Beschlussvorlage - 2018/BV/4227

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

1. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 14.GE.130 für das Gewerbegebiet „An der Petersdorfer Straße“, begrenzt

 

2. im Norden: durch den Hainbuchenring und die Petersdorfer Straße,

im Osten:durch die Petersdorfer Straße,

im Süden:durch die Toitenwinkler Allee, die Tankstelle und den
vorhandenen Erdwall,

im Westen:durch unbebaute Flächen ca. 200 m westlich des Fuß-weges von der Toitenwinkler Allee zum ehemaligen S-Bahnhaltepunkt

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) (Anlage 1) und der Entwurf der Begründung dazu (Anlage 2) werden in der vorliegenden Fassung gebilligt und sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3. Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch den Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 berührt werden kann, sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen einzuholen. Sie sind von der öffentlichen Auslegung zu unterrichten.

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Beschlussvorschriften:

§ 22 (2) Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V)

§ 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB), § 3 (2) BauGB, § 4 (2) BauGB

 

bereits gefasste Beschlüsse:

2013/BV/4428 - Bebauungsplan Nr. 14.GE.130 für das Gewerbegebiet "An der Petersdorfer Straße" - Aufstellungsbeschluss

 

Sachverhalt:

 

Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Nachverdichtung von brachliegenden Flächen für eine gewerbliche Nutzung am nordöstlichen Rand des Stadtteils Toitenwinkel zu schaffen. Durch das bereits vorhandene Gewerbegebiet im weiteren Verlauf der Petersdorfer Straße und die guten infrastrukturellen Voraussetzungen liegt eine Entwicklung weiterer Gewerbeflächen nahe.

 

Das Plangebiet zeichnet sich durch eine unmittelbare Nähe zur Autobahn und zum Seehafen aus, sowie durch eine gute umliegende Erschließung, die ihren Kapazitäten nach eine weitere Belastung verträgt. Außerdem ist eine Aufwertung durch weitere Gewerbeansiedlungen zu erwarten.

 

Am 15.05.2013 wurde der Aufstellungsbeschluss des B-Plans Nr. 14.GE.130 „Petersdorfer Straße“ durch die Bürgerschaft gefasst (2013/BV/4428). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind frühzeitig gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert worden. die Erkenntnisse sind in den Entwurf eingeflossen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans sieht zwei Gewerbegebiete vor, dessen Baugrenzen im Sinne einer möglichst optimalen Ausnutzung der Baugrundstücke großzügig und umlaufend am Rande der Baugebiete festgesetzt sind. Einschränkungen der zulässigen Art der Gewerbebetriebe betreffen lediglich Vergnügungsstätten sowie eigenständige Beherbergungsbetriebe, sodass sich die Angebotsplanung an eine große Bandbreite von Gewerbebetrieben richtet. Die Attraktivität des Gewerbestandortes wird zudem durch die Möglichkeit einer Sammelwerbeanlage am Eingang des Gewerbegebietes erhöht. Die zulässige Höhe der Anlage ermöglicht die Wahrnehmung sowohl von der Autobahn aus, als auch von der Hinrichsdorfer Straße und der Dierkower Allee.

 

Die Belange des Natur- und Artenschutzes wurden durch entsprechende Gutachten ermittelt. Der Grünordnungsplan greift diese Belange auf. Die sich daraus ergebenden erforderlichen Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs in Natur und Landschaft bzw. zum Artenschutz werden über Festsetzungen im Bebauungsplan verbindlich geregelt.

 


Aufgrund der Nähe des Plangebietes zu schutzbedürftigen Wohnnutzungen im südlich angrenzenden Stadtteil Toitenwinkel sind Untersuchungen zur voraussichtlichen Immissionsbelastung durchgeführt worden. Die sich aus der Schalluntersuchung ergebenden erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung des Immissionsschutzes werden über Festsetzungen im Bebauungsplan gesichert.

 

Der Flächennutzungsplan der Hanse- und Universitätsstadt Rostock in der Fassung der Neubekanntmachung vom 02.12.2009, stellt für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes im östlichen Teil Gewerbegebiete (GE 14.2) und im westlichen Teil eine naturbelassene Grünfläche (GFL 14.1) dar.

 

Zwar wird ein Teil der westlichen Grünfläche durch das Gewerbegebiet (GE 1) überplant, jedoch wird zugleich zwischen den Gewerbegebieten GE 1 und GE 2 eine etwa gleichwertige neue Grünfläche festgesetzt. Somit wird der Bebauungsplan gemäß § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Kosten der Planung trägt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

 

Teilhaushalt: 61

Produkt: 51102Bezeichnung: Stadtentwicklung und städtebauliche Planung

 

Haushalts-jahr

Konto / Bezeichnung

Ergebnishaushalt

 

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Auf-

wendungen

Ein-zahlungen

Aus-zahlungen

2018

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

23.563,90 EUR

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

23.563,90 EUR

2019

56255010 / Aufwen-dungen für die Erstellung von Bebauungsplänen – städtebauliche Planung, Landschafts-planung

 

31.455,81 EUR

 

 

 

76255010 / Auszah-lungen für die städtebauliche Planung, Landschaftsplanung

 

 

 

31.455,81 EUR

Gesamtkosten

 

 

55.019,71 EUR

 

55.019,71 EUR

 


Die finanziellen Mittel sind Bestandteil der zuletzt beschlossenen Haushaltssatzung.

 

Weitere mit der Beschlussvorlage mittelbar in Zusammenhang stehende Kosten:

 

liegen nicht vor.

 

werden nachfolgend angegeben

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug zum Haushaltssicherungskonzept.

 

 

 

 

 

Roland Methling

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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13.12.2018 - Ortsbeirat Toitenwinkel (18) - ungeändert beschlossen

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10.01.2019 - Ausschuss für Stadt- und Regionalentwicklung, Umwelt und Ordnung - ungeändert beschlossen

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15.01.2019 - Bau- und Planungsausschuss - ungeändert beschlossen

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23.01.2019 - Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus - ungeändert beschlossen

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30.01.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen