Änderungsantrag - 2018/BV/4012-02 (ÄA)

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zwischen dem Planungsgebiet und dem nördlich gelegenen Lindenpark zur Festsetzung einer Brückenverbindung oder Tunnelverbindung  den Geltungsbereich im Teil A "Planzeichnung" der Satzung entsprechend zu erweitern.

Teile des städtischen Flurstücks 3635/17, Flur 9, Flurbezirk II sind für den künftigen nördlichen Brücken/Tunnelkopf vorzuhalten und dürfen nicht für anderweitige Zwecke veräußert werden.  Der Oberbürgermeister wird aufgefordert  zu prüfen, ob diese Brücken/Tunnelverbindung im Rahmen des geplanten benachbarten Radschnellweges mit geplant und mit finanziert, bzw. durch Landesmittel gefördert, werden kann.

 

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Sachverhalt:

Die Verbindung durch einen Rad oder/und Fußgänger Weg wird als Aufwertung der Verbindung zur KTV und Universitätsnahen Einrichtungen gesehen. Eine fahrradfreundliche und ökonomisch denkende Stadt braucht zwingend weitere Entlastungen und diese sehen wir ganz klar in diesem Bereich.

 

 

 

 

 

 

 

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gez. Kristin Schröder

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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14.11.2018 - Bürgerschaft - abgelehnt