Änderungsantrag - 2018/AN/4202-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

ZURÜCKGEZOGEN AM 03.01.2019 und ersetzt durch
Nr. 2018/AN/4202-04 (ÄA)

 

 

Der letzte Absatz wird am Ende wie folgt ergänzt:

vor Ausschreibung der Stelle bzw. Entscheidung über den Verzicht auf Ausschreibung.“

 

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Sachverhalt:

Die Ergänzung dient der Klarstellung, da es im politischen Raum Fehlinterpretationen gegeben hat.

Die Entscheidung über die Besetzung einer Stelle ab Vergütungsgruppe E/A 13 mit einer konkreten Person obliegt entsprechend Hauptsatzung selbstverständlich ausschließlich dem Hauptausschuss. Hierzu gibt es keine Änderung.

 

Eine Entscheidung darüber, ob eine Stelle unbefristet oder befristet, mit oder ohne Sachgrund ausgeschrieben oder auf Ausschreibung verzichtet werden soll, ist jedoch stets im Vorfeld der Ausschreibung bzw. Entscheidung zur Nichtausschreibung zu treffen, denn an die Ausschreibung ist die Verwaltung im weiteren Verfahren gebunden. Hier haben Bewerber/innen einen Verfahrensanspruch.

 

Das Stellenbesetzungsverfahren hat die Bürgerschaft mit Beschluss 2018/AN/3451-05 am 05.09.2018 entschieden. Dieses Verfahren ist beim Beschluss über die Grundsätze der Stellenbesetzungspolitik zu berücksichtigen. Hiernach obliegt die Verständigung zum Ausschreibungstext zwischen Verwaltung und Politik dem Personalausschuss. Dessen Mitglieder erhalten den Entwurf, aus dem hervorgeht,

-        ob die Ausschreibung der Stelle extern oder intern erfolgen soll

-        ob die Besetzung der Stelle unbefristet oder befristet vorgesehen ist

-        ob eine Befristung mit oder ohne Sachgrund versehen wurde.

 

Nach Zusendung des Ausschreibungsentwurfs haben alle Fraktionen die Möglichkeit zu intervenieren oder ggf. sogar das Verfahren in den Hauptausschuss zu ziehen.

 

Die vorgeschlagenen Grundsätze der Stellenbesetzungspolitik gehen konform mit bisher gefassten Beschlüssen und stärken zugleich die unbefristete Beschäftigung als Regelbeschäftigungsart.

 

 

 

gez. Dr. Sybille Bachmann

 

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Beschlüsse

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11.12.2018 - Hauptausschuss - ungeändert beschlossen