Stellungnahme - 2018/AM/4175-01 (SN)

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Die SPD-Fraktion hatte im letzten Jahr für die Bürgerschaftssitzung im Dezember  2017 einen Antrag „Budget für StadtschülerInnnenrat“ eingebracht, der dann zurückgezogen wurde. Die Verwaltung hatte dargelegt, dass bei Bedarf und Antrag Kosten des StadtschülerInnenrates durch das Schulamt übernommen werden.

 

Ich bitte deshalb um Beantwortung der nachstehenden Fragen:

 

  1. Nach welchen Kriterien oder Richtlinien und bis zu welcher Höhe erfolgt eine Kostenübernahme bei Antragstellung durch den StadtschülerInnenrat.

Sollte es einen Kriterienkatalog geben, bitte ich diesen darzustellen.

  1. Welche Beträge wurden wofür in den letzten Haushaltsjahren an den StadtschülerInnenrat als finanzielle  Kostenübernahme getätigt.

 

Sachverhalt:

Dem StadtschülerInnenrat sind gemäß § 83 (4) Schulgesetz M-V die zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlichen Einrichtungen und der notwendige Geschäftsbedarf zur Verfügung zu stellen.

 

Die Gemeindehaushaltsverordnung M-V definiert in § 8 die allgemeinen Planungsgrundsätze. Nach § 8 (2) GemHVO – Doppik sind die Erträge und Aufwendungen sowie die Ein- und Auszahlungen sorgfältig zu schätzen, soweit diese nicht errechenbar sind.

 

Der StadtschülerInnenrat wurde im Rahmen der Haushaltsplanung mehrfach aufgefordert seinen finanziellen Bedarf für die kommenden Haushaltsjahre zu benennen. Dieser Aufforderung kam der StadtschülerInnenrat nicht nach.

 

Demgemäß wurden, mangels einer Planungsgrundlage, finanzielle Mittel auf dem Niveau der Aufwendungen der Vorjahre (200 Euro) geplant. Diese Mittel sind in den vergangenen Jahren weder in voller Höhe beantragt noch abgerufen worden.

Auf Grund des Grundsatzes der Haushaltsklarheit und –wahrheit sind keine höheren Beträge in die Haushaltsplanung eingestellt bzw. berücksichtigt worden.

 

Durch den StadtschülerInnenrat wird im Gebäude des Amtes für Schule und Sport in Rostock (Schillingallee 71) ein Raum genutzt, welcher mit der nötigen Infrastruktur ausgestattet ist. Es stehen ein Telefon und ein PC mit Internetzugang zur Verfügung. Die im Amt vorhandenen Multifunktionsgeräte können problemlos vom Stadtschülerrat genutzt werden – dies wurde in der Vergangenheit auch in Anspruch genommen.

 

Bei angezeigtem Bedarf wird dem StadtschülerInnenrat auch benötigtes Büromaterial zur Verfügung gestellt.

 

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