Änderungsantrag - 2018/AN/4107-05 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Der Beschlussvorschlag wird wie folgt ersetzt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt als Gesellschaftervertreter der WIRO Wohnen in Rostock GmbH gegenüber der Geschäftsführung anzuweisen, dass
 

  1. Wohnungsverkäufe nur im Ausnahmefall erfolgen sollen,

 

  1. Wohnungsverkäufe der WIRO vorrangig an Mieter bzw. deren Angehörige nach § 20 Abs. 5 VwVerfG erfolgen sollen. Diesen ist bei einem Verkauf
    zuerst ein Wohnungskauf anzubieten,

 

  1. bei einem Verkauf von Wohnungen an sonstige Dritte folgende Kriterien zu berücksichtigen sind:
    - den Mietern und ihren Angehörigen ist ein Vorkaufsrecht einzuräumen,
    - Sicherung eines erhöhten Mieterschutzes durch Aufnahme einer Klausel in
       den Kaufvertrag bezüglich des Verzichts auf Eigenbedarf und Kündigung
       wegen mangelnder wirtschaftlicher Verwertung.
    - Vorrangiger Verkauf an Genossenschaften.
    - Sonstige Erwerber dürfen maximal drei Wohnungen pro Jahr
       von der WIRO erwerben.

 

Abweichungen von diesen Regelungen kann der Gesellschaftervertreter, nach vorheriger Zustimmung durch den Hauptausschuss, seine Zustimmung erteilen.

 

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Sachverhalt:

Der Änderungsantrag greift das Grundanliegen des Antrags auf, berücksichtigt

die Änderungsanträge 03 und 04 sowie Hinweise aus der Stellungnahme und Gesprächen.

 

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Beschlüsse

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05.12.2018 - Bürgerschaft - überwiesen

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11.12.2018 - Bau- und Planungsausschuss - vertagt

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10.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.01.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen