Antrag - 2018/AN/4188

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, wie die Richtlinie zur Übernahme der „Kosten der Unterkunft“ für Beziehende von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe und Sozialgeld mit dem Ziel überarbeitet werden kann, die Verdrängung dieser Personengruppen aus dem Innenstadtbereich zu verringern. Dabei soll auch der Ansatz geprüft werden, die höheren Mietkosten in der sogenannten Innenstadtlage (Stadtmitte, KTV) bei den „Kosten der Unterkunft“ zu berücksichtigen und einen angemessenen Aufschlag auf die bisherigen Maximalbeträge festzulegen.

Das Prüfergebnis und ggf. der Entwurf für eine überarbeitete „Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Ermittlung der Angemessenheit von Bedarfen für die Unterkunft und Heizung“ sind der Bürgerschaft bis zum 1.4.2019 vorzulegen.

 

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Sachverhalt:

 

In den zur Innenstadtlage zählenden Stadtvierteln KTV und Stadtmitte leben 19 Prozent der Stadtbevölkerung, aber nur neun Prozent der Bezieher von Arbeitslosengeld II und nur sieben Prozent aller Personen in Bedarfsgemeinschaften (Stand 2017). Ein wichtiger Grund hierfür ist, dass die höheren Mieten in der Innenstadt bei den  Obergrenzen für die Übernahme der Kosten der Unterkunft nicht berücksichtigt werden.

 

Städte wie Hamburg, Heidelberg oder Bremen berücksichtigen bei der Übernahme von Unterkunftskosten, dass verschiedene Stadtgebiete auch unterschiedliche Miethöhen aufweisen. In Rostock gibt es hingegen nur einen einheitlichen Satz für maximal zulässige Miethöhen. Hierbei handelt es sich allerdings nicht um einen Durchschnittswert der Mieten in allen Stadtteilen, sondern es werden nur die Stadtteile berücksichtigt, die nicht zur Innenstadt und nicht zur sog. „guten Wohnlage“ gehören (vgl. Richtlinie der Hansestadt Rostock zur Ermittlung der Angemessenheit von Bedarfen für die Unterkunft und Heizung, S. 3). Damit liegen die Obergrenzen zwangsläufig unter dem stadtweiten Mietdurchschnitt und sogar weit unter dem Durchschnitt in der Innenstadt.

 

Abhilfe könnte geschaffen werden, indem für den Bereich der Innenstadt eine eigene durchschnittliche Nettokaltmiete ermittelt wird. Auf dieser Grundlage ist dann der prozentuale Aufschlag auf die „Kosten der Unterkunft“ für die Innenstadtlage zu ermitteln.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

 

Insgesamt sinken die notwendigen Finanzmittel für die Kosten der Unterkunft aufgrund sinkender Fallzahlen. Damit ergeben sich finanzielle Spielräume, die zuletzt als Deckungsquellen für andere Zwecke genutzt wurden und nun im eigentlichen Zweckbereich verwendet werden können.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Uwe Flachsmeyer   gez. Eva-Maria Kröger       gez. Dr. Steffen Wandschneider-Kastell

für die Fraktion     für die Fraktion DIE LINKE.   für die Fraktion der SPD
B90/GRÜNE

 

 

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Beschlüsse

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16.01.2019 - Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Migration - ungeändert beschlossen

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17.01.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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30.01.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen