Stellungnahme - 2018/AN/4217-03 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zu o.g. Antrag nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Diesem Antrag kann gefolgt werden.

Die Stellungnahme -01 zum Ursprungsantrag 2018/AN/4217 wird damit zurückgezogen.

 

Wie bereits ausgeführt, wird parallel zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Hanse- und Universitätsstadt Rostock eine Landschafts- und Freiraumplanung erarbeitet.

Das Umwelt- und Freiraumkonzept (UFK), das auch die Ergebnisse des Kleingartenentwicklungskonzepts „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ umfasst, ist ein spezieller Fachbeitrag zum Flächennutzungsplan.

 

Im Kleingartenentwicklungskonzept „Grüne Welle – Stadtgarten Rostock“ steht die Formulierung eines Leitbildes hinsichtlich der Versorgung der Rostocker Bevölkerung mit Kleingärten und deren Qualität im Vordergrund. Daraus ergeben sich entsprechende Handlungsfelder für die Kleingartenvereine aber auch für Politik und Stadtverwaltung.

In dem Konzept wird der generelle künftige Bedarf an Kleingärten im Stadtgebiet ermittelt und wie und wo dieser Bedarf abgedeckt werden sollte (z.B. Verdichtung , Neuausweisung, Verlagerungen von Anlagen …).

 

Unbenommen davon wird es aber im Rahmen dieses Konzeptes für jede Kleingartenanlage eine eigene Betrachtung geben, bei der auch die angesprochenen Belange wie Aufwertung oder Umnutzung neben dem Erhalt eine wichtige Rolle spielen.

Im Zuge der Fortschreibung des Flächennutzungsplans wird es dann für Kleingarten-flächen, die aufgrund der Abwägung aller zu beachtenden Belange verändert oder in Anspruch genommen werden müssen, eine Umnutzungskonzeption als Fortsetzung  der

 

 

bestehenden „Umnutzungskonzeption für die nicht im Flächennutzungsplan dargestellten Kleingärten“ geben. In dieser Konzeption werden als Konkretisierung des Flächennutzungsplans auf jede Anlage herunter gebrochen einzelflächenbezogene Lösungen zur Umsetzung dargestellt, u.a. auch die zeitliche Inanspruchnahme.

 

Die Erarbeitung des UFK und der Umnutzungskonzeption wird - wie bisher - in enger Zusammenarbeit und Abstimmung auch mit dem Verband der Gartenfreunde Rostock e.V. erfolgen.Diese Erarbeitung muss parallel zur Aufstellung des Flächennutzungsplans bis zum Auslegungsbeschluss erfolgen, da die Ergebnisse der Konzepte als Abwägungsgrundlage für die Erarbeitung des Flächennutzungsplans dienen und der Entwurf erstmals konkrete Aussagen über Fortbestand oder Inanspruchnahme von Kleingartenflächen treffen wird.

 

Der im Änerungsantrag formulierte Auftrag an die Verwaltung, das Ergebnis der Einigung mit dem Verband der Bürgerschaft zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Auslegung des Flächennutzungsplanes mitzuteilen und über die Nichteinigung bei einzelnen Kleingarten-anlagen ebenfalls zu informieren, entspricht dem.

 

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Roland Methling

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Beschlüsse

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05.12.2018 - Bürgerschaft - vertagt