Stellungnahme - 2018/AN/4223-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Zur Vorlage an die Bürgerschaft wird zu o. g. Anfrage wie folgt Stellung genommen:

 

Vorbemerkung:

Der Wunsch nach einer Verbesserung des Betreuungsschlüssels ist nachvollziehbar und wird fachlich nicht ablehnend betrachtet. Neben Fragen der Umsetzbarkeit aufgrund des zunehmenden Fachkräftemangels und der zu befürchtenden einseitigen Belastung der Kommune, wegen mangelhafter finanzieller Beteiligung des Landes, soll aber auch auf die Prioritäten in einem solchen Prozess hingewiesen werden. Die mit Abstand schlechteste Betreuungsrelation ist derzeit im Hortbereich zu verzeichnen, wo eine Fachkraft durchschnittlich 22 Kinder zu betreuen hat. Hier erscheint aus Sicht der Verwaltung, ohne Nichtanerkennung der Argumente für Krippe und Kindergarten, ein deutlich höherer Handlungsbedarf zu bestehen.

 

Der Oberbürgermeister der Hanse- und Universitätsstadt Rostock wird beauftragt, zu prüfen,

  1.       

ob einer Erhöhung des Personalschlüssels für Krippen vom Wert 1,1 auf 1,35 bei Ganztagesbetreuung rechtliche oder sonstige, insbesondere inhaltliche, Bedenken entgegenstehen,

 

Aus rechtlicher und inhaltlicher Sicht bestehen für eine Erhöhung des Personalschlüssels von gegenwärtig 1,1 auf 1,35 keine Bedenken. Die Betreuungsqualität von unter Dreijährigen würde sich verbessern und Personalausfälle könnten stärker kompensiert werden. Es ist darauf hinzuweisen, dass eine Änderung des Personalschlüssels auf 1,35 zu 6 Kindern mit erheblichen finanziellen Auswirkungen verbunden wäre. Neben der Finanzierung ist zunehmend das Thema Fachkräftegewinnung aktuell eine kaum zu überwindende Hürde. Legt man die Zahl der ganztags betreuten Krippenkinder vom Stichtag 1. März 2018 zugrunde, werden ca. 84 Vollzeitstellen mehr benötigt. Wenn nicht genügend Fachkräfte gewonnen werden können, müssten Plätze in den Einrichtungen reduziert werden. Dieses hätte massive Auswirkungen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Daher kann nur eine schrittweise Erhöhung des Personalschlüssels empfohlen werden.

 

Der Personalschlüssel ist in der KiföG-Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock geregelt. Eine Änderung des Personalschlüssels würde eine Satzungsänderung durch Bürgerschaftsbeschluss erforderlich machen. Neben der Satzungsänderung wären die bestehenden Leistungs-, Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarungen mit den jeweiligen Leistungserbringern neu zu verhandeln, um diese an den Personalschlüssel für Krippenkinder anzupassen.

 

 

  1.                

ob einer entsprechenden Erhöhung des Personalschlüssels für Krippen bei teilzeitiger Betreuung rechtliche oder sonstige, insbesondere inhaltliche, Bedenken entgegenstehen,

 

Die Frage b kann analog zu a beantwortet werden. Der Personalschlüssel würde sich bei der Teilzeitbetreuung von Krippenkindern von gewärtig 0,66 auf 0,81 erhöhen. Legt man die Zahl der in Teilzeit betreuten Krippenkinder vom Stichtag 1. März 2018 zugrunde, werden ca. 14 Vollzeitstellen mehr benötigt.

 

Insgesamt ergibt sich zur Umsetzung des Personalschlüssels dann ein Mehrbedarf von insgesamt ca. 98 Vollzeitstellen zusätzlich.

 

 

  1.  

welche Mehrkosten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock bei einer solchen Personalschlüsselerhöhung für die Jahre 2019 bis 2021 unter Einbezug einer durchschnittlichen Personalkostensteigerung

              - monatlich und jährlich (beides getrennt nach Jahren) sowie

              - pro Kind und insgesamt (beides getrennt nach Jahren) prognostisch entstehen,

 

Der Berechnung der Mehrkosten durch die Erhöhung des Personalschlüssels in der Krippe von 1,1 Vollzeitstellen je 6 Kinder auf 1,35 Vollzeitstellen je 6 Kinder liegen die prognostizierten Betreuungszahlen von Kindern im Alter von 0 bis unter 3 Jahren auf Basis der Bevölkerungsprognose (von 04/2016) sowie die zu erwartenden Personalkosten-steigerungen zugrunde. Dabei wurde für 2019 von einem Lohnkostenniveau von 93 % im Vergleich zum TVöD ausgegangen. Aufgrund der von vielen Einrichtungsträgern in den letzten Jahren abgeschlossenen Tarifverträge oder ähnlicher Vereinbarungen wird mit einer vollständigen Angleichung an den TVöD ab 2021 gerechnet.

Bei einer Erhöhung des Personalschlüssels in der Krippe ergeben sich folgende Mehrkosten von 2019-2021 in Höhe von insgesamt ca. 15,3 Mio. für die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Unberücksichtigt dabei sind die Zuweisungen des Landes infolge der Gesetzesnovellierung (Elternbeitragsfreiheit).

 

 

 

Mehrkosten

2019

2020

2021

monatlich

409.397,95 €

422.183,40 €

445.738,89 €

jährlich

4.912.775,43 €

5.066.200,83 €

5.348.866,71 €

pro Kind Ganztagsplatz

157,28 €

164,03 €

175,31€

pro Kind Teilzeitplatz

94,37 €

98,42 €

105,18 €

pro Kind Halbtagsplatz

62,91 €

65,61 €

70,12 €

 

 

 

  1.      

welche Mehrkosten den Eltern bei einer solchen Personalschlüsselerhöhung für die Jahre 2019 bis 2021 unter Einbezug einer durchschnittlichen Personalkostensteigerung

- monatlich und jährlich (beides getrennt nach Jahren) sowie

- pro Kind und insgesamt (beides getrennt nach Jahren) prognostisch entstehen,

 

Im Jahr 2019 greift die vom Land beschlossene „Geschwisterkindentlastung“, so dass nur für das älteste Kind der Elternbeitrag zu zahlen ist. Für diese Kinder haben die Eltern die Hälfte der oben angegebenen Mehrkosten pro Platz zu tragen. Hier ist allerdings darauf hinzuweisen, dass diese Regelung nicht so absolut ist, wie häufig öffentlich kommuniziert. So genannte Patchwork-Familien werden voraussichtlich ebenso wenig profitieren, wie Eltern, deren älteres Kind nicht mehr in einer Kita betreut wird. Auch Halbgeschwister sind voraussichtlich nicht von der Entlastung erfasst.

Ab dem Jahr 2020 entstehen den Eltern voraussichtlich keine Mehrkosten aufgrund der geplanten Kostenbeitragsfreiheit für Eltern.

 

  1.       

ob der für 2019 zu erwartende Betrag aus dem Betreuungsgeld für Personalkosten zur Verminderung der Kostenlast eingesetzt werden kann und falls ja, wie, und welcher Verteilungsschlüssel sich bei einer Personalkostenbezuschussung der Träger anbietet (z.B. Kind in Krippe / Anzahl Kinder gesamt).

 

Das vom Bund gezahlte Betreuungsgeld läuft zum 31.12.2018 aus. Eine weitere Zahlung darüber hinaus ist nicht bekannt. Somit kann hieraus keine Deckungsquelle angenommen werden.

 

 

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Steffen Bockhahn

Senator für Jugend und Soziales,

Gesundheit, Schule und Sport

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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04.12.2018 - Jugendhilfeausschuss - vertagt

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05.12.2018 - Bürgerschaft - vertagt

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15.01.2019 - Jugendhilfeausschuss - zur Kenntnis gegeben

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30.01.2019 - Bürgerschaft - zurückgezogen