Beschlussvorlage - 2018/BV/4177
Grunddaten
- Betreff:
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Klinikum Südstadt Rostock, Wirtschaftsplan 2019 des Eigenbetriebes "Klinikum Südstadt Rostock" der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlage freigegeben:
- 19.11.2018
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
- Beteiligt:
- Zentrale Steuerung; Finanzverwaltungsamt
- Fed. Senator/in:
- S 2, Dr. Chris Müller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Klinikausschuss
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Vorberatung
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28.11.2018
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.01.2019
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Erledigt
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Bürgerschaft
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Entscheidung
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30.01.2019
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Beschlussvorschriften:
§ 22 Abs. 3, 46, 47 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern i.V.m.
§§ 5 Abs. 1 Nr. 2, 14 Eigenbetriebsverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
bereits gefasste Beschlüsse:
keine
Sachverhalt:
Gegenstand des Eigenbetriebes ist es, durch ärztliche und pflegerische Hilfeleistungen Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen oder zu lindern, Geburtshilfe zu leisten und die zu versorgenden Personen unterzubringen und zu verpflegen. Hierzu gehört im Rahmen der Gesetze auch die ambulante Versorgung und unter Berücksichtigung und Wahrung der gemeinnützigen Zweckbestimmung die Einrichtung und Unterhaltung von Neben- und Hilfsbetrieben und alle Hilfs- und Nebengeschäfte, welche die Aufgaben des Krankenhauses fördern und wirtschaftlich mit ihnen zusammenhängen.
Der Eigenbetrieb betreibt zudem ein Hospiz. Der Wirtschaftsplan ist entsprechend für die Bereiche Krankenhaus und Hospiz aufgestellt.
Der Eigenbetrieb plant für das Wirtschaftsjahr 2019 einen Jahresüberschuss von TEUR 5.000.
Der vorliegende Wirtschaftsplan sieht kurz- und mittelfristig mehrere wesentliche Bau- bzw. Investitionsvorhaben vor. Bereits im Vorjahresplan aufgeführte Vorhaben wurden hinsichtlich der Planung der baulichen Umsetzung sowie deren Finanzierung fortgeführt und finden sich in zeitlich und finanziell konkretisierter Weise im Wirtschaftsplan 2019 wieder.
Dies sind kurzfristig neben den üblichen erforderlichen Ersatzbeschaffungen in Ausstattung sowie notwendigen Investitionen in moderne Medizintechnik im Wesentlichen die „Erweiterung der zentralen Notaufnahme und Neubau der Zentralküche“, die nunmehr in einem Vorhaben ab 2020 umgesetzt werden sollen sowie der „Bau eines Linksherzkatheterlabors inkl. Geräteanschaffung“ in 2019.
Die Finanzierung der Investitionsvorhaben ist bei Förderfähigkeit grundsätzlich aus Fördermitteln geplant, für darüber hinaus gehende notwendige und dringliche Investitionen, nicht förderfähige Bestandteile sowie zur Absicherung der Finanzierung der Gesamtvorhaben ist derzeit im Wesentlichen der Einsatz von Eigenanteilen aus Rücklagen des Eigenbetriebes geplant. Kreditermächtigungen stehen in Höhe von TEUR 750 noch aus dem Wirtschaftsplan 2018 zur Verfügung. Fördermittel-anträge für Einzelfördermittel nach dem Landeskrankenhausgesetz M-V für die Vorhaben „Erweiterung Notfallambulanz/Neubau Küche“ und „Bettenerweiterungsbau 1“ wurden im September 2018 gestellt.
Die Liquidität ist unter Berücksichtigung des Kassenkreditrahmens jederzeit gewährleistet.
Finanzielle Auswirkungen:
Teilhaushalt: 15 Zentrale Steuerung und Beteiligungen
Produkt: 62303
Bezeichnung: Eigenbetrieb Klinikum Südstadt Rostock
Haushalts-jahr | Konto/Bezeichnung | Ergebnishaushalt | Finanzhaushalt | ||
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| Erträge | Aufwendungen | Einzahlungen | Auszahlungen |
2019 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 5.000.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.500.000 |
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2020 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 5.000.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.500.000 |
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2021 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 5.000.000 |
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| 67600000 / Einzahlungen aus Sondervermögen |
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| 2.500.000 |
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2022 | 47600000 / Erträge aus Sondervermögen | 5.000.000 |
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| 67600000 / Erträge aus Sondervermögen |
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| 2.500.000 |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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510,6 kB
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