Beschlussvorlage - 2018/BV/4284

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt den Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen 2019 – 2023 und beauftragt den Oberbürgermeister mit der schrittweisen technischen (siehe Seite 19-21 MEP Kurzfassung) und personellen (siehe Seite 19-21 MEP Kurzfassung)  Umsetzung.

 

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Beschlussvorschriften:

§ 22 KV M-V

 

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2014/BV/0259 Vergabeentscheid 48/10/14 Einsatz externer Projektsteuerer zur Steuerung/Konzeption eines Medienentwicklungsplanes für kommunale Schulen in der Hansestadt Rostock.

 

 

Sachverhalt:

 

Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ist aktuell für 44 kommunal getragene Schulen Schulträger im Sinne des Schulgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern und ist damit gemäß § 102 Absatz 2 Schulgesetz M-V u.a. auch für die Ausstattung der Schulen zuständig. Das Schulnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bildet alle Schularten einer kommunalen Bildungslandschaft ab.

 

 

 

Der grundsätzliche konzeptionelle Rahmen sowie die Ziele für die Medienbildung in den Schulen des Landes Mecklenburg-Vorpommern werden durch die Kultusministerkonferenz-Empfehlung „Medienbildung in der Schule“ vom 08.03.2012 sowie aktuell durch die Kultusministerkonferenz-Strategie zur „Bildung in der digitalen Welt“ vom 06.12.2016 gesetzt. Der DigitalPakt Schule wird von Bund und Ländern vorbereitet und soll die Schulen digital deutlich besser und zukunftssicherer ausstatten.

 

Die Kultusministerkonferenz hat 2016 Handlungsfelder der Schulentwicklung und Rechtsgrundlagen wie:

 

„Bildungspläne und Unterrichtsentwicklung, curriculare Entwicklungen,

Aus-, Fort- und Weiterbildungen von Erziehenden und Lehrenden,

Infrastruktur und Ausstattung,

Bildungsmedien, Content,

E-Government, Schulverwaltungsprogramme, Bildungs- und Campus­management­systeme,

rechtliche und funktionale Rahmenbedingungen“  ausführlich beschrieben.

 

Damit die Schulen die Vorgaben des Landes im Rahmen ihrer zu erstellenden Medienkonzepte umsetzen können, muss der Schulträger für seine Schulen lernförderliche IT-Infrastrukturen (Netze, Hard- und Software) bereitstellen und nachhaltig betreiben.

 

Der Anteil an mobilen Endgeräten (Tabletts, Notebooks) soll nochmals deutlich ausgebaut werden. Die veralteten PCs in Medienecken und Computerkabinetten sind möglichst durch mobile Endgeräte zu ersetzen. Die Beschaffung von schultauglichen Endgeräten und entsprechender Präsentationstechnik soll im Zeitraum 2019 bis 2023 über Rahmenverträge erfolgen, um eine einheitlich standardisierte Ausstattung in den kommunalen Schulen zu erreichen. Vor dem Hintergrund, dass viele mobile Endgeräte zunehmend eine Funkvernetzung erfordern, sind sukzessive WLAN-Lösungen aufzubauen, die in den Schulen einen Zugang von beliebigen Endgeräten in allen Unterrichtsräumen und definierten Zonen für die Freiarbeit ermöglichen.

 

Über das Glasfaserstadtnetz der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sind bereits 41 kommunale Schulen an das zentrale Rechenzentrum der Stadtverwaltung angeschlossen. Der Anschluss der 3 noch ausstehenden Schulen ist in Vorbereitung.

 

Somit können die kommunalen Schulen mit zentralen Diensten und Anwendungen versorgt und administriert werden.

 

Der Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschreibt die Grundausstattung der kommunalen Schul-IT. Maßgabe ist dabei eine Standardisierung von Hardware, Software und Schulnetzen sowie eine weitreichende Zentralisierung und Bereitstellung von Diensten und Anwendungen, die den Aufbau zentraler IT Angebote und den zentralen Support ermöglichen. Jede kommunale Schule ist aufgefordert, in enger Abstimmung mit dem Amt für Schule und Sport sowie dem Staatlichen Schulamt Rostock ein auf ihre Schule ausgerichtetes spezielles Medienbildungskonzept als Fortschreibung des Schulprogramms zu erarbeiten und der Schulkonferenz zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Das zentrale Steuerungsinstrument für die Ausstattung der Schulen mit digitalen Medien ist der kommunale Medienentwicklungsplan. Dieser enthält folgende inhaltlich abgestimmte Teilkonzepte:

 

  • Pädagogisch-didaktisches Konzept
  • Technisches Konzept
  • Betriebs-, Service- und Beschaffungskonzept
  • Fortbildungskonzept
  • Finanzierungs- und Umsetzungskonzept

 

Der hier vorliegende Medienentwicklungsplan bietet jeder kommunalen Schule die Möglichkeit ein schuleigenes Medienbildungskonzept abzuleiten. Bei der Erarbeitung des Medienbildungskonzeptes der Schule wird empfohlen, dass alle Lehrer in Kenntnis des Medienentwicklungsplans bei der Unterrichtsplanung analysieren, welche Lern- und Unterrichtssituationen zukünftig noch stärker durch digitale Medien unterstützt werden sollen.

 

Bund und Länder haben verabredet, gemeinsam Verantwortung für diese Zukunftsaufgabe zu übernehmen. Im Rahmen des Digitalpaktes werden in den Jahren 2019 bis 2023 insgesamt rund 5 Mrd. Euro für den Ausbau digitaler Infrastrukturen an allgemeinbildenden Schulen und berufliche Schulen sowie sonderpädagogischen Bildungseinrichtungen in öffentlicher und freier Trägerschaft durch den Bund (BMB) bereitgestellt.

 

Antragsberechtigt werden Schulträger sein. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist ein Medienentwicklungsplan des Schulträgers. Schulen selbst können keinen Antrag stellen. Sie stimmen ihre Bedarfe mit den jeweiligen Schulträgern ab.

 

Der Medienentwicklungsplan ist als ein Prozess zu verstehen, der nicht mit der Erstellung endet, sondern auch dessen Umsetzung und Fortschreibung stetige Aufgabe bleibt und evaluiert werden muss. Die Schnelllebigkeit in der digitalen Welt führt dazu, dass auch die finanziellen Aufwendungen mit den Anforderungen der Technik abzugleichen sind.

 

Ziel ist, die dargestellten finanziellen Auswirkungen durch Fördermittelakquise zu kompensieren, um die vorhandene Infrastruktur an den kommunalen Schulen zeitnah digital umzustellen und den jeweils aktuellen Anforderungen anzupassen.

 

Für die Erweiterungsausstattung wird vorgeschlagen, einen jährlichen Schulinnovationsfonds in Höhe von 547.000 Euro, das sind 12.432 Euro pro Schule, zu bilden, um den kommunalen Schulen bei Vorlage eines Medienbildungskonzeptes eine Erweiterungsausstattung zu finanzieren.

 

Die Umsetzung der in diesem Medienentwicklungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geplanten stärkeren medienunterstützten Lerngestaltung in den kommunalen Schulen verändert auch die Aufgaben, die die Stadtverwaltung in der Betreuung und Betriebsunterstützung zu bewältigen hat.

 

Organisatorisch muss dabei abgesichert werden, dass:

  • Federführend bildet das Amt für Schule und Sport zusammen mit dem Hauptamt ein Projektmanagement ab März 2019 für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes 2019 bis 2023. (siehe Projektorganisationsstruktur in Anlage 4)
  • Das Amt für Schule und Sport wird beauftragt für Grundausstattung der kommunalen Schulen wie im Medienentwicklungsplan beschrieben für den Zeitraum von 2019 bis 2023 einen Rahmenvertrag nach VOL vorzubereiten und abzuschließen.
  • der Medienentwicklungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in allen seinen Elementen durch ein Team unter Verantwortung des Amtes für Schule und Sport kontinuierlich fortgeschrieben wird,
  • alle kommunalen Schulen ein schulspezifisches Medienbildungskonzept erarbeiten und ständig fortschreiben,
  • eine Unterstützung der kommunalen Schulen bei der Ausarbeitung ihrer schulspezifischen Medienbildungskonzepte erfolgt,
  • eine pädagogisch-didaktische Unterstützung der Lehrer bei der Nutzung der digitalen Unterrichtsmedien in Abstimmung mit dem staatlichen Schulamt und dem IQ MV in Form von Einweisungen/ Schulungen erfolgt,
  • die technischen und organisatorischen Voraussetzungen in allen kommunalen Schulen gegeben sind, um den neuen Rahmenplan „Digitale Kompetenzen“ in allen Unterrichtsfächern auch umzusetzen und
  • eine adäquate Betriebs- bzw. Supportunterstützung für die kommunalen Schulen durch den Schulträger sichergestellt wird.

 

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Finanzelle Auswirkungen

 

Konto

Bezeichnung

2019

2020

2021

Ergebnis-HH

Finanz-HH

Ergebnis-HH

Finanz-HH

Ergebnis-
HH

Finanz-HH

20101.78571002

Hardware- und EDV-technische Ausstattung MEP

 

486.900 €

 

1.892.800 €

 

2.161.500 €

20101.78571003

Hardware- und EDV-technische Ausstattung MEP Innovationsfonds

 

547.000 €

 

547.000 €

 

547.000 €

20101.78410001

Datenverarbeitungssoftware

 

27.700 €

 

326.300 €

 

305.000 €

20101.56990001 /

           76990001

Sonstige lfd. Aufwendungen / Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit MEP

206.500 €

206.500 €

230.200

230.200  €

338.500 €

338.500 €

20101.53853000

Abschreibungen auf Geschäftsausstattung

102.900 €

 

443.800 €

 

493.100

 

 

DKR Personalkosten

194.700 €

194.700 €

194.700 €

194.700 €

293.400 €

293.400 €

 

Gesamt

504.100 €

1.462.800 €

868.700 €

3.191.000 €

1.125.000 €

3.645.400 €

 

Konto

Bezeichnung

2022

2023

Ergebnis-HH

Finanz-HH

Ergebnis-HH

Finanz-HH

20101.78571002

Hardware- und EDV-technische Ausstattung MEP

 

1.957.800 €

 

1.821.100 €

20101.78571003

Hardware- und EDV-technische Ausstattung MEP Innovationsfonds

 

547.000 €

 

547.000 €

20101.78410001

Datenverarbeitungssoftware

 

349.800 €

 

283.3000 €

20101.56990001 /

           76990001

Sonstige lfd. Aufwendungen / Auszahlungen der Verwaltungstätigkeit MEP

350.100 €

350.100 €

314.500 €

314.500 €

20101.53853000

Abschreibungen auf Geschäftsausstattung

461.500 €

 

420.900 €

 

 

DKR Personalkosten

293.400 €

293.400 €

293.400 €

293.400 €

 

Gesamt

1.105.000 €

3.498.100 €

1.028.800 €

3.259.300 €

 

 

I. Grundausstattung: Gesamtkosten Unterrichts- und Schulleitungsbereich (ohne päd. Fortbildung) in Euro

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

5. Jahr

Gesamt

915.854

2.643.997

3.098.341

2.951.061

2.712.228

12.321.481

II. Erweiterungsausstattung: Bildung eines Schulinnovationsfonds

547.000

547.000

547.000

547.000

547.000

2.735.000

Die Aufteilung der Gesamtkosten nach den Schultypen sind auf Seite 22 der Kurzfassung des Medienentwicklungsplanes aufgeführt. (s. Anlage)

 

A)     Investitionen für die Grundausstattung in Euro

Unterrichtsbereich:

Kostenart

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

5. Jahr

Gesamt

Basisinfrastruktur

8.792

476.930

539.420

190.066

267.066

1.482.274

Schulinfrastruktur

227.300

1.266.180

1.519.600

1.584.790

1.382.080

5.979.950

Software

19.732

216.890

194.450

337.784

273.229

1.042.085

Rechenzentrum

240.236

34.655

84.593

67.715

81.461

508.660

Gesamt

496.060

1.994.655

2.338.063

2.180.335

2.003.836

9.012.969

 

Schulverwaltungsbereich:

Kostenart

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

5. Jahr

Gesamt

Basisinfrastruktur

 

 

 

7.425

47.223

54.648

Verwaltungsinfrastruktur

 

83.000

8.000

98.000

11.200

200.200

Software

8.000

109.396

110.512

11.944

10.058

249.910

Rechenzentrum

10.552

32.056

9.856

9.856

32.056

94.376

Gesamt

18.552

224.452

128.368

127.225

100.537

599.134

 

B)     Laufende Kosten in Euro

Unterrichtsbereich:

Kostenart

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

5. Jahr

Gesamt

Basisdienste

2.834

15.722

21.750

26.281

20.415

87.002

Zusätzliche Personalkosten[1]

194.739

194.739

293.358

293.358

293.358

1.269.552

Software

 

20.428

21.299

23.515

35.313

100.555

Rechenzentrum

181.699

16.289

56.469

42.889

53.949

351.295

Dienstleistungen

 

100.000

160.000

160.000

106.000

526.000

Gesamt

379.272

347.178

552.876

546.043

509.035

2.334.404

 

Schulverwaltungsbereich:

Kostenart

1. Jahr

2. Jahr

3. Jahr

4. Jahr

5. Jahr

Gesamt

Basisdienste

6.252

6.252

6.252

10.707

10.707

40.170

Schulinfrastruktur

 

5.200

 

5.800

 

11.000

Software

1.440

21.131

41.024

43.173

44.984

151.752

Rechenzentrum

14.278

21.629

14.258

14.258

21.629

86.052

Dienstleistungen

 

23.500

17.500

23.500

21.500

86.000

Gesamt

21.970

77.712

79.034

97.438

98.820

374.974

 

Für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes stellt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock für den Zeitraum von 2019 bis 2023  9,6 Millionen Euro (pro Schule 220.000 €) Investitionsmittel für die Grundausstattung der kommunalen Schulen zur Verfügung stellen. Die laufenden Kosten betragen im Zeitrahmen für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes 1.439.800 € (pro Schule 32.700 €) ohne Personalkosten. Nach der Neuausstattung sind entsprechend den Abschreibungsfestlegungen die Ersatzkosten ab dem sechsten Jahr und die  Investitionen durch die Fortschreibung des Medienentwicklungsplanes zu berücksichtigen.

 

Das Land Mecklenburg-Vorpommern erhält gemäß des Königsteiner Schlüssels Finanzmittel zugeordnet und die Hanse- und Universitätsstadt Rostock kann entsprechend der noch festzulegenden Verteilung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Fördermittel aus dem DigitalPakt beantragen.

 

 

Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:kein Bezug

 

 

in Vertretung

 

 

 

Steffen Bockhahn

2. Stellvertreter des Oberbürgermeisters und

Senator für Jugend und Soziales, Gesundheit, Schule und Sport

 


[1] Zusätzliche Personalkosten bei 10.2 für die Absicherung des laufenden Betriebes und die Vor-Ort-Betreuung der Schulen

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

20.02.2019 - Ausschuss für Schule, Hochschule und Sport - ungeändert beschlossen

Erweitern

21.02.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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06.03.2019 - Bürgerschaft - geändert beschlossen

 

Beschluss einschließlich Nachtrag (s. TOP 10.1.1):

 

Die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschließt den Medien­entwicklungsplan für die kommunalen Schulen 2019 - 2023 und beauftragt den Oberbürgermeister mit der schrittweisen technischen (siehe Seiten 19 - 21 MEP Kurzfassung) und personellen (siehe Seiten 19 - 21 MEP Kurzfassung) Umsetzung.

 

Der Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen der Hanse- und Universitäts­stadt Rostock 2019 - 2023 wird als Grundsatz- und Richtungsbeschluss für den zügigen Ausbau der digitalen Infrastruktur der kommunalen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock beschlossen.

 

Anlagen:

- Medienentwicklungsplan für die kommunalen Schulen der Hanse- und Universitätsstadt Rostock (MEP)
(2019 – 2023),

- Projektstruktur für die Umsetzung des Medienentwicklungsplanes …
von 2019 bis 2023
 

 

Abstimmungsergebnis:

Angenommen

X

Abgelehnt