Anfrage der Fraktion - 2018/AF/4252

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Beratungsfolge

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Hiermit bitten wir den Oberbürgermeister um die Beantwortung folgender Fragen:

 

Mietverhältnisse KOE – HRO

 

  1. Vermietet der KOE Gewerbeflächen zu marktüblichem Mietzins am freien Immobilienmarkt?
  2. Worauf beruht der Umstand, dass die Hansestadt Rostock Schulgebäudeflächen weit unter dem marktüblichen Mietzins vom KOE anmieten kann?
  3. Welche Preise werden für die Nutzung von Sporthallen durch
    1. Öffentliche
    2. private Schulträger,
    3. Vereine und
    4. sonstige natürliche und juristischen Personen erhoben?
  4. Ist es zutreffend, dass die Durchführung von fördermittelbezuschussten Bauinvestitionsmaßnahmen von Schulgebäuden des KOE nicht zu Mieterhöhungen im Verhältnis zu den eingemieteten Schulen der Hansestadt Rostock führen? Worauf ist das zurückzuführen? 

 

Betriebskosten der Schulen der Hansestadt Rostock

 

  1. Werden die Schulen der Hansestadt Rostock mit realen Strom-, Wärme- und Müllentsorgungskosten belastet werden, wie jeder andere Nutzer auch oder gibt es im Verhältnis zu den Schulen Sonderpreise?

 

Interne Leistungsverrechnungen

 

  1. Wie viel handwerkliches Personal wird momentan zur Bewirtschaftung der Schulgebäude/ der Grünanlagen der Schulen der Hansestadt Rostock in Anstellungsverhältnissen beschäftigt? 
  2. Erfolgt zur Bewirtschaftung der Schulgebäude/ der Grünanlagen der Schulen der Hansestadt Rostock die Beauftragung von Dienstleistungsunternehmen und welche Dienstleistungen werden eingekauft? 
  3. Werden Dienstleistungen zur Bewirtschaftung der Schulgebäude/ der Grünanlagen der Schulen der Hansestadt Rostock durch Ämter der Hansestadt Rostock erbracht und sind die entsprechenden Preise marktüblich?
  4. Sind auch an den Schulen der Hansestadt Rostock Lehrer und Schüler mit IT ausgestattet, um ordnungsgemäßen Informatikunterricht zu gewährleisten und Mitarbeitern wie Schülern moderne Kommunikations- und Informationsbeschaffungsmittel zur Verfügung zu stellen? Wie viele Lehrer werden als IT-Lehrkräfte eingesetzt?
  5. Wer betreut an den Schulen der Hansestadt Rostock den IT-Bereich?
  6. Wer erhebt den IT-Bedarf, wer beschafft IT-Geräte, wer betreut und aktualisiert die
    IT-Ausstattung an den Schulen der Hansestadt Rostock?
  7. Welcher wöchentliche Stundenumfang wird für die IT-Betreuung einer Schule der Hansestadt Rostock mit 770 Schülern angesetzt?

 

Auswirkung von Zuwendungen auf den Schülerkostensatz

 

  1. Werden öffentliche Schulen durch Landes-, Bundes- oder EU-Fördermittel bei der Finanzierung von Investitionen unterstützt?

 

  1. Werden Fördermittel oder Zuwendungen an öffentliche Schulen im Haushalt als Mittel ausgewiesen, die Platzkosten im Haushalt pro Schüler verringern? Worauf ist das zurückzuführen?
  2. Werden für öffentliche Schulen Abschreibungen für Investitionen vorgenommen, die durch Zuwendungen oder Fördermittel finanziert wurden?
  3. Hatten /haben freie Schulen den gleichen Zugang zu Zuwendungen und Fördermitteln der Hansestadt Rostock wie die öffentlichen Schulen?
  4. In welcher Höhe wird sich die Hansestadt Rostock über den Medienentwicklungsplan für die Schulen der Hansestadt Rostock finanziell einbringen?
  5. Können freie Schulen der Hansestadt Rostock am Medienentwicklungsplan für die Schulen der Hansestadt Rostock partizipieren bzw. haben sie die Möglichkeit, entsprechende Mittel von der Hansestadt Rostock zu erhalten?
  6. Werden Ausgaben, die im Rahmen der Umsetzung des Medienentwicklungsplanes für die Schulen der Hansestadt Rostock entstehen, in den Schülerkostensatz zur Ermittlung des Schullastenausgleichsbetrages einfließen?

 

Konkretes Vorgehen bei der Ermittlung des Schülerkostensatzes

 

  1. Ist die Hansestadt Rostock für die Festlegung einer Vergleichsschule zur Ermittlung des Schullastenausgleichsbetrages zuständig?
  2. Trifft es zu, dass Erträge aus dem Schullastenausgleich anderer kommunaler Gebietskörperschaften kostenmindernd in die Ergebnisrechnung bei der Ermittlung eines Schülerkostensatzes einbezogen werden?
  3. Trifft es zu, dass im Bereich der beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock Mittel aus der Krankenhausfinanzierung kostenmindernd in die Ermittlung des Schülerkostensatzes einbezogen werden?
  4. Werden an den beruflichen Schulen der Hansestadt Rostock Vollzeitschüler in der Schülerkostensatzberechnung mit dem gleichen Faktor erfasst wie Teilzeitschüler?

 

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Beschlüsse

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben