Beschlussvorlage - 2018/BV/4177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:
 

Der Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes Klinikum Südstadt Rostock einschließlich des Stellenplans 2019 wird beschlossen (Anlage).

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Beschlussvorschriften:

 

§ 22 Abs. 3, 46, 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m.
§§ 5 Abs. 1 Nr. 2, 14 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern

 

bereits gefasste Beschlüsse:

 

keine

 

 

Sachverhalt:
 

Gegenstand des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.

 

Der Eigenbetrieb betreibt zudem ein Hospiz. Der Wirtschaftsplan ist entsprechend für die Bereiche Krankenhaus und Hospiz aufgestellt.

 

Der Eigenbetrieb plant für das Wirtschaftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss von TEUR 5.000.

 

Der vorliegende Wirtschaftsplan sieht kurz- und mittelfristig mehrere wesentliche Bau- bzw. Investitionsvorhaben vor. Bereits im Vorjahresplan aufgeführte Vorhaben wurden hinsichtlich der Planung der baulichen Umsetzung sowie deren Finanzierung fortgeführt und finden sich in zeitlich und finanziell konkretisierter Weise im Wirtschaftsplan 2019 wieder.

 

Dies sind kurzfristig neben den üblichen erforderlichen Ersatzbeschaffungen in Ausstattung sowie notwendigen Investitionen in moderne Medizintechnik im Wesentlichen die „Erweiterung der zentralen Notaufnahme und Neubau der Zentralküche“, die nunmehr in einem Vorhaben ab 2020 umgesetzt werden sollen sowie der „Bau eines Linksherzkatheterlabors inkl. Geräteanschaffung“ in 2019.

 

Die Finanzierung der Investitionsvorhaben ist bei Förderfähigkeit grundsätzlich aus Fördermitteln geplant, für darüber hinaus gehende notwendige und dringliche Investitionen, nicht förderfähige Bestandteile sowie zur Absicherung der Finanzierung der Gesamtvorhaben ist derzeit im Wesentlichen der Einsatz von Eigenanteilen aus Rücklagen des Eigenbetriebes geplant. Kreditermächtigungen stehen in Höhe von TEUR 750 noch aus dem Wirtschaftsplan 2018 zur Verfügung. Fördermittel-anträge für Einzelfördermittel nach dem Landeskrankenhausgesetz M-V für die Vorhaben „Erweiterung Notfallambulanz/Neubau Küche“ und „Bettenerweiterungsbau 1“ wurden im September 2018 gestellt.

 

Die Liquidität ist unter Berücksichtigung des Kassenkreditrahmens jederzeit gewährleistet.

 

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Teilhaushalt: 15 Zentrale Steuerung und Beteiligungen

Produkt: 62303

Bezeichnung: Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock

Haushalts-jahr

Konto/Bezeichnung

Ergebnishaushalt

Finanzhaushalt

 

 

Erträge

Aufwendungen

Einzahlungen

Auszahlungen

2019

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

5.000.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

2020

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

5.000.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

2021

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

5.000.000

 

 

 

 

67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

2022

47600000 / Erträge aus Sondervermögen

5.000.000

 

 

 

 

67600000 / Erträge aus Sondervermögen

 

 

2.500.000

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.11.2018 - Klinikausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

17.01.2019 - Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

30.01.2019 - Bürgerschaft - ungeändert beschlossen