Stellungnahme - 2018/AN/4169-01 (SN)

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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

 

Der Ausgangsbeschluss zur Entwicklung einer kommunalen Bildungslandschaft „Lernen vor Ort“ datiert aus dem Jahr 2011 (2011/BV/2338).

Im Jahr 2015 wurde durch die Bürgerschaft beschlossen, zur personellen Sicherung der Projektarbeit einen Antrag im Programm „Bildung integriert“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu stellen (2015/AN/0916). Mit der Bewilligung des Antrags musste die Arbeit inhaltlich auf die Anforderungen der Förderrichtlinie ausgerichtet werden.

Eine zentrale Forderung ist, zur Entwicklung der Bildungslandschaft Kooperations-vereinbarungen mit Bildungsakteuren abzuschließen. Dem entspricht der vorliegende Antrag.

 

Im Detail wird zu den im Antrag genannten Punkten wie folgt Stellung genommen.

 

  1. Ein Ziel des Projektes „Bildung integriert“ ist es, tragfähige und verbindliche Bildungskooperationen zu schließen. Die Gründung eines  „Bündnisses für Bildung“ kann dafür einen geeigneten Rahmen bilden. Die Koordinierung des Bündnisses kann durch die Projektmitarbeiter/innen erfolgen.

 

  1. Die Gründung des Bündnisses kann durch eine öffentlichkeitswirksame Veranstaltung erfolgen. Eine geeignete Form könnte eine Bildungskonferenz zu einem bildungspolitisch aktuellen Thema sein. Die Durchführung von Bildungskonferenzen ist in den Förderrichtlinien des Programmes „Bildung integriert“ als mögliche Form der Einbeziehung der Öffentlichkeit vorgesehen.

 

 


  1. Die Mitglieder der verwaltungsinternen, ämterübergreifend besetzten Arbeitsgremien („Querschnittsgruppe Bildung“ und „Arbeitsgruppe Datenerfassung“) haben gemeinsam in einem differenzierten Abstimmungsprozess beschlossen, eine Bestands- und Bedarfsanalyse im Stadtbereich Evershagen als Grundlage für die Planung, Umsetzung und Evaluation von konkreten Maßnahmen zur Entwicklung der Bildungslandschaft durchzuführen.

Gespräche mit unterschiedlichen Akteuren der Bildungslandschaft Evershagen haben bereits stattgefunden. Am 22.11.2018 wird das Vorhaben im Stadtteiltisch Evershagen vorgestellt.

Ein Beschluss der Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock würde das Vorhaben unterstützen und die handelnden Akteure mit einem deutlichen politischen Votum ausstatten.

 

  1. Zur Sicherung der personellen Ressourcen wurden im September 2018 für die Projekte „Bildung integriert“ und „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ fristgerecht (ein halbes Jahr vor Ablauf der aktuellen Förderung)  Aufstockungsanträge gestellt.

 

  1. Seitens des Fördermittelgebers wird eine Ansiedlung in der Verwaltungsspitze gegenüber einer Anordnung in einem Fachamt favorisiert.

In Rostock sind die Projektstellen als OE „Kommunales Bildungsmanagement“ in das Amt 43 – Volkshochschule - integriert. Die Projektleitung liegt in der Hand der Amtsleiterin. Um die Kontinuität des Arbeitsprozesses zu gewährleisten, sollte die Ansiedlung während des laufenden und folgenden Förderzeitraums nicht geändert werden.

Im Zuge der Entscheidung über die Form der Verstetigung des kommunalen Bildungsmanagements sollte im Jahr 2020 die Ansiedlung innerhalb der Verwaltung neu geprüft werden.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Durch die Gründung des Bündnisses entstehen keine zusätzlichen Kosten.

 

Für die „Kick off“-Veranstaltung muss mit Kosten in Höhe von 2.000 € gerechnet werden.

 

Für die 2. Förderphase der Projekte „Bildung integriert“ und „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“ ergeben sich die folgenden finanziellen Auswirkungen:

 

Projekt Bildung integriert: (1 Stelle Bildungsmanagement, 1 Stelle Bildungsmonitoring)

 

2. Förderphase:01.04.2019 – 31.03.2021

 

-         Die Förderung beträgt 80 % der Personal- und Reisekosten.

-         Der Eigenanteil beträgt 20 % der Personal- und Reisekosten.

 

 

 

 

2019

2020

2021

Gesamt

Personalkosten:

Förderung

80 %

  87.285,60

122.966,40

..30.038,40

240.290,40

 

EA

20 %

  21.821,40

  30.741,60

   7.509,60

 60.072,60

 

 

 

 

 

 

 

Reisekosen:

Förderung

80 %

    4.480,00

    4.480,00

    1.440,00

10.400,00

 

EA

20 %

    1.120,00

    1.120,00

      360,00

  2.600,00

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt PK + RK:

 

 

114.707,00

159.308,00

39.348,00

313.363,00

 

 

Die Verlängerung der Stellen wurde im Personalentwicklungsgespräch am 30.11.2017 angemeldet und in den Stellenplan übernommen.

 

 

Projekt „Bildungskoordination für Neuzugewanderte“

 

2. Förderphase:01.05.2019 – 30.04.2021

 

-         Die Förderung beträgt 100 % der Personal- und Reisekosten.

 

 

 

 

2019

2020

2021

Gesamt

Personalkosten:

Förderung

100 %

  78.120,00

125.184,00

40.032,00

243.336,00

Reisekosen:

Förderung

100 %

   4.800,00

   7.200,00

   2.000,00

14.000,00

 

 

 

 

 

 

 

Gesamt:

 

 

  82.920,00

132.384,00

  42.032,00

257.336,00

 

Die Verlängerung der Stellen wurde im Personalentwicklungsgespräch am 30.11.2017 angemeldet und in den Stellenplan übernommen.

 

 

 

 

 

Steffen Bockhahn

 

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Beschlüsse

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05.12.2018 - Bürgerschaft - zur Kenntnis gegeben