. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 im Produktkonto 24101 „Schülerbeförderung“ 54159000/74159000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich
in Höhe von 1.144.700 EUR wird erteilt.
Die Mehraufwendungen werden aus dem TH 90 Produktkonto 61103 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ 41110000/61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land
in Höhe von 1.032.600 EUR und aus dem TH 53 Produktkonto 41101 „Krankenhäuser - Investitionskostenbeitrag“ 54500000/74500000 Sonstige Transferaufwendungen
in Höhe von 112.100 EUR gedeckt.
3. Das kostenlose Schülerticket wird für zwei Schuljahre (01.08.2019 - 31.07.2020 und 01.08.2020 - 31.07.2021) auf Probe eingeführt. Zur Validierung soll der Bürgerschaft zum März 2021 ein Ergebnis vorgelegt werden.
Sofern Punkt Nr. 4 zum Tragen kommen muss, verschieben sich die zuvor genannten Terminierungen um ein Jahr nach hinten.
4. Sofern bis 30.04.2019 die zur Umsetzung dieses Beschlusswillens erforderlichen Genehmigungen (Gesellschafter VVW, Aufsichtsräte der Verkehrsunternehmen und drei Ministerien des Landes M-V) nicht vorliegen, wird das kostenlose Schülerticket zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umgesetzt und für das Schuljahr 2019/2020 weiterhin die Rabattierung von 5,00 Euro je Schülerticket vorgenommen.
Beschluss Nr. 2018/BV/4292:
1. Die Zustimmung zur Einführung eines kostenlosen Schülertickets für alle Schülerinnen und Schüler kommunaler und frei getragener Schulen sowie Schülerinnen und Schüler einer beruflichen Schule mit Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in Vollzeitschulausbildung mit Schuljahresbeginn 2019/2020 (August 2019) wird erteilt.
2. Die Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im TH 40 im Haushaltsjahr 2019 im Produktkonto 24101 „Schülerbeförderung“ 54159000/74159000 Zuweisungen und Zuschüsse für laufende Zwecke an sonstigen privaten Bereich
in Höhe von 1.144.700 EUR wird erteilt.
Die Mehraufwendungen werden aus dem TH 90 Produktkonto 61103 „Allgemeine Zuweisungen und Umlagen“ 41110000/61110000 Schlüsselzuweisungen vom Land
in Höhe von 1.032.600 EUR und aus dem TH 53 Produktkonto 41101 „Krankenhäuser - Investitionskostenbeitrag“ 54500000/74500000 Sonstige Transferaufwendungen
in Höhe von 112.100 EUR gedeckt.
3. Das kostenlose Schülerticket wird nach zwei Schuljahren validiert. Das Ergebnis ist der Bürgerschaft zum März 2022 vorzulegen.
Sofern Punkt Nr. 4 zum Tragen kommen muss, verschieben sich die zuvor genannten Terminierungen um ein Jahr nach hinten.
4. Sofern bis 30.04.2019 die zur Umsetzung dieses Beschlusswillens erforderlichen Genehmigungen (Gesellschafter VVW, Aufsichtsräte der Verkehrsunternehmen und drei Ministerien des Landes M-V) nicht vorliegen, wird das kostenlose Schülerticket zum Schuljahresbeginn 2020/2021 umgesetzt und für das Schuljahr 2019/2020 weiterhin die Rabattierung von 5,00 Euro je Schülerticket vorgenommen.
Abstimmungsergebnis:
Angenommen | X |
Abgelehnt |
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