Stellungnahme - 2018/AN/4272-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:
 

Mit Beschluss vom 06.12.2017 hat die Bürgerschaft ihren Willen zum Ausdruck gebracht, dass ehemalige IGA-Gelände nachhaltig zu beleben.

Diesen Wunsch teilen die Interimsgeschäftsführung und die Verwaltung uneingeschränkt.

 

Hauptursache für die unzureichende Frequentierung des Parkgeländes sind die zahlreichen Zutrittsbarrieren und die damit zusammenhängende starke Beschränkungen.
In der Wahrnehmung vieler Rostocker/innen ist der Park nicht einladend und wirkt wie ein Fremdkörper, der umfahren werden muss. Dieser Umstand kann nur abgestellt werden, wenn der Park sich für alle Bevölkerung öffnet.
 

Viele Rostocker/innen sind Hundebesitzer. Eine pauschale Vorverurteilung sollte nicht vorgenommen werden.
Es gibt keine Hinweise aus anderen Parkanlagen, dass die Parkqualität mit dem Zutrittsrecht für Hunde wesentlich abnimmt.

 

Insbesondere in abgegrenzten Parkanlagen mit Ranger- und Kontrollgängen funktionieren Leinenzwang und ausgewiesene Hundelaufflächen sehr gut. Dies beweisen Parkanlagen in vielen deutschen Großstädten.

 


Sollte wieder erwarten eine unhaltbare Situation eintreten, ist eine Neuregelung für Hundebesitzer jederzeit durchführbar.
Der 10-Punkte-Plan sieht eine Testphase von 2 Jahren vor.

 

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Dr. Chris Müller-von Wrycz Rekowski
Senator für Finanzen, Verwaltung Ordnung

 

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Beschlüsse

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02.01.2019 - Ortsbeirat Schmarl (7) - zur Kenntnis gegeben

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10.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - zur Kenntnis gegeben

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17.01.2019 - Finanzausschuss - zurückgezogen

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben