Beschlussvorlage - 2018/BV/4197

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

 

Die Zustimmung zur Annahme der Spende an das Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von insgesamt EUR 2.000,00 gemäß der der Beschlussvorlage beigefügten Anlage wird erteilt.

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Beschlussvorschriften:

 

§ 44 Abs. 4 Kommunalverfassung MV

 

bereits gefasste Beschlüsse:

-

 

Sachverhalt:

 

Das Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des angeschlossenen Hospizes am Klinikum Südstadt hat im Zeitraum vom 01.10.2018 bis 31.10.2018 eine Spende über insgesamt EUR 2.000,00 mit einem Einzelwert von je über EUR 1.000,00 gemäß beigefügter Aufstellung erhalten.

 

Nach der Geschäftsanweisung der Hanse- und Universitätsstadt über das Verfahren bei Geld- und Sachzuwendungen (Spenden und Schenkungen) zugunsten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock vom 27.02.2012 im Zusammenhang mit § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V ist die Entscheidung über die Annahme von Geld- und Sachzuwendungen mit einem Einzelbetrag von über EUR 1.000,00 durch die Bürgerschaft der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zu treffen.

 


Das Geld ist mit dem Hinweis auf eine Spende bzw. Zuwendung beim Klinikum eingegangen. Für die Spender, die bisher um eine Spendenbescheinigung gebeten haben, liegen die Adressdaten vor und die „Erklärung über die Hingabe einer Geldzuwendung im Sinne § 52 Abs. 2 der Abgabenordnung“ ist eingeholt worden.

 

Die Zuwendung wird durch das Klinikum Südstadt Rostock unmittelbar für die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO verwendet.

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Einnahmen des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock in Höhe von EUR 2.000,00.

 

Bezug zum zuletzt beschlossenen Haushaltssicherungskonzept:

 

Kein Bezug

 

 

 

 

 

Roland Methling

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Anlagen

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05.12.2018 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen